Wechsel aus der PKV wegen Schwerbehinderung erfolgreich umgesetzt
Wir hatten am 10. Juni 2020 über einen Beratungsfall wegen einem möglichen Wechsel von der PKV in die GKV berichtet. Es ging um einen schwerbehinderten Menschen, der unter 45 Jahre alt und Leistungsbezieher ALG-2 ist. Unser ursprünglicher Auftrag war, ihn wegen Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente zu vertreten. Er konnte seine Krankenhausrechnungen nicht mehr zahlen, weil er wegen seiner Behinderung den Job verlor. Seine private Krankenversicherung schlägt immer mehr auf die Prämien oben drauf! Vermutlich wegen seiner Behinderung. Er bat um Hilfe, er wollte nur noch aus der PKV raus! Wir konnten unserem Mandanten jetzt die gute Nachricht senden! Es ist geschafft. Er ist aus der PKV raus und freiwillig gesetzliches Mitglied in der GKV. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben sich neben dem Schwerpunkt gesetzliches Rentenrecht auf das Thema Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung spezialisiert.
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben einen Wechsel aus der PKV wegen Schwerbehinderung erfolgreich umgesetzt!
Wechsel aus der PKV wegen Schwerbehinderung erfolgreich umgesetzt: Schwerbehinderung macht es möglich, aber nicht für jeden
Mit einer Schwerbehinderung aus der PKV in die GKV wechseln, ist grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen möglich. Dabei zählt unter anderem das Lebensalter eine Rolle und auch die Tatsache, ob in der Person des Wechselkandidaten oder bei bestimmten Familienangehörigen, gesetzlich geforderte Voraussetzungen vorliegen. Es gibt Betriebskrankenkassen, die wohl auch Kunden über dem 45.Lebensjahr aufnehmen würden, aber nur als Mitarbeiter des entsprechenden Betriebs.
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Wechsel aus der PKV wegen Schwerbehinderung erfolgreich umgesetzt: Sachverhalt in Kürze
Unser Mandant wurde 1981 geboren. Er war noch nicht auf Lebenszeit ernannter Beamter. Wegen Krankheit wurde er aus der Probezeit entlassen. Er ist in einer privaten Krankenversicherung kranken-und pflegeversichert und zahlt rund 500€ monatlich an Prämien. Da er nach seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kein Anspruch auf ALG-1 hatte, fiel er sofort in das Hartz-IV. Das Jobcenter, welches für ihn zuständig ist, zahlt auf Antrag einen Zuschuss zu den monatlichen PKV-Prämien. Da er wegen verschiedener Krankenbehandlungen seinen Eigenanteil an den Krankenkosten nicht selbst bezahlen konnte, ist er erheblich verschuldet. Seine Erkrankungen ist so schwer, dass er Ende Mai 2020 auf eigenen Antrag hin einen Grad der Behinderung von 50 (GdB 50) zuerkannt bekam. Unser Mandant ist nicht verheiratet. Seine leibliche Mutter ist Mitglied in der GKV-AOK. Sie ist Rentnerin und in der KVdR pflichtversichert!
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Wir boten ihm an, dass er mit dem Nachweis seiner Schwerbehinderung aus der PKV entfliehen kann. Er muss nur innerhalb von 3 Monaten nach dem Feststellungsbescheid einen entsprechenden Antrag bei einer GKV seiner Wahl stellen.
Wechsel aus der PKV wegen Schwerbehinderung erfolgreich umgesetzt: Antrag bei der IKK gestellt
Mit einer Vollmacht und allen notwendigen Unterlagen/ Nachweisen ausgestattet, stellten wir für unseren Mandanten den entsprechenden Aufnahmeantrag. Folgende Unterlagen waren notwendig:
- Aufnahmeantrag,
- Feststellungsbescheid Grad der Behinderung 50
- Nachweis der eigenen Einkünfte- hier ein ALG- 2 Bescheid und
- den Versicherungsnachweis seiner Mutter für die letzten 5 Jahre Pflichtversicherung in der AOK.
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Wechsel aus PKV in freiwillige gesetzliche KV für Schwerbehinderte
Die Vorschriften der freiwillig gesetzlichen Versicherung zeigen den Weg. Schwerbehinderte Menschen können aus der privaten KV in die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Aber mit Ausnahmen!
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Rechtsanwältin N. Kirschner sagt: Vorversicherungszeit des Elternteils oder Ehegatten zählt auch!
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Aufnahmeregelung des § 9 Absatz 1 Ziffer 4 Sozialgesetzbuch Nummer 5 ist, dass die Vorversicherungszeiten von mindestens 3 Jahren als Mitgliedschaft in der gKV durch den Ehepartner oder einem Elternteil, wie die eigene gilt. Dies ist für die meisten Betroffenen ein großer Vorteil, wenn sie selbst die geforderten 36 Kalendermonate in eigener Person nicht erfüllen können.
Wechsel aus der PKV wegen Schwerbehinderung erfolgreich umgesetzt: Beitrittsbescheid kam am 11.07.2020
Wir haben den Beitrittsbescheid der IKK ab dem 14.06.2020 erhalten. Und auch den Beitragsbescheid. Damit steht fest, unser Mandant ist Mitglied in der GKV. Er wird im Rentenalter dann wegen der eintretenden Vorversicherungszeit in die kostengünstige KVdR wechseln können. Er wird jetzt die Deutsche Rentenversicherung sofort informieren! Und was noch viel wichtiger ist: Wir werden umgehend seinen privaten Kranken-und Pflegeversicherungsvertrag mit der Continentale kündigen. Wegen der Regelung des § 205 VVG rückwirkend zum entsprechenden Aufnahmetermin der IKK.
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Wechsel aus der PKV wegen Schwerbehinderung erfolgreich umgesetzt: Fazit
Dieser Wechsel war erfolgreich. Die Anfragen wegen einem Wechsel aus der PKV in die GKV auf rentenbescheid24.de steigen und steigen! Wir konnten vielen Menschen schon helfen. Oft auch in auswegslosen Fällen. Aber nicht immer ist ein Wechsel aus der PKV in die GKV möglich.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.