Doppelter Grundfreibetrag bei zweifachen Rentenbezug
Diese Frage erreichte uns: Nach Ihren Aussagen (auf rentenbescheid24.de) gibt es auf Witwenrenten einen Freibetrag von gut 990€. Ich liege unter diesen Betrag. Ich Beziehe eine Altersrente + Witwenrente habe ich dann zwei Freibeträge? Momentan werden beide Renten zusammengerechnet und die Steuer hieraus berechnet. Können Sie mir sagen, ob ich zweimal den Freibetrag von 990€ habe und auch zweimal den steuerlichen Grundfreibetrag, weil ich zwei gesetzliche Renten beziehe? Danke Herr Knöppel!
Doppelter Grundfreibetrag bei zweifachen Rentenbezug oder nur einen Grundfreibetrag und einen Einkommensfreibetrag bei der Einkommensanrechnung Witwerrente. Was gilt nun für mich?
Doppelter Grundfreibetrag bei zweifachen Rentenbezug: Antwort Rentenberater Peter Knöppel
Danke für Ihre Anfrage auf rentenbescheid24.de. Es gibt für die Einkommensanrechnung an die Witwerrente einen Freibetrag. Dies ist das 26,4 fache des aktuellen Rentenwertes von 37,60€ = 992,64 €. Ab dem 01.07.2024 steigt dieser Freibetrag auf 1.038,05€ . Diesen Einkommensfreibetrag haben Sie bei der Einkommensanrechnung an die Witwerrente nur einmal.
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Dazu kommen könnte noch der Kinderfreibetrag, wenn Sie ein waisenberechtigtes Kind hätten. Den Einkommensfreibetrag dürfen Sie nicht mit dem Grundfreibetrag im Steuerrecht für das zu versteuernde Einkommen verwechseln. Dieser liegt für das gesamte zu versteuernde Einkommen ( dies können auch mehrere unterschiedliche Einkünfte sein) im Jahr 2024 bei 11.604€. Diesen Freibetrag haben Sie auch nur einmal zur Verfügung bei der Besteuerung Ihrer Einkünfte ( zwei Renten).
Grundfreibetrag aus dem Steuerrecht und der Einkommensfreibetrag bei Witwenrenten haben nichts miteinander zu tun. Wenn Sie aber zwei gesetzliche Renten beziehen, haben Sie nach dem Alterseinkünftegesetz je nach Beginn der Renten zwei unterschiedliche Steuerfreibeträge für die Renten (Höhe des steuerfreien Anteils der jeweiligen Rente wird nach deren Beginn berechnet).
Doppelter Grundfreibetrag bei zweifachen Rentenbezug: Zwei Rentensteuerfreibeträge für beide Renten
Für beide gesetzlichen Renten gibt es aber je nach Rentenbeginn einen Rentensteuerfreibetrag, so sieht es das Altersentlastungsgesetz 2004 und das Wachstumschancengesetz 2023 vor. Wir hatten von letzteren berichtet.
Ja, ich möchte 2024 eine Altersrente haben!
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