Die neue Teilrente 2017
Am 1. Juni sind die wahrscheinlich letzten 3 großen Rentengesetze im Bundestag verabschiedet worden. Wir hatten darüber berichtet. Was aber ein bisschen in Vergessenheit geraten ist, dass sich zum 01.07.2017 im Rentenrecht große Änderungen anbahnen. Stichwort die Flexirente. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern? Eine neue Teilrente kommt.
Wir sagen Ihnen, was die neue Teilrente 2017 ist und wie sich der Hinzuverdienst auf die Altersrente auswirkt.
In der Beratungspraxis der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de ist die neue Flexirente ein Brennpunkt. Immer mehr Versicherte interessieren sich für die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten der Flexirente. Oft geht es um die Frage, ob sich der Hinzuverdienst auf die Rente tatsächlich lohnt.
Eine Antwort auf die wichtige Frage ist nicht einfach. Sie ist von vielen Faktoren des Ratsuchenden abhängig. Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine echte Änderung im Leben mit vielen Fragen, Verunsicherungen und auch neuen Perspektiven. Eine kleine Übersicht der wichtigsten Punkte hilft Ihnen zur Orientierung:
- was mache ich im Ruhestand? Meine freie Zeit genießen, Familie, Enkelkinder, Hobbies, Reisen, einfach nicht mehr arbeiten und das neue Leben genießen,
- will ich nach dem Renteneintritt wirklich weiterarbeiten, um nicht Knall auf Fall in die Rente zu rutschen, ich will noch gefragt werden, mein Rat und meine Berufserfahrung ist anderen wichtig,
- wie kann ich meinen Ruhestand und die Arbeit nebenher vereinbaren, organisieren, damit ich auch etwas von meinem Ruhestand habe?
- lohnt es sich wirtschaftlich gesehen weiterzuarbeiten und eine Rente zu beziehen, wie hoch sind meine Abzüge?, wie viel Zeit muss ich für die Arbeit investieren?
- die Lebenszeit und die Gesundheit sind die meine wichtigsten persönlichen Faktoren, die mein Leben und die Arbeit im Alter bestimmen
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
Solche und noch mehr Fragen, werden Ihnen durch den Kopf gehen, wenn Sie an die Arbeit und die neue Teilrente 2017 denken.
In unseren Beratungsgesprächen geht es somit nicht immer um die nackten Zahlen, sondern auch um generelle Fragen und Antworten, die im direkten Zusammenhang mit dem Hinzuverdienst und der Rente stehen.
Die neue Teilrente 2017: was erwartet Sie?
Ab dem 01.07.2017 geht die Flexirente in die 2. Runde.
Schon zum Januar 2017 wurden die ersten Änderungen des Flexirentengesetzes wirksam.
So können vorgezogene Altersrentner ab dem 01. Januar sich bis zum Erreichen der Regelaltersrente freiwillig in der gesetzlichen Rente versichern. Das war vor dem 01.01.2017 nicht möglich. Welche Altersrenten zählen dazu:
- Altersrente für langjährig Versicherte,
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute,
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit,
- und die Altersrente für Frauen.
Die Zahlung der freiwilligen Beiträge ist bis zum Ablauf des Kalendermonates zulässig, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Sie fragen - der Rentenberater antwortet
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
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- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Die neue Teilrente 2017 bringt wichtige Neuerungen
Die alten Teilrenten beim Hinzuverdienst werden abgeschafft. Es gibt nur noch eine Teilrente. Diese wird individuell nach Ihrem Hinzuverdienst errechnet. Es gibt einen Jahresfreibetrag von 6300€ auf den Hinzuverdienst. Wer darüber hinaus Einkünfte hat, dem werden 40 % des Mehrverdienstes auf die Rente angerechnet. Wir haben in unseren Beitrag zum Hinzuverdienstdeckel berichtet.
Die Erwerbsminderungsrente und der Hinzuverdienst ändern sich. Auch hier werden die starren Verdienstgrenzen aufgehoben und durch individuelle Teilrentengrenzen ersetzt. Dies betrifft neben der vollen Erwerbsminderungsrente, die teilweise EM-Rente und die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Die alten Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente sind ebenso betroffen.
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Echte Neuerungen mit Vorteilen für die Versicherten. In unseren Beratungen und Berechnungen konnten wir die tatsächlichen Vorteile gegenüber dem „alten System“ oft nachweisen.
Entscheidend ist, was Netto nach Abzug der Steuern übrig bleibt, wenn ich neben der Rente noch weiterarbeiten gehe!
Wo gibt es keine Änderungen zum 01.07.2017 ?
Die Hinzuverdienstregelungen bei der Hinterbliebenenrente und die Renteneinkommen mit der Unfallrente bleiben von den neuen Änderungen unberührt.
Die neue Teilrente 2017: Die neuen Rentenanpassungsbescheide laufen ein!
Zum 01.07.2017 gibt es wieder eine Rentenerhöhung. Wir hatten berichtet. Bei uns laufen schon die ersten Rentenanpassungsmitteilungen ein, die auch die neuen Hinzuverdienstregelungen zum 01.07.2017 ausweisen. Wichtige Details zum Thema der Rentenerhöhung hier zum Nachlesen!
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden