Was ist die Arbeitsmarktrente
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilweise Erwerbsgemindert. Dann gibt es an sich nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente. Aber es gibt auch Fälle, in denen der EM-Rentner die volle Rente wegen Erwerbsminderung bekommt. Und zwar weil der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Dann nennt man diese Rente auch Arbeitsmarktrente. Die Hintergründe zu dieser Rente: hier in diesem Beitrag kurz erläutert.
Was ist die Arbeitsmarktrente? Kurz und knapp: die volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung! Aber es steckt mehr dahinter!
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Frank Weise sagt: volle Erwerbsminderungsrente, auch für den Fall, dass nur teilweise Erwerbsminderung vorliegt? Ja, dass ist möglich!
Was ist die Arbeitsmarktrente: Ausgangslage
Versicherte beziehen oftmals eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie können mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein. Sie sind arbeitslos und können ihr verbliebenes Restleistungsvermögen nicht in einer Erwerbstätigkeit einsetzen, weil ihnen ein entsprechender Arbeitsplatz nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dann ist nur noch die Frage zu beantworten, ob für diese Gruppe der Erwerbsgeminderten ein verschlossener Arbeitsmarkt vorliegt.
Ein verschlossener Arbeitsmarkt liegt immer dann vor, wenn dem Versicherten für sein festgestelltes Restleistungsvermögen kein geeigneter Arbeitspaltz angeboten werden kann.
Dann hat der Versicherte Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, obwohl er oder sie noch fähig sind, mehr als 3 Stunden bis unter 6 Stunden zu arbeiten.
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Was ist die Arbeitsmarktrente: Arbeitsmarktrente!
Die sogennannte Arbeitsmarktrente wurde durch die Rechtsprechung im Rahmen der Rechtsfortentwicklung begründet. Eine volle Erwerbsminderung liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auch dann vor, wenn der Versicherte täglich mindestens 3 bis unter 6 Stunden erwerbstätig sein kann Aber der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist.
Der Rentenversicherungsträger muss also bei einem Restleistungsvermögen von täglich mehr als 3 und unter 6 Stunden prüfen, ob dem Versicherten noch ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann.
Für einen Versicherten ist der Teilzeitarbeitsmarkt dann nicht verschlossen, wenn diesem eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Diese Arbeitsplätze müssen aber seinem Restleistungsvermögen entsprechen.
kein Job vermittelbar, Arbeitsmarkt gilt als verschlossen! volle EM-Rente muss bezahlt werden!
Gelingt es der Bundesagentur für Arbeit noch der Rentenversicherung nicht ihrem Versicherten einen geeigneten Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres ab Rentenantragstellung zu vermitteln, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Dann muss die teilweise EM-Rente als volle EM-Rente gewährt werden. In Deutschland gilt aktuell die Rechtsanwendung ( 2021), dass der teilzeitarbeitsmarkt auf Grund der ungünstigen Arbeitsmarktlage als verschlossen gilt.
Was ist die Arbeitsmarktrente: Keine Meldung bei der Arbeitsagentur notwendig
Die volle Rente wegen Erwerbsminderung als „Arbeitsmarktrente“ setzt nicht voraus, dass der Versicherte bei der Agentur für Arbeit tatsächlich arbeitssuchend gemeldet ist. Es ist nicht relevant, ob der Versicherte tatsächlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Oder er oder sie arbeitslos im Sinne des § 118 Sozialgesetzbuch Nummer 3 (Recht der Arbeitsförderung) ist.
Teilzeitjob aufgegeben, kein verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt vorhanden!
Gibt der Versicherte seinen Teilzeitjob auf und will über die teilweise EM-Rente die volle EM-Rente auf Grund Verschlossenheit des Arbeitsmarktes erlangen, wird der Pech haben. Denn in diesen Fällen gilt der Arbeitsmarkt als nicht verschlossen.
Was ist die Arbeitsmarktrente?
Die volle Rente wegen Erwerbsminderung als Arbeitsmarktrente gibt es nur befristet. Eine Entfristung ist nicht möglich. Die Rentenversicherung trägt mit der Arbeitsmarktrente zum Teil das Risiko der Arbeitslosigkeit ihres Versicherten. Dafür muss die Bundesagentur für Arbeit der Rentenversicherung die Hälfte der Aufwendungen erstatten, die der Rentenversicherung durch Zahlung der Arbeitsmarktrente entstehen. So ist es in § 224 SGB VI geregelt!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung habe!
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