Mit 60 eine Altersrente beziehen, geht das
Wer nach 1960 oder 1961 geboren ist, kann mit den drei klassischen vorgezogenen Altersrenten aus dem gesetzlichen Rentenrecht nicht mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Rente gehen. Das wäre im „Normalfall“ nur ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich, oder bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch vor dem 63. Lebensjahr, aber nicht mit glatt 60 Jahren. Kein Scherz, aktuell gibt es in Deutschland noch eine Altersrente, bei der der Beginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich ist! Wir sagen in diesem Beitrag um welche Altersrente es geht!
Mit 60 eine Altersrente beziehen, geht das? Absolut : Ja! Und zwar mit der Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte Bergleute. Ein Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres ist im Jahr 2021 mit den Ihnen bekannten klassischen vorgezogenen Altersrenten, wie die:
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- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
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- Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
- Altersrente für langjährig Versicherte,
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- Altersrente für Frauen und
- Altersrente nach Altersteilzeit und nach Arbeitslosigkeit nicht möglich.
Bei den beiden letztgenannten Altersrenten war bis zu einem bestimmten Geburtsjahrgang der Rentenbeginn mit 60 möglich, dann aber mit zum Teil 18 Prozent Abschlag.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist der Rentenbeginn im Jahr 2021 ist frühestmöglich mit Vollendung des 61. Lebensjahres machbar. Mit der Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte ist ein Rentenbeginn im jahr (2021) nur mit oder ab dem 63. Lebensjahr möglich.
Mit 60 eine Altersrente beziehen, geht das: Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute macht es möglich
Nach 40 SGB VI können Versicherte die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und 25 Jahren Wartezeit in Anspruch nehmen. § 40 Sozialgesetzbuch Nummer 6 ist die Grundregel. Diese Vorschrift gilt für Geburtsjahrgänge ab 1964!
Für Geburtsjahrgänge vor 1964 gilt aber nicht § 40 SGB VI, sondern § 238 SGB VI. Diese Regelung ist eine Übergangsregelung/ Vertrauensschutzregelung im Zusammenhang mit der Anhebung des Lebensalters für die Regelaltersrente vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr.
Mit 60 eine Altersrente beziehen, geht das: Ja, mit 60 ist es möglich aber Schritt für Schritt
Bergmann Bernd geht mit 60 in eine Altersrente!
Bergmann Bernd ist am 6.02.1961 geboren vollendet am 05.02.2021 ( 23.59 Uhr) sein 60. Lebensjahr, er hat 25 Jahre unter Tage Tätigkeit als Bergmann erreicht und hat bis zum 31.01.2021 Anpassungsgeld bezogen.
Wer im Jahr 2021 die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute in Anspruch nehmen möchte, kann dies tun, wenn er das 60. Lebensjahr vollendet hat.
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Gehen wir Schritt für Schritt vor, damit Sie nachvollziehen können, warum unser Bergmann mit Vollendung des 60. Lebensjahres diese Rente als volle Altersrente genießen kann.
- Schritt: Grundregel § 238 Absatz 1 SGB VI, wonach unser Bergmann mit Vollendung 60. LJ und 25 Jahren Wartezeit in die Altersrente gehen kann greift nicht, weil er nicht, wie § 238 Absatz 2 Satz 1 SGB VI es vorsieht, vor dem 01.01.1952 geboren ist.
- Schritt: Anhebung des Lebensalters für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, nach der Tabelle im § 238 Absatz 2 Satz 2 SGB VI. Danach könnte unser Bernd erst frühestmöglich mit 61 Jahren und 4 Kalendermonaten diese Rente beanspruchen, aber
- Schritt: § 238 Absatz 2 Satz 3 SGb VI (unter der Tabelle) ermöglich Bernd den Zugang zu dieser Altersrente schon ab dem 01.03.2021, weil er Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat.
§ 238 Absatz 2 Satz 3 SGB VI ist eine Vertrauensschutzregelung
Von dieser Vertrauensschutzregelung werden grundsätzlich die Geburtsjahrgänge ab 1952 bis zum 31.12.1963 erfasst. Arbeitnehmer, die aus dem Bergbau wegen den Strukturanpassungen entlassen wurden und deshalb das Anpassungsgeld beziehen, können dann noch mit Vollendung des 60. Lebensjahres in die Altersrente für Bergleute die langjährig unter Tage beschäftigt waren, gehen.
Das Anpassungsgeld ist eine Leistung, die entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, die von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen betroffen sind! Das Anpassungsgeld sichert den Übergang bis zur Altersrente oder bis ein Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung besteht.
Mit 60 eine Altersrente beziehen, geht das?
Ja, es ist absolut möglich, dass ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2021 das 60. Lebensjahr vollendet hat, mit 60 Jahren in die Altersrente gehen kann. § 238 Absatz 2 Satz 3 SGB VI macht es möglich. Diese Regelung gilt aber nur noch für Geburtsjahrgänge bis zum 31.12.1963. Ab dem Geburtsjahrgang 01.01.1964 greift dann die Grundregel des § 40 SGB VI. Dann ist diese Rente nur noch mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich!
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich im Jahr 2021 in Rente gehen kann!
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