Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid erfolgreich
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de berichten von einem Fall aus ihrer Beratungs-und Vertretungspraxis. Warum sich der Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid gelohnt hat?
Rentenberater Peter Knöppel hat einen Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid eingelegt. Warum das Ganze, werden Sie sich fragen? Ein Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung einzulegen, ist doch nichts Außergewöhnliches. Genau, dass meinen wir auch. Aber dieser Fall zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, sich gegen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung zur Wehr zu setzen.
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Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid: um was ging es?
Der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel wurde durch eine Kundin beauftragt, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Hintergrund war, dass unsere Kundin schwer erkrankt ist und ihren Job als Lehrerin dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Eine zuvor beantragte Reha-Maßnahme wurde durch die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt. Zwischenzeitlich lief das Krankengeld aus. Inmitten des beantragten AlG-1 als Nahtlosigkeitsregelung kam der EM-Rentenbescheid. Die Erwerbsminderungsrente gab es nur auf 1 Jahr befristet. Dies bei einer schweren onkologischen Erkrankung. Und massiven Nebenwirkungen durch die Behandlung der Erkrankung.
Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid: der Widerspruch
Gegen die Befristung im Rentenbescheid legte unser Rentenberater Knöppel innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist den Widerspruch ein und begründete diesen. Entsprechend den vorliegenden medizinischen Befundunterlagen musste die Rente mindestens für 3 Jahre befristet werden. Soweit so gut.
Widerpruch gegen einen Erwerbsminderungsrentenbescheid: die Entscheidung
Die Post brachte am 20.11.2017 die Entscheidung. Unserer Mandantin wurde mit neuem Bescheid ab dem 01.05.2018 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze im August 2024 bewilligt. Der Rentenbetrag liegt mit den Abzügen bei monatlich ca. 1.400€ Netto.
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Für weitere 6 Jahre erhält unsere Mandantin somit bis zur Regelaltersgrenze ca. 100.600 € an Rentenleistungen ausgezahlt. Und dies allein ohne die Rentenerhöhungen, die in den nächsten Jahren kommen sollen. So auch für 2018, wir hatten von der Rentenerhöhung 2018 berichtet.
Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid: es kann sich lohnen!
Unsere Mandantin hat sich sehr gefreut. Die Angst, nicht zu wissen, wie es weitergeht, ist vorbei. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt ihr bis zur Regelaltersgrenze die Erwerbsminderungsrente. Danach gibt es die Altersrente. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung muß die Deutsche Rentenversicherung ebenfalls übernehmen.
Unser Fazit!
Kämpfen kann sich lohnen. Einen Rentenbescheid sollte man in der Regel überprüfen lassen. Auch wenn man die Rente schon viele Jahre bezieht. Nicht jede Entscheidung der Behörde ist rechtlich in Ordnung. Daher sollte der betroffene Versicherte vor dem Widerspruch sorgfältig prüfen und die Erfolgsaussichten abschätzen lassen. Die professionellen Rentenberater von rentenbescheid24.de helfen Ihnen dabei. Was ist zu tun? Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!
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