30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner
30 Fragen und 30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner! Das Thema Energiepreispauschale für Rentner war seit September 2022 ein Dauerbrenner. Wir biegen in die Zielgerade ein. Ab dem 01.12.22 werden rund 20 Mio-Rentner das Energiegeld von 300€ ausgezahlt bekommen. Viele Fragen gibt es rund um das Thema EPP für Rentner. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten hierauf gesammelt.
Alle 30 Fragen zur Energiepreispauschale für Rentner auf einen Blick
- Welche Arten der Energiepreispauschalen gibt es in Deutschland?
- Was ist die Energiepreispauschale für Rentner?
- Wo ist die Energiepreispauschale für Rentner gesetzlich geregelt?
- Wer hat Anspruch auf die 300€ Energiegeld für Rentner?
- Wer hat kein Anspruch auf die 300€ EPP für Rentner?
- Wird die 300€ EPP für Rentner Brutto= Netto gezahlt?
- Ist die Energiepreispauschale Sozialabgabenfrei?
- Wird die 300€ EPP für Rentner an die Altersrente als Hinzuverdienst angerechnet?
- Wird das Energiegeld für Rentner an andere Sozialleistungen,Hartz-IV, Grundsicherung angerechnet?
- Kann die 300€ EPP gepfändet werden oder mir von meinem Konto weggenommen werden?
- Ist die Energiepreispauschale für Rentner steuerfrei?
- Muss ich wegen der 300€ Energiepreispauschale eine Steuererklärung abgeben?
- Wann wird die 300€ an Rentner ausgezahlt?
- Haben EM-Rentner Anspruch auf die 300€ Energiepreispauschale?
- Bekommen Halbwaisen die 300€ Energiegeld ab Dezember 2022 gezahlt?
- Ist der Bezug der 300€ EPP für Halbwaisenrentner von einem bestimmten Lebensalter abhängig?
- Kann ich als Rentner die 300€ Energiegeld doppelt erhalten, also bis 600€?
- Kann ich die Energiepreispauschale als Rentner sogar dreimal erhalten?
- Kann ich als Altersrentner und Witwen/Witwerrente die 300€ EPP doppelt erhalten?
- Bekommen Witwen auch die Energiepreispauschale von 300€ ausgezahlt?
- Ich habe die 300€ Energiegeld im September 2022 von meinem Arbeitgeber erhalten, muss ich diesem mitteilen, dass ich bis zum 15.12.2022 die 300€ als Rentner auch noch erhalte?
- Wird die Energiegeld 300€ gekürzt gezahlt, weil ich wegen Insolvenz nur gekürzte Rente aus einer Pfändung erhalte?
- Wird die 300€ Energiepreispauschale für Rentner als Hinzuverdienst an die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet?
- Wird die 300€ Energiepreispauschale für Rentner als Einkommen an die Grundrente / Grundrentenzuschlag angerechnet?
- Ich lebe als Rentner im Ausland! Warum bekomme ich als deutscher Rentenbezieher der immer in Deutschland Steuern zahlt, die 300€ EPP nicht gezahlt?
- Kann ich als selbstständig Tätiger Rentner auch die Energiepreispauschale ab Dezember 2022 erhalten?
- Rentner-WG! Erhalten alle WG-Rentner die 300€?
- Ich mache eine Berufsausbildung und bin noch Waisenrentenbezieher: bekomme ich die 300€ Energiegeld als Rentner auch, obwohl ich schon am 01.09.22 die 300€ von meinem Arbeitgeber erhalten habe?
- Minijob mit nur 170€ trotzdem EPP für Rentner?
- 4 x Energiepreispauschale Ist das möglich?
30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner
1. Welche Arten der Energiepreispauschalen gibt es in Deutschland?
- Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige auf Grund §§ 112-122 EstG
- Die Energiepreispauschale für Studenten ist im Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler geregelt und die
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2. Was ist die Energiepreispauschale für Rentner?
Die EPP für Rentner ist ein pauschaler Zuschuss für rund 20 Mio-Rentner zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten.
Der Zuschuss ist keine Sozialleistung! Die Energiepauschale ist sv-frei. Die Kosten für die Zahlung durch die Rentenversicherung übernimmt der Bund mit rund 6,5 Milliarden Euro.
Rentner wurden bei der ersten EPP für Erwerbstätige nicht berücksichtigt. Daher kam es auf Grund massiven Protestes zu einem dritten Entlastungspaket in dem auch Rentner mit einem Energiepreispauschale berücksichtigt wurden.
3. Wo ist die Energiepreispauschale für Rentner gesetzlich geregelt?
Die EPP für Rentner ist im Gesetz für eine Energiepreispauschale für Renten-und Versorgungsbeziehende und Änderungen des Übergangsbereich- kurz RentEPPG- gesetzlich geregelt.
In Deutschland existieren drei Energiepreispauschalen: Erwerbstätige, für Rentner und für Studenten.
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4. Wer hat Anspruch auf die 300€ Energiegeld für Rentner?
Die 300€ erhält wer:
- am 01.12.2022 eine gesetzliche Rente, wie Altersrente, EM-Rente oder Hinterbliebenenrente bezieht,
- seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat und
- der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegt!
Ob die Rente als Voll-oder Teilrente oder teilweise EM-Rente gezahlt wird, ist unerheblich!
5. Wer hat kein Anspruch auf die 300€ EPP für Rentner
Aktuell mit dem Stand 21.11.2022 haben kein Anspruch auf die 300€ EPP
- Deutsche Rentenbezieher mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland
- Rentnerinnen und Rentner die am Stichtag 01.12.2022 keine gesetzliche Rente beziehen
- Bezieher von Vorruhestandsgeldern, soweit sie am 01.12.2022 keine gesetzliche Rente beziehen,
- Betriebsrentenbezieher,
- Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente
- Bezieher einer gesetzlichen Unfallrente
- Rentenempfänger von Ruhegehältern aus berufsständischen Versorgungswerken
6. Wird die 300€ EPP für Rentner Brutto= Netto gezahlt?
Ja, Abzüge werden von den 300€ durch die Zahlstellen der Rentenversicherung nicht erhoben!
7. Ist die Energiepreispauschale Sozialabgabenfrei?
Die 300€ EPP für Rentner ist sv-frei. Es werden also von den 300€ keine ALG, Renten, Kranken-und Pflegebeiträge erhoben.
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8. Wird die 300€ EPP für Rentner an die Altersrente als Hinzuverdienst angerechnet?
Nein: die EPP für Rentner ist kein anrechenbarer Hinzuverdienst zur Altersrente!
30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner!
9. Wird das Energiegeld für Rentner an andere Sozialleistungen, wie Hartz-IV oder Grundsicherung angerechnet?
Nein! Die 300€ EPP sind kein anrechenbares Einkommen oder Vermögen im Sinne des SGB II oder SGB XII- Grundsicherung.
10. Kann die 300€ EPP gepfändet werden oder mir von meinem Konto weggenommen werden?
Nein! Anders wie in der EPP für Erwerbstätige ist im RentEPPG klar geregelt, dass die 300€ nicht gepfändet werden dürfen. Damit ist auch eine Kontenpfändung nicht möglich! Sie dürfen deshalb auch nicht vom Konto weggenommen werden. Ich empfehle hierzu einen Hinweis vor Auszahlung der 300€ an Ihre kontoführende Bank, wenn Sie zum beispiel ein P-Konto wegen einer laufenden Pfändung haben.
Auch der Insolvenzverwalter darf die 300€ nicht einziehen!
11. Ist die Energiepreispauschale für Rentner steuerfrei?
Die EPP für Rentner ist nicht steuerfrei. Sie muss zum versteuendem Renteneinkommen oder Arbeitseinkommen dazugerechnet werden. Ob und in welcher Höhe es zu einer Versteuerung der 300€ kommt, wird sich erst in einer Steuererklärung für 2022 im jahr 2023 für viele Rentenbezieher herausstellen.
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12. Muss ich wegen der 300€ Energiepreispauschale eine Steuererklärung abgeben?
Die Abgabenordnung und speziell das Einkommensteuerrecht regeln, wann ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss. Vereinfacht gesagt immer dann die Abgabe einer Steuererklärung, wenn Sie mit allen Einkünften ein zu versteuerndes Einkommen erreichen, welches über dem für das jeweilige Jahr geltenden Grundfreibetrag liegt.
Wenn Sie also mit den 300€ EPP und Ihrer gesetzlichen Rente über der Grenze von 10.347€ zuversteuernden Einkommen im Jahr 2022 liegen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Es ist schwer abzuschätzen, wer von den 20 Mio Rentner auch mit den 300€ Energiegeld eine oder keine Steuererklärung abgeben muss.
Im Zweifel sollten Sie diese wichtige Problematik durch eine Steuerberater oder Lohnsteuerverein prüfen lassen.
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13. Wann wird die 300€ an Rentner ausgezahlt?
Laut Aussagen der gesetzlichen Rentenversicherung für die meisten der 20 Mio Rentner kommt die Zahlung bis zum 15.12.2022.
Alle anderen Rentner, die die 300€ nicht im Dezember 2022 trotz bestehenden Anspruchs nicht ausgezahlt bekommen, besteht die Möglichkeit einen Antrag bei der DRV KBS in Bochum zu stellen. Dies können Sie frühestens am 09.01.2023 tun, letzter Antragstermin ist der 30.06.2022. Der Antrag ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.
Gleiches gilt auch für Empfänger einer Auslandsrente die auf Grund europäischen Rechts einer deutschen Rente gleich gestellt sind. Diese müssen zwingend ab dem 09.01.2023 bis zum 30.06.23 den Antrag bei der DRV KBS in Bochum stellen.
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14. Haben EM-Rentner Anspruch auf die 300€ Energiepreispauschale?
Ja, auch EM-Rentner haben Anspruch auf die 300€ Energiegeld, wenn Sie am 01.12.2022 eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Ob es sich hierbei um eine volle oder teilweise EM-Rente handelt, ist egal.
30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner!
15. Bekommen Halbwaisen die 300€ Energiegeld ab Dezember 2022 gezahlt?
Ja, das RentEPPG sagt, dass auch Bezieher einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente Anspruch auf die 300€ Energiegeld haben! Darunter fallen die:
- Witwenrenten
- Witwerrenten
- Waisenrenten
- Halbwaisenrenten und
- Erziehungsrenten
16. Ist der Bezug der 300€ EPP für Halbwaisenrentner von einem bestimmten Lebensalter abhängig?
Nein! Das Gesetz sagt uns nur, wer eine gesetzliche Rente bezieht. Wenn der Halbwaise bei Bezug der Rente am 01.12.2022 zum Beispiel sechs Monate alt ist, hat er Anspruch auf diese 300€.
17. Kann ich als Rentner die 300€ Energiegeld doppelt erhalten, also bis zu 600€?
Ja, dass ist rechtlich möglich. Sie können als Rentner zum einen die 300€ erhalten und zum anderen die 300€ aus einer Erwerbstätigkeit. Welche Sie im Jahr 2022 (an irgend einen Tag) entweder mit Rentenbezug oder ohne Rentenbezug ausgeübt haben. Zum Beispiel weil Sie einen Minijob haben, oder eine normale sv-pflichtige Tätigkeit, eine selbstständige Tätigkeit.
18. Kann ich die Energiepreispauschale als Rentner sogar dreimal erhalten?
Ja, auch das ist möglich. In der Konstellation als Erwerbstätiger in Höhe von 300€ für eine Tätigkeit im Jahr 2022 in Kombination als gesetzlicher Rentner in Höhe von 300€ ab dem 01.12.2022 und als Student ab Januar 2023 in Höhe von 200€ . Alles zusammengerechnet wären es bis zu 800€ Energiegeld!
19. Kann ich als Altersrentner und Witwen/Witwerrente die 300€ EPP doppelt erhalten?
Nein: Bei Mehrfachrentenbezug gibt es die 300€ nur einmal gezahlt!
30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner!
20. Bekommen Witwen auch die Energiepreispauschale von 300€ ausgezahlt?
Ja, Witwen-und Witwer erhalten die 300€ EPP auch ausgezahlt, aber nur dann, wenn sie am 01.12.2022 die Witwen-oder Witwerrente tatsächlich beanspruchen können und keine anderweitige gesetzliche Rente beziehen. Doppelte Energiepreispauschale wegen Mehrfachrentenbezug ( Altersrente und Witwenrente) ist gesetzlich ausgeschlossen
21. Ich habe die 300€ Energiegeld im September 2022 von meinem Arbeitgeber erhalten, muss ich diesem mitteilen, dass ich bis zum 15.12.2022 die 300€ als Rentner auch noch erhalte?
Nein, sie unterliegen keinen vertraglichen oder gesetzlichen Meldepflicht an Ihren Arbeitgeber. Die 300€ EPP als Rentner gehen diesen nichts an.
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22. Wird die Energiegeld 300€ gekürzt gezahlt, weil ich wegen Insolvenz eine gekürzte Rente aus einer Pfändung erhalte?
Nein! Die 300€ EPP als Rentner werden auch in diesem Fall voll gezahlt. Es kommt nur darauf an, dass Sie am 01.12.2022 eine gesetzliche Rente beziehen. Ob als Voll-oder Teilrente oder teilweise gepfändete Rente ist egal.
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23. Wird die 300€ Energiepreispauschale für Rentner als Hinzuverdienst an die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet?
Nein! Die 300€ EPP sind kein anrechenbarer Hinzuverdienst an die EM-Rente nach § 96a SGB VI.
24. Wird die 300€ Energiepreispauschale für Rentner als Einkommen an die Grundrente / Grundrentenzuschlag angerechnet?
Nein! Die 300€ EPP sind kein anrechenbarer Hinzuverdienst an den Grundrentenzuschlag nach § 97a SGB VI.
30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner!
25. Ich lebe als Rentner im Ausland! Warum bekomme ich als deutscher Rentenbezieher der immer in Deutschland Steuern zahlt, die 300€ EPP nicht gezahlt?
Die Zahlung der 300€ EPP ist laut Gesetz unter anderem an einen Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gebunden. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass von der Energiepreispauschale nur die Personenkreise profitieren, die den besonderen Preissteigerungen in Deutschland unterliegen.
26. Kann ich als selbstständig Tätiger Rentner auch die Energiepreispauschale ab Dezember 2022 erhalten?
Ja, dass Gesetz stellt nicht darauf ab, ob Sie als Rentner eine selbstständige Tätigkeit ausüben müssen, um die 300€ zu erhalten, sondern nur darauf, ob Sie am 01.12.22 eine gesetzliche Rente erhalten.
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27. Rentner-WG! Erhalten alle WG-Rentner die 300€?
Ja, dass Gesetz stellt nur darauf ab, ob der jeweilige WG-Rentner am 01.12.2022 einen eigenen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat. Leben zum Beispiel 10 Rentner in einer WG zusammen, erhalten alle 10 Rentner die jeweils 300€!
28. Ich mache eine Berufsausbildung und bin noch Waisenrentenbezieher: bekomme ich die 300€ Energiegeld als Rentner auch, obwohl ich schon am 01.09.22 die 300€ von meinem Arbeitgeber erhalten habe?
Ja! Wenn Sie am 01.12.2022 noch die Waisenrente beziehen, werden Sie den Zahlungsanspruch auf die 300€ EPP für Rentner haben. Klingt komisch ist aber so.
Als Auszubildender haben Sie auch Anspruch auf die bis zu 300€ EPP, aber nach den §§ 112-122 EstG.
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29. Ich habe einen Minijob mit nur 170€, bekomme ich trotzdem Energiepauschale für Rentner gezahlt?
Ja, warum nicht! Aus der Minijobtätigkeit haben Sie entweder Anspruch auf die EPP durch den Arbeitgeber direkt am 01.09.2022 oder wenn nicht dann über die Steuererklärung 2022 im Jahr 2023 und als Rentner ab dem 01.12.22, wenn Sie am Stichtag eine gesetzliche Rente beziehen.
30. 4 x Energiepreispauschale: ist das möglich?
Ja, dies ist in der Tat möglich.
Sie sind Rentner und verheiratet mit ebenfalls einem Rentner/ Rentnerin. Sie beide hatten am 01.09.2022 einen Job und haben die Energiepauschale durch den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen= also die ersten 2x 300€ Energiegeld. Die zweiten 2x 300€ bei Bezug jeweils einer gesetzliche Rente am Stichtag 01.12.2022. In Summe also viermal die Energiepreispauschale! Nicht schlecht oder?
30 Antworten zur Energiepreispauschale für Rentner!
Das waren die 30 Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema EPP. Es gibt sicher noch viel mehr Fragen und viel mehr denkbare Fallkonstellationen. Weitere Antworten finden Sie in unserem FAQ zum Thema Energiepreispauschale für Rentner auf rentenbescheid24.de!
Ja, ich möchte in Sachen Rente beraten werden und den Rentenantrag stellen!
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