Energiepreispauschale für Waisenrentner
Kein Thema beschäftigt die Menschen in Deutschland so sehr, wie die gestiegenen Energiekosten! Da kommt die Nachricht gelegen. Das Warten auf eine Entscheidung zur Energiepreispauschale für Rentner hat ein Ende! Der Gesetz (Drucksache 20/3938) zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs wurde am 20.Oktober 2022 im Bundestag beschlossen. Das neue Gesetz nennt sich abgekürzt „RentEPPG“. Mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Nach der zweiten und dritten Beratung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Nach dem RentEPPG erhalten auch Bezieher einer Hinterbliebenenrente ab dem 01.12.2022 die 300€ Energiegeld gezahlt. Dazu zählen auch Waisen-und Halbwaisenrentner.
Klargestellt: 300€ Energiepreispauschale für Waisenrentner.
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Energiepreispauschale für Waisenrentner: Im September 2022 waren Waisenrentner noch nicht berechtigt
Im September 2022 wurde die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner nach großen Druck durch die Bundesregierung beschlossen! In den ersten Mitteilungen zum Kreis der Anspruchsberechtigten der Energiepreispauschale für Rentner war noch zu lesen, dass Waisen-und Halbwaisenrentner keinen Anspruch auf diese Pauschale haben sollen.
Energiepreispauschale für Waisenrentner: Gesetz legt Kreis der Anspruchsberechtigten fest
Seit dem 20.10.2022 steht aber fest, dass der Kreis der Berechtigten wegen Bezug einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente nicht eingeschränkt wurde.
Der Gesetzeswortlaut des Gesetzes zur Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsberechtigte-kurz RentEPPG- erfasst als gesetzliche Rentenbezieher wörtlich die gesetzlichen Hinterbliebenenrenten. Und zwar ohne Einschränkungen. Zu den Kreis der gesetzlichen Hinterbliebenrenten zählen unter anderem die:
- Witwenrente
- Witwerrente
- Erziehungsrente
- Waisen und Halbwaisenrenten und andere Arten von gesetzlichen Hinterbliebenrenten.
Keine Beschränkung der 300€ EPP nur auf die Witwen-Witwer oder Erziehungsrente
Eine Beschränkung des Anspruchs nur auf Witwen-oder Witwerrenten ist aus der Begründung des Gesetzes nicht zu entnehmen.
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Energiepreispauschale für Waisenrentner
Auf die 300€ Energiepreispauschale dürfen sich auch Waisenrentner und Halbwaisenrentner freuen. Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 eine Wasien-oder Halbwaisenrente beziehen, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Nur dann auch sie auch die 300€ Energiepauschale ausgezahlt bekommen! Näheres Zum Thema können Sie in unseren FAQs auf rentenbescheid24.de nachlesen.
Ja, ich möchte am 01.12.2022 noch eine Altersrente beziehen!
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