EM-Rente: Kriterien der Begutachtung bei Psychischer Erkrankung
Die Hauptursache für Verrentung wegen Krankheit sind in Deutschland die psychischen Erkrankungen. Ohne Befundberichte, Reha-Entlassungsschreiben, Klinische Berichte, Arztbriefe können keine Entscheidungen über eine beantragte Rente gefasst werden. Oftmals geht es ohne ein Gutachten nicht. Sozialmedizinische Beurteilungen bei psychischen und Verhaltensstörungen sollen sich an den Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung aus dem August 2012 mit Anpassungsupdate 2018 orientieren. Die Begutachtung wegen psychischen Erkrankungen ist vielschichtig und oftmals ohne Psychodiagnostische Zusatzuntersuchungen (zum Beispiel Beschwerdevalidierungstests) nicht möglich. Der Gutachter will und muss den zu Probanten „auf den Zahn“ fühlen. Hilfreich sind dabei auch sogenannte Strukturierte Fragebogen simulierter Symptome (SFSS) zur Abgrenzung von manifesten psychischen Störungen von vorgetäuschten Beschwerden. In diesem Beitrag geht es aber erstmal um die Frage, was genau die Begutachtungskriterien für die Begutachtung von Menschen mit psychischen Störungen sind.
EM-Rente: Kriterien der Begutachtung bei Psychischer Erkrankung. Gutachten, welche durch die Deutsche Rentenversicherung beauftragt, worden sind und Menschen mit psychischen Störungen begutachten sollen, müssen insbesondere die Funktion und die Aktivitäten berücksichtigen, die für die Teilhabe am Erwerbs leben maßgeblich sind.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Eine allumfassende Darstellung und sich klar abgrenzende Begutachtungskriterien im Zusammenspiel und deren Gewichtung für den Einzelfall bei psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen ist oft schwieriger als bei somatischen Krankheiten (körperliche Erkrankungen).
EM-Rente: Kriterien der Begutachtung bei Psychischer Erkrankung: Beurteilung der Leistungsfähigkeit
Kriterien der Begutachtung finden sich nicht nur anhand des psychischen Krankheitsbefundes, welche durch bestimmte Ausprägungen und Kombinationen determiniert sind ( unter anderem direkt oder indirekt gewonnene Erkenntnisse über kognitive, mnestische, 32 affektiv-emotionale, psychomotorische sowie integrative und komplexe psychische Funktionen).
Coaching medizinische Begutachtung/Reha
- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung oder Reha
- intensive Vorbereitung und Begleitung
- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden
Die sozialmedizinische Beurteilung muss anhand der Zusammenschau aller erhobenen Befunde und Informationen erfolgen auch unter Berücksichtigung des Längsschnittes. Kriterien sind auch personenbezogene Kontextfaktoren, wie Krankheit und Alltagsbewältigung, soziale Kompetenz und Integration, die ebenso in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen sind, wie psychische und somatische Komorbidität.
Lesen Sie auch:
- Arbeitsmarktrente bei Wohnort im Ausland
- Arbeitserprobung raus aus der EM-Rente, rein in das Berufsleben
Dabei bieten für die Erfassung von psychischen Befunden die ICF-Kriterien eine wertvolle Unterstützung. Die Begutachtungskriterien bei psychischen und Verhaltensstörungen beziehen sich auf Fähigkeiten bzw. Aktivitäten, die für die Teilhabe am Erwerbsleben von besonderer Bedeutung sind (so nach Mini- ICF-APP, Linden 2009).
Diese sind:
- Fähigkeit zur Anpassung an Regeln und Routinen
- Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben
- Flexibilität und Umstellungsfähigkeit
- Fähigkeit zur Anwendung fachlicher Kompetenzen
- Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Durchhaltefähigkeit • Selbstbehauptungsfähigkeit
- Kontaktfähigkeit zu Dritten • Gruppenfähigkeit
- Fähigkeit zu außerberuflichen Aktivitäten
- Fähigkeit zur Selbstpflege • Wege- / Verkehrsfähigkeit.