Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit
Warum bei abgelehnter Erwerbsminderung ein Widerspruch oft Erfolg bringt?
Teilweise Erwerbsminderungsrente erstritten! Ein Fall aus der Praxis!
Unser Mandat beantragte im Jahr 2015 wegen Krankheit eine Erwerbsminderungsrente. Diese wurde mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Gegen die Ablehnung legten wir Widerspruch ein. Diesen begründeten wir unter anderen mit den Erkrankungen und den sozialmedizinischen Folgen. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Sein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Medizinisches Gutachten bestätigt die Erwerbsminderung
Der Antragsteller leidet unter einer Herzerkrankung mit hirnorganischen Anfallsleiden nach einem Hirninfarkt. Dadurch bedingt ist eine relevante Absenkung seiner Leistungsfähigkeit vorhanden. Neben Konzentrationsschwierigkeiten ist das Kurzzeitgedächtniss massiv eingeschränkt. Er ist nur noch im geringen Umfang belastbar. Tätigkeiten ermüden ihn schnell. Eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung stellte zudem fest, dass Alleinarbeit auf Dauer ausgeschlossen ist.
Teilweise Erwerbsminderungsrente abgelehnt, Widerspruch einlegen
Mit Teilaufhebungsbescheid im April diesen Jahres bewilligte die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend zum Jahr 2014 eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit.
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Diese Rentenart ist ein Sonderfall der Erwerbsminderungsrente und greift nur für Betroffene, die vor dem 02.01.1961 geboren sind.
Wissenswertes zum Thema Erwerbsminderungsrente können Sie hier nachlesen!
Für diese Menschen gilt noch der sogenannte Berufsschutz. Wenn man in seinem angestammten und erlernten Beruf wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann und auf ein anderes Berufsbild aus sozialen Gründen nicht zumutbar verwiesen werden kann, steht diesem die Rente nach § 240 Sozialgesetzbuch Nr.6 zu.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
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Nach Auslaufen des Krankengeldes erhält unser Mandant jetzt ALG-1 nach dem § 145 SGB Nr.3. Daneben bezieht er die teilweise EM-Rente.
Unseren Mandanten hat es gefreut. Er kann sich jetzt um seine Gesundheit kümmern.
Da unserem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente noch nicht entsprochen worden ist, werden wir das Widerspruchsverfahren fortführen und über diesen Fall weiter informieren.
Jede Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente prüfen!
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Erwerbsminderungsrente und vertreten Ihre Ansprüche vor dem Sozialgericht.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Erfahren Sie, ob und wie Sie 2017 in die Erwerbsminderungsrente gehen können.