600 Euro höhere EM-Rente wegen Zurechnungszeit
Welche Auswirkungen die Zurechnungszeit auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben können! Ein Fall aus der Praxis von rentenbescheid24.de!
Eine um 600 Euro höhere EM-Rente wegen Zurechnungszeit. Im Vergleich zu einer Erwerbsminderungsrente ohne eine Zurechnungszeit.
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600 Euro höhere EM-Rente wegen Zurechnungszeit: Beginn der Zurechnungszeit ab dem Leistungsfall
Die Zurechnungszeit zählt ab dem Tag des Leistungfalles. Ab diesem Tag erhält der EM-Rentner eine Zurechnungszeit. So sagt es das Gesetz, § 59 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB VI. Beginnt die EM-Rente ab dem 01.01.2019 so wird dem Versicherten eine Zurechnungszeit fiktiv bis zum 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate gewährt. Unsere Mandantin erhält wegen unserem Rentenantrag auf die EM-Rente eine befristete volle EM-Rente mit Leistungsfall ab dem 19.06.2019. Beginn der Rente ist wegen der Befristung der 01.01.2020. So sagt es § 101 Absatz 1 SGB VI.
Das Ende der Zurechnungszeit wurde im Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid der EM-Rente auf den 19.06.2035 ausgewiesen. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 9 Kalendermonaten. Somit erhält die Rentenempfängerin für die Zeit vom 19.06.2019 bis zum 19.06.2035 = 16 Jahre Zurechnungszeit anerkannt.
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600 Euro höhere EM-Rente wegen Zurechnungszeit: Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
Die Zurechnungszeiten sind beitragsfreie Rentenzeiten. Für diese Zeiten gibt es Entgeltpunkte berechnet. In unserem Fall waren es 19,8936 Entgeltpunkte nur für diese Zurechungszeiten. Diese Entgeltpunkte mussten noch um den Abschlag von 10,8% gekürzt werden, um dann als persönliche Entgeltpunkte zusätzlich zu den persönlichen Entgeltpunkten aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten dazu addiert zu werden.
Die persönlichen Entgeltpunkte aus den 19,8936 EP sind 17,7451 EP. Diese persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert 34,19€ vervielfältigt. Macht dann eine Monatsrente von 606,70€ Rente Brutto aus.
Genau diese 606,70€ sind es, die die Erwerbsminderungsrente in Anwendung der neuen Zurechnungszeiten seit 2019 für den Rentenbeginn ab 2020 monatlich erhöhen. Ohne diese doch nicht unerhebliche Summe an Entgeltpunkten an Zurechnungszeiten wäre die monatliche EM-Rente unserer Mandantin um 606€ niedriger.
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600 Euro höhere EM-Rente wegen Zurechnungszeit: positive Wirkung der Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit wirkt sich im Regelfall rentensteigernd aus. Dies gilt umsomehr , als es seit 2019 die Ausweitung der Zurechnungszeit um 3 Jahr und 5 Kalendermonate ab Rentenbeginn 2019 gab. In unserem Praxisfall steigt die EM-Rente um über 600€ wegen der Zurechnungszeit an. Im übrigen gibt es die Zurechnungszeit auch bei den Renten wegen Todes! Erwerbsminderungsrenten können deshalb höher ausfallen, als vorgezogene Altersrenten mit vergleichbaren Lebensalter!
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