Energiepreispauschale für Rentner ist in Kraft getreten
Grund zur Freude für Millionen gesetzliche Rentnerinnen und Rentner. Das Gesetz zur Energiepreispauschale für Renten-und Versorgungsempfänger- kurz RentEPPG- ist seit dem 01.12.2022 in Kraft getreten. Damit werden rund 20 Millionen Rentenempfänger bis zum 15.12.2022 die 300 Euro Energiepauschale über die Zahlstellen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen! Endlich geschafft und Gewissheit!
Die Energiepreispauschale für Rentner ist in Kraft getreten. Sei 0.00 Uhr am 01.12.2022 gilt das RentEPPG.
Damit hat die Ungewissheit und das Warten auf die 300€ Energiepreispauschale ein Ende! Klar ist, dass der Zahlungsanspruch nur dann gegeben ist, wenn die Anspruchsvoraussetzungen, die sich aus dem RentEPPG ergeben, für jeden einzelnen der gut 20 Millionen gesetzlichen Rentenempfänger vorliegen. Aktuell ( 01.12.22) existieren in Deutschland drei unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Energiepreispauschalen.
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Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die Energiepauschale für Rentner und die Energiepreispauschale für Studenten.
Informationen zur Energiepreispauschale:
Die Energiepreispauschale für Rentner ist in Kraft getreten: Zahlungsanspruch auf die 300€
Anspruch auf die Zahlung der 300€ Energiepreispauschale für Rentner hat:
- wer am Stichtag 01.12.2022 eine gesetzliche Rente, wie die Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Hinterbliebenrente bezieht,
- seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat und
- in Deutschland der unbeschränkten Besteuerung unterliegt.
Die Energiepreispauschale für Rentner ist in Kraft getreten!
Viele Rentnerinnen und Rentner fragen auf rentenbescheid24.de wegen der Energiepreispauschale an. Wann wird sie gezahlt? Ich habe meine Rentenzahlung erhalten und die 300€ waren nicht mit dabei? Bekomme ich die 300€ extra gezahlt? Und vieles mehr. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de haben ein FAQ auf rentenbescheid24.de eingestellt. Dort finden Sie zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Energiepreispauschale für Rentner Antworten. Hier unser FAQ!
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EM-Rente - med. Bewertung
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Die Energiepreispauschale für Rentner ist in Kraft getreten!
Endlich ist es Gewissheit. Gut 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis zum 15.12.2022 die 300€ Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen. Die Energiepreispauschale ist keine Rentenleistung und wird nicht mit dem Rentenbescheid oder der laufenden Rentenzahlung ausgezahlt. Sie wird als Extra-Leistung gesondert von den Renten ausgezahlt!
Ja, ich möchte ab 2023 in Rente gehen!
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