Liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn ich voll erwerbsgemindert bin
Die Deutsche Rentenversicherung stellt die volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen fest und bewilligt eine volle EM-Rente! Der Versicherte hat noch eine betriebliche Altersvorsorge im Sinne einer Berufsunfähigkeitsrente! Er legt den Rentenbescheid der DRV und den letzten Reha-Entlassungsbericht vor. Aus diesem geht hervor, dass er in seinem zuletzt ausgeübten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr einsetzbar ist. Liegt in diesem Fall auch Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte neben seiner Erwerbsminderungsrente noch eine private BU-Rente in Anspruch nehmen will!
Liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn ich voll erwerbsgemindert bin? Ja, so die Antwort des Berliner Arbeitsgerichtes aus einem Urteil vom 11.05.2017, Aktenzeichen 4 Ca 7133/16.
Liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn ich voll erwerbsgemindert bin: Muss die BU-Versicherung die Rente zahlen, wenn ich zuvor schon eine volle EM-Rente erhalte?
Im Grundsatz kann man diese Frage mit Ja beantworten. Die Berliner Arbeitsrichter stellten in ihrem Urteil fest, wenn volle Erwerbsminderung vorliegt, dann liegt auch im Sinne der privaten BU-Rente Berufsunfähigkeit vor!
Ansprüche vom Ex-Partner
Ansprüche Versorgungsausgleich
Rentenanwartschaften sichern
Versorgungsausgleich positiv gestalten
Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung setzt eine höhere Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit voraus, als bei einer Berufsunfähigkeit.
Liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn ich voll erwerbsgemindert bin: Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist derjenige der durch körperliche Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte unfähig ist, eine seiner Vorbildung und seiner bisherigen Tätigkeit entsprechende Beschäftigung auszuüben. Berufsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die Berufsfähigkeit um mehr als die Hälfte herabgesetzt ist.“
Wer voll erwerbsgemindert ist, ist auch berufsunfähig!
Die Berliner Richter werden deutlich: Ist der Arbeitnehmer im Sinne des § 43 SGB VI erwerbsunfähig, so ist er auch berufsunfähig. Denn wenn er auf dem allgemeinen Arbeitsmarktes nicht einmal mehr drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, kann erst Recht seinem bisher ausgeübten Beruf oder einem vergleichbaren Beruf zu mehr als 50% nicht mehr nachgehen.
Liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn ich voll erwerbsgemindert bin: Keine weitere Begutachtung mehr nötig, wenn volle Erwerbsminderung festgestellt wurde!
Mit der Begutachtung durch die DRV im Verfahren zur Feststellung der Erwerbsminderung und dessen Ergebnissen liegt der erste Anschein vor, dass der Versicherte auch berufsunfähig ist. Deshalb ist eine erneute Begutachtung durch die BU-Versicherung nicht notwendig.
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn ich voll erwerbsgemindert bin: Bundesarbeitsgericht hat ähnlich entschieden.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.Mai 2016 – 3 AZR 794/14- entschieden, dass nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen ist.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter aus Erfurt urteilten sinngemäß: „Ein Erwerbsunfähiger ist stets auch berufsunfähig. Derjenige Arbeitnehmer, der vollständig erwerbsgemindert iSd. § 43 Abs. 2 SGB VI ist, ist „erst recht“ berufsunfähig iSd. auf das frühere gesetzliche Rentenrecht Bezug nehmenden Versorgungsordnung.“, vergleich Urteil vom 19.05.2016.
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Fazit: Liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn ich voll erwerbsgemindert bin
Ein ermutigendes Urteil der Berliner Arbeitsrichter für viele tausende Menschen, die wegen einer voller Erwerbsminderung ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Und damit entweder aus privaten Berufsunfähigkeits-oder betrieblichen Berufsunfähigkeitsvorsorgen die BU-Rente in Anspruch nehmen wollen oder müssen! Dann reicht unserer Ansicht nach die Vorlage des Rentenbescheides der DRV bei der BU-Versicherung!
Peter Knöppel sagt: Private BU-Rente wird nicht an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet!
Wer eine private Berufsunfähigkeitsrente neben der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bezieht, muss keine Sorge haben, dass die EM-Rente gekürzt werden kann! Denn die BU-Rente zählt grundsätzlich nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst an die EM-Rente!
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung