Welche Hinzuverdienstgrenze gilt im Jahr 2021 für die Altersrente
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erreichen jeden Tag viele Anfragen zum Thema Altersrente, Rentenbescheid prüfen oder Renten nachrechnen. Oft geht es auch um die Fragen, ob der Hinzuverdienst, den Sie neben der Altersrente beziehen, korrekt an die Rente angerechnet wurde. Dabei geht es auch um die Frage, ob der „neue“ Hinzuverdienstfreibetrag für das Jahr 2020 auch im Jahr 2021 weiter fortgilt. Oder wieder die alte Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ Bruttojahreseinkommen pro Jahr im Jahr 2021? Hier die Antwort auf die Frage!
Welche Hinzuverdienstgrenze gilt im Jahr 2021 für die Altersrente? So die Fragen vieler Versicherter, die im Jahr 2021 entweder eine Altersrente beanspruchen wollen oder schon in Rente sind. Und neben der Altersrente oder Erwerbsminderungsrente einen Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit haben.
Amtlich: Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten steigt 2021 auf 46.060€!
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Welche Hinzuverdienstgrenze gilt im Jahr 2021 für die Altersrente: Für 2020 gilt bei vorgezogenen Altersrenten die Grenze 44.590€ Bruttojahresverdienst
Auf Grund der veränderten Wirtschaftslage und Corona-Situation gilt seit März 2020 rückwirkend für den 01.01.2020 ein neuer Hinzuverdienstfreibetrag von 44.590€ als anrechnungsfreier Bruttojahresverdienst auf die Altersrente. Und zwar nur auf die vorbezogene Altersrente vor Erreichen der eigenen individuellen Regelaltersgrenze! Wir hatten über die Erhöhung berichtet! Hier zum Nachlesen!
Hinzuverdienstgrenze gilt immer ab Beginn der Altersrente!
Egal, wann Ihre vorgezogene Altersrente beginnt, ab dem Beginn gilt auch die volle Hinzuverdienstgrenze! Wenn die Altersrente zum Beispiel am:
- 01.01.2020,
- 01.06.2020 oder
- 01.12.2020 beginnt, es gilt für Sie immer ab diesem Tag die gesetzlich geregelte Hinzuverdienstgrenze. Bis zu dieser Grenze wird der Hinzuverdienst an die Altersrente nicht angerechnet.
Die Hinzuverdienstgrenze von 44.590€ gilt nur noch für Altersrenten die bis zum 31.12.2020 beginnen. Ab dem 01.01.2021 gilt nach unseren derzeitigen Informationsstand ( 01.12.2020) dieser Freibetrag dann nicht mehr!
Welche Hinzuverdienstgrenze gilt im Jahr 2021 für die Altersrente: Im Jahr 2021 gilt wieder die „alte“ Grenze 6.300€ Brutto
Wer also im Jahr 2021 eine vorgezogene Altersrente beansprucht oder schon eine Altersrente hat, kann anrechnungsfrei 6.300€ Brutto Hinzuverdienst haben. Alles was über diesem Betrag verdient wird, wird an die Altersrente zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet!
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Hinzuverdienstgrenze 6.300€ gilt auch 2020 für EM-Renten
Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ Brutto galt und gilt auch für das Jahr 2020 für eine volle EM-Rente. Bei einer teilweisen EM-Rente gilt die Mindesthinzuverdienstgrenze im Jahr 2020 in Höhe von 15.479,10 € Brutto. Oder im Einzelfall individuell auszurechnen, auch höher.
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Welche Hinzuverdienstgrenze gilt im Jahr 2021 für die Altersrente: Fazit
Im Jahr 2021 wird es aller Voraussicht nach wieder die alte Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ Brutto sein, die man als Rentenbezieher einer Altersrente anrechnungsfrei dazuverdienen darf. Im Einzelfall ist aber vor einer konkreten Anrechnung des Hinzuverdienstes zu prüfen, ob das „Einkommen“ welches der Rentner dazuverdient, überhaupt als Hinzuverdienst im Sinne des § 34 SGB VI zu bewerten ist. Grundsätzlich müssen sich somit alle Rentenbezieher, die im jahr 2021 neben der Rente einen Hinzuverdienst haben, wieder darauf einstellen, dass nur noch 6.300€ anrechnungsfrei sind. Dies gilt nicht für die Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine Regelaltersrente beziehen!
Ja, ich möchte wissen, ob der Hinzuverdienst an meine Altersrente richtig angerechnet wurde!
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