40 Euro mehr Rente und 2.400 Euro Rentennachzahlung
Die Regelaltersrente nach der Erwerbsminderungsrente! Beginn der Altersrente ab dem 01.01.2021! Die Altersrente folgt einer vollen EM-Rente auf Dauer. Der Altersrentenbescheid kam im Oktober 2020. Unser Kunde beauftragte die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de mit der Prüfung des Altersrentenbescheides. Was unser Kunde nicht wusste? Die im SV-Buch der DDR nachgewiesenen Zeiten der Berufsausbildung in der ehemaligen DDR waren im Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid nicht erfasst. Aber fehlende Berufsausbildungszeiten als echte Berufsausbildungszeiten müssen nicht zwingend in jedem Fall zu einer Rentenerhöhung führen. Nach dem wir mehrfach gerechnet haben, gab es aber das entscheidende Ergebnis: 40 Euro mehr Rente im Monat und eine Nachzahlung von gut 2.400€ für fast 5 Jahre rückwirkend.
40 Euro mehr Rente und 2.400 Euro Rentennachzahlung, so dass Ergebnis einer Rentenbescheidprüfung!
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40 Euro mehr Rente und 2.400 Euro Rentennachzahlung: Kunde wollte Rentenbescheid geprüft haben
Unser Mandant erhielt im Oktober 2020 seinen Rentenbescheid zur Regelaltersrente zum 01.01.2021. Und zwar bezieht er bis zum 31.12.2020 eine volle Rente wegen Erwerbsminderung. Diese Rente bekommt er schon seit 2009. Im Rahmen der Beauftragung haben wir mittels Checkliste viele Daten und Informationen abgefragt. Diese Daten und Unterlagen haben wir via Mail erhalten und uns dann gleich an die Prüfung des Rentenbescheides gemacht.
Pflichtbeitragszeiten mit geringen Verdiensten am Anfang des Erwerbslebens können auch Berufsausbildungszeiten sein (müssen es aber nicht)
Eine Sache, die immer auffällt, dass oftmals in den ersten Jahren des Beginns des Versicherungsverlaufes mit „normalen Pflichtbeitragszeiten“ keine Berufsausbildung vorgemerkt ist. Das sich diese Zeiten als Berufsausbildungszeiten handeln können, kann man daraus ableiten, dass die Verdienste sehr gering sind und meistens der Beginn der Zeit am 01.09. eines Jahres anfängt und irgendwann 2-0der 3 Jahre später mitten im Jahr aufhört und dann meistens mit einer kleinen Übergangszeit entweder der Wehrdienst oder höher bewertete Pflichtbeitragszeiten beginnen.
40 Euro mehr Rente und 2.400 Euro Rentennachzahlung: echte Berufsausbildungszeiten können zusätzliche Entgeltpunkte bringen
Wenn Berufsausbildungszeiten vorliegen und der Nachweis erbracht werden kann, dann müssen diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten -Berufsausbildung im Versicherungsverlauf gekennzeichnet werden. Diese Berufsausbidlungszeiten können Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten bringen. Müssen es aber nicht. § 71 Absatz 2 SGB VI gibt uns vor, wie die Berechnung des Zuschlags an Entgeltpunkten für Berufsausbildungszeiten als beitragsgeminderte Zeiten zu erfolgen hat. Es muss mindestens der Wert erreicht werden, den diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten oder als Zeiten wegen einer beruflichen Ausbildung erhalten hätten.
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Es erfolgt eine Bewertung wie bei den beitragsfreien Zeiten. Da Berufsausbildungszeiten meist mit einem Pflichtbeitragswert einhergehen, werden diese Entgeltpunkte dann für betreffenden Zeitraum von den ausgerechneten Werten der beitragsfreien Zeiten abgezogen. Bleibt dann noch ein Entgelt(Rest)-Betrag übrig, ist dies genau der Zuschlag an Entgeltpunkten. Erfasst werden die Zeitgruppen mit der vollen Bewertung, einer Bewertung mit 80 von 100 und mit einer Bewertung 75 von Hundert zusammengefasst.
Bei der Zuschlagsberechnung ist entscheidend, dass es in der Berechnung der beitragsfreien Zeiten einen Vorrang für Fachschulzeiten und oder die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gibt. Wenn also eine Fachschulausbildung schon mit 36 Kalendermonaten nach § 74 Absatz 3 SGB VI bewertet worden sind, können Zeiten einer echten Berufsausbildung nicht höher bewertet werden.
Seit 2009 gilt: Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 71 Absatz 2 SGB VI gibt es nur für tatsächliche Berufsausbildungszeiten!
40 Euro mehr Rente und 2.400 Euro Rentennachzahlung: Rechnen und prüfen
Wir mussten daher prüfen, ob nicht im Versicherungsverlauf des Altersrentenbescheides und des vorhergehenden Rentenbescheides für Erwerbsminderung nicht auch noch Fachschulzeiten enthalten waren. In solchen Fällen kann es sogar sein, dass die „Hereinnahme“ von Berufsausbildungszeiten zu keiner Rentenerhöhung führt. Der Grund liegt wie genannt in § 74 SGB VI. Wir haben zweimal gerechnet und im Ergebnis immer einen deutlichen Anstieg der Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten um 1,2 Entgeltpunkte im Vergleich zu den Berechnungen der DRV ermitteln können.
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40 Euro mehr Rente und 2.400 Euro Rentennachzahlung: Widerspruch gegen den Altersrentenbescheid eingelegt und einen Überprüfungsantrag gestellt
Nach dem das Ergebnis feststand, haben wir unseren Mandanten zu zwei Dingen geraten:
- erstens Widerspruch gegen den Altersrentenbescheid einlegen und
- zweitens einen Überprüfungsantrag wegen der ergangenen EM-Rentenbescheide zu stellen.
Mit beiden Anträgen, die auch erfolgt sind, sichert sich unser Mandant zum einen ein korrekte Berechnung der Altersrente für die Zukunft und für die Vergangenheit eine Nachberechnung der Rente wegen Erwerbsminderung. Für unseren Mandanten bedeutet dies, dass er nach § 44 Absatz 4 SGB X, mit dem Zeitpunkt des Antrags auf Überprüfung des oder der EM-Rentenbescheide im Dezember 2020 für defacto 5 Jahre eine Rentennachzahlung zu erwarten hat. Denn der Zeitpunkt des Antrags auf Überprüfung/ Rücknahme des Bescheides zählt bis zum Anfang 2020 mit als Rücknahmezeitraum mit dazu.
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40 Euro mehr Rente und 2.400 Euro Rentennachzahlung!
Rentenbescheide prüfen oder Renten nachrechnen, macht Sinn. Denn Rentenbescheide sind oftmals falsch! Aus diesem Praxisbeispiel zeigt sich, dass es sich sogar lohnen kann. 2.400 Euro Renten<nachzahlung, vielleicht sogar noch mit einem Zinsaufschlag und eine um 40 Euro monatlich höhere Rente sind Argumente die jeden Versicherten überzeugen können. Aber bevor man den Rentenversicherung einen Überprüfungsantrag zusendet, sollte man sich sicher sein, dass sich die Angelegenheit auch wirklich lohnt. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de können nur raten, dass jeder seinen Rentenbescheid oder frühere Bescheide prüfen lässt.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Altersrente richtig berechnet wurde!
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