abschlagsfreie Rente: Tipps und Hinweise
Viele Menschen in Deutschland denken auch im Jahr 2017 über den Ruhestand nach. Die Rente ist in aller Munde. Sie erregt oftmals in hitzigen Debatten die Gemüter. Begriffe wie, Rente mit 63, abschlagsfreie Altersrente mit 63 und die 63-er Rente machen die Runde. Die meisten fragen sich, was steckt dahinter? Viele Zahlen, die verwirren. Wir durchleuchten für Sie in unserem kompakten Beitrag die wichtigsten Fragen zur abschlagsfreien Altersrente.
Die abschlagsfreie Rente gibt es in verschiedenen Varianten. Sie kann ab dem 63.Lebensjahr oder später erreicht werden. Welche Altersrenten sind es, die hinter dieser Rente stehen?
Die Regelaltersrente, die Mutter aller Renten
Die Regelaltersrente ist die klassische Form der abschlagsfreien Altersrente. Bei einer Regelaltersrente gibt es keine Abschläge.
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Wann bekommen Sie die Regelaltersrente?
Für alle gleich: Der Ruheständler muss mindestens 5 Jahre Wartezeit für die Rente nachweisen. Dies ist die sogenannte Mindestversicherungszeit.
Rentenantrag stellen
Wichtig auch: Den Rentenantrag rechtzeitig stellen. 3 Monate nach Eintritt Ihrer Regelaltersgrenze ist gerade noch ausreichend, um rückwirkend die Rente zu bekommen.
Wenn nicht, dann bekommen Sie sogar noch einen Zuschlag oben drauf. Sozusagen ein Trostpflaster für den verspäteten Rentenantrag.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
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Der Versicherte bekommt diese Rente mit dem 65.Lebensjahr, wenn er vor dem 01.01.1947 geboren ist. Also an seinem Geburtstag mit 65.
Für alle die Leute, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, gibt’s die Rente einen Monat später.
Entscheidend für die Rechnung ist, welches Geburtsjahr Sie haben. Sind Sie 1952 geboren, können Sie mit 65 Jahren und 6 Monaten in die Regelaltersrente gehen. Abschlagsfrei versteht sich.
Sind Sie nach dem 31.12.1963 geboren, gibt es die Regelaltersrente immer mit dem 67.Lebensjahr.
Vertrauensschutzregelungen helfen zu einem früheren Renteneintritt, ohne Abschläge!
Ist der Versicherte vor dem 01.01.1955 geboren und hat vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, so kann er noch mit dem 65.Lebensjahr in die Regelaltersrente gehen. Ohne Abschläge. Für unsere Bergleute, die vor dem 01.01.1964 geboren sind und das sogenannte Anpassungsgeld für entlassene Arbeiter bezogen haben, gilt auch dieser Vertrauensschutz. Keine Einkommensanrechnung bei der Regelaltersrente. Sie können zu Ihrer Rente unbegrenzt dazuverdienen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren
Diese Altersrente ist in dem Trubel der neuen Rente mit 63, die ab dem 01.07.2014 gilt, ein wenig in Vergessenheit geraden.
Sie ist der Vorläufer der abschlagsfreien Rente mit 63. Sie gibt es seit dem 01.01.2012.
Wer bekommt die abschlagsfreie Rente?
Ganz einfach: Man muss das 65.Lebensjahr erreicht und 45 Jahre Wartezeit haben. Dann gibt es diese Rente. Sie ist auch eine abschlagsfreie Rente. Sie gibt es nicht für Rente mit Abzügen.
Keine Rente ohne Antrag. Diese Rentenart gibt es nur auf Antrag. Bis zum 01.07.2017 können Sie anrechnungsfrei 450 € monatlich zu dieser Rente dazu verdienen.
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren
Wer am 01.07.2014 das 63. Lebensjahr vollendete und 45 Jahre Wartezeit im Versicherungskonto gutgeschrieben hatten, bekommt sie als abschlagsfreie Rente.
Mit der Altersgrenze 63.Lebensjahr ist das ein wenig komplizierter. Die Geburtsjahrgänge bis 1953 bekamen diese Rente glatt mit 63. Wer 1954 geboren ist, bekommt die Rente mit 63 Jahren und 4 Kalendermonaten.
Aufgepasst!
Der Bezug von Arbeitslosengeld-1 zwei Jahre vor Renteneintritt zählt in der Regel nicht als Wartezeit.
Gegen diese „Strafvorschrift“ regt sich Widerstand. Es sind Klageverfahren anhängig, sogar schon beim Bundessozialgericht. Es geht um die Frage, ob auch derjenige, der 2 Jahre vor Rentenbeginn betriebsbedingt entlassen wurde, auch unter die Strafvorschrift dieser Regelung fällt. Der Betroffene kann ja nichts dafür, dass er entlassen wurde. Ein Unterschied zu dem Fall, wo sich der Arbeitnehmer sozusagen selbst entlässt, um in die Frührente zu gehen.
Nur wenn die Firma, bei der Sie gearbeitet haben, Pleite gegangen ist, gibt es eine Ausnahme.
Nicht vergessen:
450 € Hinzuverdienst bis zum 01.07.2017. Danach gilt die neue Flexirente mit neuen Hinzuverdienstregelungen.
Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
Bei dieser vorgezogenen Altersrente gibt es auch die Möglichkeit, abschlagsfrei in die Rente zu gehen.
Sie benötigen für den Rentenantrag eine Schwerbehinderung von einem Grad von mindestens 50 und 35 Wartejahre.
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Dann kann es mit der abschlagsfreien Rente klappen. Aber auch hier gibt es gesetzliche Regelungen, die den Einstieg in diese Altersrente nach hinten hinaus erhöhen. Daneben gibt es aber wieder verschiedene Vertrauensschutzregelungen, die bei Geburtsjahrgängen bis 1955 einen abschlagsfreien Renteneintritt mit dem 63.Lebensjahr möglich machen.
Ohne Antrag keine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Einkommensregelungen sind wie bei den anderen vorgezogenen Altersrenten gleich.
Wissenswertes zu den Altersrenten finden Sie in unserem Renten-ABC.
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Unser Fazit
Die abschlagsfreie Rente gibt es in mehreren Facetten. Viele Zahlen, Daten und Fakten begleitet diese Altersrenten. Sehr verwirrend und für manche undurchschaubar. Alle diese Renten verbindet eines: Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei. Ob sich der Gang in die Rente lohnt, oder Sie neben der Rente weiterarbeiten wollen, lässt sich nicht so ohne weiteres sagen.
Es lohnt sich ein Blick in Ihre Unterlagen.