Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente soll im Januar beginnen
Am 15.12.2019 hat Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, bekanntgegeben, dass im Januar 2020 das Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente beginnen soll. Das Bundeskabinett soll nach seinem Willem spätestens Anfang Januar 2020 über den Gesetzesentwurf entscheiden. Und damit das Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen. Hubertus Heil von der SPD kann es nicht erwarten. Er drückt auf das Tempo!
Das Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente soll beginnen, wenn es nach Hubertus Heil geht, schon Anfang Januar 2020. So lauten die aktuellen News zum Thema Grundrente.
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Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente soll beginnen: Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist keine neue Rentenart. Sie ist eine Zuschlagsregelung an zusätzlicher Rente für die Menschen, die trotz langjähriger Versicherung in der Rentenkasse nur eine Monatsrente erhalten, die unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Anspruchsberechtigt sind die Versicherten, die ungefähr 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können und nicht mehr im Durchschnitt verdient haben, als 80 Prozent des anrechenbaren Durchschnittseinkommen und nicht weniger als 30 Prozent.
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Der Zuschlag wird erst nach einer Einkommensanrechnung gezahlt. Wie hoch das anrechenbare Einkommen ist, soll das Finanzamt errechnen. Den Zuschlag an Rente zahlt je nach Lage dann die Rentenversicherung. Die Grundrente soll unbürokratisch erteilt werden.
Probleme gibt es vor allem in der Meldung von Zinserträgen durch die Banken und die Zusammenführung der Einkommen in den Finanzämtern. Da betrifft auch ausländische Kapitaleinkünfte.
Wir hatten hiervon berichtet. Bitte hier nachlesen!
Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente soll beginnen: Ab 2020 Gesetzgebungsverfahren
Herr Heil sagte, dass er den Gesetzesentwurf ab Januar 2020 in das Bundeskabinett zum Beschluss einbringen will. Dies sei wichtig, damit die 1,5 Millionen Anspruchberechtigten zügig zum 01.01.2021 die Grundrente in Anspruch nehmen können.
Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente soll beginnen: Gesetzesentwurf wird erwartet
Noch ist nicht ganz klar, wie die Änderungen zur Grundrente im neuen Gesetzesentwurf aussehen. Es geht vor allem um die Gleitzone bei fehlender Wartezeit und wenn die Entgeltpunktegrenzen für den Grundrentenkorridor von 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte über-oder unterschritten sind. Die Ansage von Hubertus Heil klingt so, dass der Gesetzentwurf wohl schon bald veröffentlicht werden wird. Warten wir es ab. Wenn der Gesetzesentwurf da ist, werden wir berichten!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente habe!
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