Befristete EM-Rente obwohl Antragstellerin todkrank ist
Erst noch arbeiten und das Leben genießen und dann der schwere Schicksalsschlag! Krebs. Eine Heilung ist nicht möglich! Es geht nur noch darum, dass unsere Mandantin ein gutes Leben ohne Schmerzen hat und die Zeit mit Ihrem Ehepartner und ihren Kindern verbringen kann. Sie erhält palliative Chemo. Es geht ihr den Umständen entsprechend gut. Sie war im Urlaub und hat sogar leicht zugenommen. Die durch uns beantragte Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde mit Bescheid vom 11.08.2020 bewilligt. Aber nur als befristete Rente! Begründung: „Der Rentenanspruch ist deshalb zeitlich begrenzt, weil zu erwarten ist, dass die Erwerbsminderung nach Ablauf der Befristung wieder behoben werden kann“! Nicht nur ich (Peter Knöppel) war sprachlos wegen der Begründung zur Befristung der EM-Rente, sondern auch meine Mandantin. Der Widerspruch gegen die Befristung wurde umgehend eingelegt!
Die DRV bewilligte eine befristete EM-Rente obwohl Antragstellerin todkrank ist und nach der Befundlage eine Heilung nicht mehr möglich ist! Laut letzten Befundbericht für die Hausärztin unserer Mandantin leidet diese an:
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
- Magenkarzinom Typ IV nach Borrmann Classifikation
- Lebermetastasierung
- pulmonale metastasensuspekte Rundherde beidseitig
- Beginn einer palliativen Chemotherapie
- Beginn einer Erhaltungstherapie und Restaging mit unklar verdichter Darmwand und noch vieles mehr!
Der Leistungsfall der Erkrankung war der 05.07.2019. Den Rentenatrag stellte sie am 18.05.2020. Die Erwerbsminderungsrente wurde als befristete Rente bis zum 31.11.2022 bewilligt. Die Betroffene hat eine Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung 100.
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Befristete EM-Rente obwohl Antragstellerin todkrank ist: Befristete Rente statt Dauerrente
Obwohl laut Befundlage der Sachverhalt eindeutig ist, bewilligte die DRV Bund nur eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dies ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Unabhängig von der Lebenserwartung unserer Mandantin hätte die DRV hier einen Dauerrente ( also befristet bis zur Regelaltersgrenze) bewilligen müssen. Und zwar ebenfalls ab dem 01.05.2020. Die medizinische Sachlage ist aus unserem Verständnis her eindeutig. Eine Heilung ist nicht mehr zu erwarten. Die DRV kann beim besten Willen nicht davon ausgehen, dass die Erwerbsfähigkeit unserer Mandantin innerhalb der Befristung hergestellt werden kann. Außer ist gibt eine „Wunderheilung“.
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Befristete EM-Rente obwohl Antragstellerin todkrank ist: Fazit
Unsere Mandantin will zu ihrem Recht kommen! Sie hat uns beauftragt Widerspruch gegen den Rentenbescheid wegen der Befristung einzulegen. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird auch mit dem Widerspruch durch die DRV monatlich gezahlt. Auch am Rentenbeginn würde sich im Falle einer positiven Entscheidung wegen einer Dauerrente zum 01.05.2020 nichts ändern, § 99 SGB VI. Wir hoffen, die Rentenversicherung hat ein Einsehen und legt es nicht auf ein unnötiges Klageverfahren an.
Ja, ich möchte auch eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen!
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