Kein Antrag wegen Energiepreispauschale für Rentner nötig – Ausnahmen
Das Thema Energiepreispauschale für Rentner lässt viele Menschen nicht mehr los! Eines der großen Entlastungspakete, die die Bundesregierung beschlossen hat. Aber erst nach langen und zum Teil wütendem Protest. Rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden bis zum 15.12.2022 eine Energiepreispauschale von 300€ erhalten. Ausgezahlt wird durch die Zahlstellen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rentenversicherung Knappschaft Bahn See! Der Zahltermin zum 15.12.2022 rückt immer näher! Ohne Antrag soll es zum Geld kommen. Im Grundsatz, aber von diesem gibt es im Wesentlichen zwei Ausnahmen!
Kein Antrag wegen Energiepreispauschale für Rentner nötig-Ausnahmen! Der Auszahlungstermin für die Energiepauschale 300€ für gesetzliche Rentner rückt immer näher. Am 15.12.2022 soll die erste große Auszahlwelle vollzogen sein. Wer erstmals Ende Dezember seine Rente ausgezahlt bekommt, wird nicht im Dezember 2022 sondern erst Anfang Januar 2023 die 300€ ausgezahlt bekommen. Technische Gründe verhindern hier verständlicherweise die Zahlung an Erstrentner schon im Dezember 2022. Im Grundsatz müssen alle gesetzlichen Rentner nachfolgend aufgeführt die Anspruchsvoraussetzungen für die 300€ Energiepreispauschale erfüllen.
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Kein Antrag wegen Energiepreispauschale für Rentner nötig-Ausnahmen: Anspruchsvoraussetzung für die 300€ kurz und knapp
Ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich auf die 300€ Energiepreispauschale freuen. Anspruch auf die 300€ hat, wer am 01. Dezember 2022:
- eine gesetzliche Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente beanspruchen kann und wenn auch zum Teil ausgezahlt bekommt, vergleichbare Rentenleistungen aus Mitgliedsstaaten der europäischen Union werden nach entsprechenden europarechtlichen Regelungen gleichgestellt,
- wer seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat und
- wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Betroffene, die eine gesetzliche Unfallrente beziehen, haben keinen Anspruch auf das Energiegeld. Das gilt auch für Waisen-oder Halbwaisen, die eine entsprechende Hinterbliebenenrente beziehen!
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Kein Antrag wegen Energiepreispauschale für Rentner nötig-Ausnahmen: in zwei Fällen Antrag notwendig
Leider geht es für zwei Fallgruppen nicht ohne Antrag. Wer:
- bis zum 15.12.2022 die 300€ nicht gezahlt bekommt und
- wer eine europäische Auslandsrente bezieht mit Wohnsitz im Inland muss in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 30.06.2023 bei der hierfür generell zuständigen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See einen Antrag auf Zahlung stellen.
Kein Antrag wegen Energiepreispauschale für Rentner nötig-Ausnahmen!
Unbürokratisch soll die Zahlung erfolgen. Dies wird auch hoffentlich für den Hauptteil der 20 Mio. Rentner so kommen. Ein kleiner Teil der Rentner, deren Zahlung nicht bis zum 15.12.2022 erfolgte, muss einen Antrag stellen! Betroffen vom Antragszwang sind auch diejeinigen Rentenbezieher, die eine Auslandsrente erhalten, die über europäischem Recht der deutschen Rentenleistung gleichgestellt ist! Dann muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See bis zum 30.06.2023 gestellt werden!
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