Rentenpunkte für pflegende Rentner
Die neue Flexirente gibt viele Veränderungen. Erst die abschlagsfreie Rente mit 63, dann die besonderen Beitragszahlungen zum Rückkauf der Abschläge zur Rente und jetzt auch noch verbesserte Regelungen für Rentner, die einen Angehörigen pflegen. Mit guter Beratung und Planung können viele Versicherte auch noch im Ruhestand Entgeltpunkte für die laufende Rente dazuverdienen! Wir sagen,wie es geht!
Rentenpunkte für pflegende Rentner ist eigentlich nichts „Neues“. Neu sind aber die Veränderungen des geltenden Rechts, unter denen ein Rentner mit der Pflege eines nahen Angehörigen noch zusätzlich Rentenpunkte erlangen kann.
Initiative für Deutschland
zurück in die GKV
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
Rentenpunkte für pflegende Rentner: Rechtslage!
Bevor wir auf die neue Rechtslage eingehen, hier ein kurzer Blick in die Vergangenheit.
Rechtslage bis zum 31.12.2016
Pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld ohne laufenden Rentenbezug, erhielten von der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge bezahlt. Dies erhöhte die Beitragsjahre, Wartezeit sowie den Rentenanspruch für eine spätere Rente.
Die Ausnahme!
Rentner, die eine volle Altersrente bezogen haben und Angehörige pflegten, erhielten keine zusätzlichen Rentenbeiträge von der Pflegekasse.
Antrag bei Pflegekasse stellen!
Wer vor dem 01.01.2017 eine vorzeitige Altersvollrente bezogen hat und pflegender Rentner war, sollte jetzt einen Antrag auf die zusätzlichen Pflegepunkte bei der Pflegekasse seines Angehörigen stellen! Ab dem neuen Pflegegrad 2 gibt es die zusätzlichen Rentenpunkte!
Rechtslage ab dem 01.01.2017
Die neue Regelung des Flexirentengesetzes betrifft grundsätzlich jede Pflegeperson welche Angehörige ehrenamtlich (nicht beruflich) pflegt. Der Gesetzgeber hat den Weg für den Erwerb zusätzlicher Rentenansprüche für Rentenbezieher frei gemacht. Damit können Altersrentner, nach Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung, zusätzliche Anwartschaften mit Auswirkungen auf die Altersrente erwerben. Dies betrifft den Bereich der Altersvollrentner bei einer vorgezogenen Altersrente.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Rentenpunkte für pflegende Rentner: Fragen an rentenbescheid24.de
In der Beratungspraxis der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei von rentenbescheid24.de kommen häufiger die Fragen und Probleme der Pflege und den Auswirkungen auf die spätere Rente auf den Tisch. Folgende Fallkonstellationen können eintreten:
- Pflegepunkte für Altfälle vor der neuen Rechtslage
- Rentenpunkte für vorgezogene Altersrente bis zur Regelaltersrente bei der Pflege,
- Rentenpunkte bei einer Regelaltersrente für die Pflege naher Angehöriger (lohnt sich die Teilrente und die zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflege),
- bekomme ich für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Regelaltersrente bei späterer Vollrente sogar noch einen Zuschlag oben drauf?
- Rentenpunkte und Pflege bei eigener Erwerbsminderungsrente,
- bin ich als pflegender Rentner zusätzlich arbeitslosenversichert,
Auf diese Fragen gibt es in der Beratungspraxis der Rentenberater von rentenbescheid24.de die Antworten. Dabei immer im Blick, dass sich die Pflege des Angehörigen in Bezug auf die eigene Rente lohnt!
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Pflege naher Angehöriger unter den Voraussetzungen des SGB VI eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente begründet und zwar neben anderen bestehenden Versicherungstatbeständen. Kommen wir zu unseren Beratungsbeispielen.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Rentenpunkte für pflegende Rentner: Praxisbeispiele von rentenbescheid24.de
Fall 1:
Ein Kunde von rentenbescheid24.de hat uns beauftragt, seine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen, Rententermin 01.12.2017. Der Rentenbescheid ist eingetroffen, der Kunde erhält eine Altersrente ohne Abschläge. Nach auftragsgemäßer Prüfung stellte Mitarbeiter Herr Weise fest, dass die Pflegezeiten von der Krankenkasse nur bis zum 31.12.2016 erfasst wurden. Der Kunde hatte neben den Verdienstzeiten auch Pflegezeiten, die nicht bis Rentenbeginn erfasst wurden. Das bedeutete, dass der Kunde für 2017= 0,5105 Entgeltpunkte weniger erhält, was einem Rentenverlust von ca. 15€ monatlich bedeutet. Die Rentenberater von rentenbescheid.24 legten für unseren Kunden Widerspruch gegen den Rentenbescheid ein.
Fall 2:
Unsere Mandantin ist 64 Jahre und hat uns im Rahmen eines Sorglos-Paketes mit der Rentenbescheidprüfung für ihren Mann und sich beauftragt. Sie pflegt seit mehreren Jahren ihren Ehemann nach dessen Schlaganfall. Bis jetzt diesen zahlte die Pflegekasse ihres Mannes keine Rentenbeiträge, da sie bereits Altersrentnerin war. Wir haben unsere Mandantin im Rahmen unseres Mandates über die neuen Möglichkeiten seit dem 01.01.2017 beraten. So erhält sie ab dem 01. Januar mit der neuen Flexirente ihren Rentenpunkte für die Pflege für ihre spätere Regelaltersrente gut geschrieben. Auf Basis des Pflegegrades 3. Damit erhöhen sich ihre Rentenanwartschaften für die spätere Regelaltersrente.
Wichtig: Auch die Beitragsjahre zur Rentenversicherung werden damit fortgeführt. Bisher konnten die Versicherten lediglich hinzuverdienen und ihre Rente nicht weiter aufbessern.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen
Rentenpunkte für pflegende Rentner: Flexirente konkret
Bei der Rentenbeitragszahlung für pflegende Rentner wird nach der neuen Flexirente unterschieden zwischen:
- vorgezogene Altersrente mit oder ohne Abschlag (auch EM-Rente) und
- Regelaltersrente.
Wer die vorgezogene Altersrente bezieht und die Regelaltersrente noch nicht erreicht hat, ist ab dem Januar 2017 in der Rentenversicherung erneut pflichtversichert, wenn er einen Angehörigen pflegt. Unter Berücksichtigung der Pflegegrade 2-5 des zu pflegenden Angehörigen, Freundes oder dritter Personen führt die Pflegekasse ab diesem Zeitpunkt Beiträge ab. Wenn man bereits vor dem Januar 2017 als Pflegeperson registriert war, werden die Beiträge in der Regel automatisch abgeführt. Kontrolle ist aber besser. Also von Zeit zu Zeit bei der Pflegekasse nachfragen, ob alles korrekt bearbeitet wird.
Bei Bezug der vollen Regelaltersrente werden die Rentenbeiträge nicht mehr von der Pflegekasse auf das Rentenkonto abgeführt. Ab diesem Zeitpunkt tritt die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rente ein.
Rentenpunkte für pflegende Rentner: Teilrente statt Vollrente?
Damit sich diese Beiträge auf die Regelaltersrente auswirken, muss man in die sogenannte Teilrente wechseln. Diese Teilrente wird bei der Rentenversicherung beantragt. Die pflegenden Rentner können sich 99% der vollen Altersrente auszahlen lassen. Daneben noch die vollen Rentenpunkte für pflegende Rentner kassieren. Ein Geschäft, dass sich für den Versicherten echt lohnen kann.
Nachrechnen, ob es sich tatsächlich lohnt. Es hängt vom Pflegegrad ab!
Mit den Pflegepunkten steigt auch die spätere Altersvollrente. Die Neufeststellungen erfolgen immer zum 1. Juli des Folgejahres. Neben den Rentenpunkten kann es sogar noch für den unverbrauchten Teil der Vollrente einen Zuschlag von 0,005 pro Monat geben! Daher kann sich diese Variante der Flexirente für den pflegenden Rentner echt lohnen.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Wenn die Pflege endet, stellt der Altersrentner einen Antrag auf die Vollrente. Dann erhöht sich auch die Rente, aber eben mit Antragsdatum.
Das Pflegegeld wird nicht an die vorgezogene Altersrente als Einkommen angerechnet!
Fazit
Die Pflege naher Angehöriger kann sich für die Rente lohnen. Ein Geschenk ist es wahrlich nicht. Pflege ist harte und aufopferungsvolle Arbeit für seinen Nächsten. Damit es aber richtig für die spätere Rente läuft, sollten die Versicherten gut rechnen und prüfen. Ihre Anlaufstelle für Ihre Fragen rund um die Rente und die Pflege sind die gerichtlich zugelassenen Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de.
Ja, ich möchte wissen, wie sich die Pflege meines Angehörigen auf meine Rente auswirkt!
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.