Wird die Hinzuverdienstgrenze 2021 auf 46.060 Euro angehoben
Das Thema Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente lässt uns nicht los. Bis zum 31.12.2020 gilt die Hinzuverdienstgrenze von 44.590€ für vorgezogene Altersgrenzen. Und zwar wegen der Corona-Pandemie befristet vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020. Die Aussage des CSU Abgeordneten Paul Lehrieder lässt aufhorchen. Es könnte sein, dass die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten im Jahr 2021 auf insgesamt 46.060€ angehoben werden Es laufen wohl Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Von einer Entscheidung über eine Ausweitung der Hinzuverdienstgrenze auf 46.060€ Brutto soll noch vor Weihnachten kommen. Wir sagen, warum es dazu kommen könnte.
Wird die Hinzuverdienstgrenze 2021 auf 46.060 Euro angehoben? Zumindestens ein Bundestagsabgeordneter der CDU-CSU Fraktion Herr Paul Lehrieder gibt an, dass es zum Thema der Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner wohl Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt. Das Statement zum Thema Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2021 auf 46.060€ können Sie auf der Internetseite des MdB Lehrieder unter https://www.paul-lehrieder.de/de/aktuelles/2020-11-24-hinzuverdienstgrenzen-bei-vorgezogenen-altersrenten-im-jahr-2021 nachlesen.
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Wird die Hinzuverdienstgrenze 2021 auf 46.060 Euro angehoben: Ausgangslage
Ausgangspunkt war, dass bis zum März 2020 die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten von 6.300€ galt. Wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des im Frühjahr 2020 erfolgten Lockdowns, sollten diejenigen vorgezogenen Altersrentenbezieher honoriert werden, die in Alten-und Pflegeheimen arbeiten oder sich besonders engagieren. Deshalb wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ auf 44.590€ Bruttojahresverdienst angehoben. Damit diese Menschen keine Renteneinbußen zu befürchten haben.
Amtlich: Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten steigt 2021 auf 46.060€!
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Wird die Hinzuverdienstgrenze 2021 auf 46.060 Euro angehoben: Hinzuverdienstgrenze 2021 Altersrente
Für die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2021 für die Altersrenten ist wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und deren Ausdehung (Fallzahlen und Todesfälle steigen wieder massiv an Stand 12.12.2020) ist beabsichtigt, auch im Jahr 2021 eine höhere Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner zu schaffen, so Lehrieder auf seiner Homepage. Voraussichtlich soll die „reguläre“ Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ im Jahr 2021 auf 46.060€ steigen.
Diese Planungen stehen aber unter dem Vorbehalt, dass das Gesetzgebungsverfahren hierzu noch bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein muss. Daher sollten wir diese Information nur mit begrenzten Optimismus betrachten.
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Wird die Hinzuverdienstgrenze 2021 auf 46.060 Euro angehoben
Keine Freudensprünge oder Jubel ist angesagt. Erst wenn der Gesetzgeber es schwarz auf weiß bestätigt, können wir uns auch wirklich freuen. Aber die Ansage des Bundestagsabgeordneten Lehrieder ist erst einmal klar und deutlich, dass über eine Ausweitung der Hinzuverdienstgrenze gesprochen wird. Dies wäre eine wirklich gute Nachricht für die Menschen, die in der Pandemie und im Lockdown neben der Rente weiter arbeiten und für die Gesellschaft einen wertvollen Dienst tun. Für Erwerbsminderungsrentner gilt grundsätzlich der Freibetrag von 6.300€ Brutto-Jahresverdienst (volle EM-Rente). Da wird es keine Änderungen geben.
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