Neuer Einkommensfreibetrag ab 01.07.2024 Witwenrenten steigen
Hubertus Heil hat am 19. März 2024 den neuen Rentenwert, der ab dem 01. Juli 2024 gilt, bekannt gegeben. Für einen persönlichen Entgeltpunkt gibt es 39,32€ monatliche Rente. Die gesetzlichen Renten werden um 4,57 Prozent anpasst. Hiervon umfasst sind Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes, Renten aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung und gesetzliche Unfallrenten. Aber nicht nur die Renten steigen, sondern auch der Einkommensfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen an Witwen-Witwer und Erziehungsrenten steigt ab dem 01.07.2024. Damit steigen auch die Witwenrenten wieder ein wenig mehr an.
Neuer Einkommensfreibetrag ab 01.07.2024 Witwenrenten steigen. Nicht nur die gesetzlichen Renten steigen ab dem 01.07.2024, sondern auch der Einkommensfreibetrag bei der Einkommensanrechnung Witwen-oder Witwerrente nach § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6. Konkret steigen zwei Freibeträge. Der Einkommensfreibetrag der direkt der Witwenrentenbezieherin zugeordnet wird und der Freibetrag für die Erziehung eines Kindes.
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Neuer Einkommensfreibetrag ab 01.07.2024 Witwenrenten steigen: Freibetrag Witwenrente
Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen kann an die Witwenrente oder Witwerrente angerechnet werden. Bevor es dazu aber kommt, muss das Einkommen auf einen Nettobetrag bereinigt werden. Dann wird hiervon der Freibetrag nach § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6 abgezogen. Was dann noch an Einkommen übrig bleibt, wird zu 40 % an die Witwenrente oder Witwerrente angerechnet ( Brutto-Rente wird um diesen Betrag gekürzt).
Höhe des Einkommensfreibetrag= 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes
Bis zum 30.06.2024 gilt noch bundeseinheitlich der Freibetrag von 992,64€.
Ab dem 1. Juli 2024 steigt dieser Einkommensfreibetrag auf 1.038,05€.
01.07.24= Ein Nettoeinkommen in Höhe von 1.038,05€ ist grundsätzlich anrechnungsfrei neben der Witwen-,Witwer-oder Erziehungsrente gesetzlich vorgesehen!
Neuer Einkommensfreibetrag ab 01.07.2024 Witwenrenten steigen: Freibetrag Kindererziehung
Die Witwe oder der Witwer kann zusätzlich zu seinem Einkommensfreibetrag noch einen zusätzlichen Freibetrag für ein Kind haben, welches Anspruch auf eine Waisenrente hat. Dieser beträgt das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes.
Bis zum 30.06.2024 gilt daher ein Freibetrag von 210,56€. Ab dem 01.07.2024 steigt dieser Freibetrag auf 220,19€.
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Neuer Einkommensfreibetrag ab 01.07.2024 Witwenrenten steigen!
Eine Witwe kann ab dem 01.07.2024 für den fall der Zuordnung des Kinderfreibetrages insgesamt ein nicht anrechenbares Nettoeinkommen von 1.258,69€ monatlich bei der Einkommensanrechnung von Einkommen an die Witwenrente geltend machen. Die Einkommensfreigrenze gilt ab 01.07.2024 bundeseinheitlich. Ost und Westwerte gibt es nicht mehr.
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine Witwenrente nach Einkommensanrechnung sein kann
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