Als Selbstständiger zur GKV wechseln
Als Selbstständiger zur gesetzlichen Krankenkasse (kurz GKV genannt) wechseln, diese Frage stellen sich viele Selbstständige und auch Freiberufler, die in der privaten Krankenkasse versichert sind. Warum ist das so? Steigende Beiträge, Prämien zur eigenen Krankenversicherung, erhöhen die Angst und den Druck im Alter. Kann ich die Prämien überhaupt im Rentenalter noch zahlen? Werde ich noch durch einen Arzt behandelt, wenn ich der Krankenversicherung Geld schulde? Wie komme ich aus der privaten Krankenversicherung raus? In unserem Beitrag geht es vor allem um die Frage, ob ein Selbstständiger, der viele Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert war, in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann?
Als Selbstständiger zur GKV wechseln ist eine der Fragen, die ein Selbstständiger oder Freiberufler im Alter drängt. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben bei verschiedenen Versicherungsunternehmern und freien Maklern nachgefragt, ob die steigenden Versicherungsprämien im Rentenalter ein Problem der Versicherungskunden sei.
Mit klaren Antworten. Viele Versicherungskunden, die selbstständig tätig sind und sich privat krankenversichert haben, können selbst schon in jungen Jahren zum Teil die Prämien der Krankenversicherung nicht zahlen. Für diejenigen, die für das Rentenalter planen, ist es zum Teil noch dramatischer. Explodierende Monatsprämien sorgen dafür, dass einige der Betroffenen sogar freiwillig in den Notlagentarif gehen, damit sie überhaupt über die Runden kommen. Oft geht es nur mit dem Einkommen der Ehepartner zusammen, um finanziell klar zu kommen. Viele Betroffene suchen daher, so die Aussagen einen Weg, um aus der privaten Krankenkasse herauszukommen oder Prämienbeiträge zu sparen.
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Generell ist zu sagen, dass es keinen Königsweg zu einem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse zurückgibt. Es gibt mehrere Möglichkeiten in die gesetzliche Krankenkasse auch als Selbstständiger zurückzukehren. Wir zeigen die Lösungswege auf.
Als Selbstständiger zur GKV wechseln: Wechsel ist Planungsarbeit!
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung aus welchen Gründen auch immer vorhat, sollte genau prüfen, rechnen und planen. Der Wechsel ist Planungsarbeit. Einfach so zusagen, Bäumlein wechsle dich, wird nur in den seltensten Fällen funktionieren. Nicht jeder kann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkommen. Manchmal hilft auch ein Tarifwechsel oder die Anpassung der Versicherungsprämien.
Stichwort Alterstarif, Sozialtarif Rente zur PKV oder halber Basistarif PKV. Auch sollte den Versicherten klar sein, wer jahrzehntelang in die PKV eingezahlt hat, hat unter Umständen erhebliche Altersrückstellungen angespart, die auch für die Beitragsstabilität sorgen sollen. Wenn alle Überlegungen für einen Verbleib in der eigenen privaten Krankenkasse nicht ausreichen sollten, so muss ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung sorgsam geplant und beraten werden.
Die Fragen des Wechsels sind juristisch komplexe Fragen des gesetzlichen Krankenversicherungsrecht. Oft greifen parallel noch sozialrechtliche Statusfragen, wenn zum Beispiel der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH seine Gesellschaftsanteile verändern will.
Als Selbstständiger zur GKV wechseln: großes Sparpotential
Wer erfolgreich von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt ist, spürt in der Regel sofort schon finanzielle Erleichterungen. Diese Ersparnisse können bezogen auf das statistische Lebensalter schon mehr als 100.000 € betragen. Dennoch sollte genau überlegt sein, welchen Schritt man geht. Denn oft stehen auch hohe Altersrückstellungen im PKV-Konto, die bei einem Wechsel möglicherweise verloren wären. Um sich lästige Gesundheitsfragen zu ersparen, wird im Einzelfall empfohlen, eine Anwartschaftserhaltungsversicherung zur PKV abzuschließen, damit man sich später auch andere Behandlungsalternativen im Bedarfsfalle absichert.
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Als Selbständiger zur GKV wechseln: unter 55 Jahre
Wer als Selbstständiger zur GKV wechseln will und unter 55 Jahre alt ist, hat im Regelfall die kleinsten Probleme. Er muss seine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit beenden und einen sozialversicherungspflichtigen Job beginnen. Und zwar bestenfalls bis zur Vollendung seines 55. Lebensjahres oder davor. Dabei sollte der Betroffene aber nicht vergessen, dass sein Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze in der GKV liegen sollte. Heute einen versicherungspflichtigen Job zu finden, dürfte einfacher sein, als vor einigen Jahren. Deshalb ist diese Wechselvariante aus Sicht der Rentenberater und Rechtsanwälte nach heutiger Rechtslage die einfachere und sichere Möglichkeit. Ein 450 € Job reicht aber nicht aus! Dann geht es nur über die Familienversicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners.
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Als Selbstständiger zur GKV wechseln: über 55 Jahre
Wer als Selbstständiger über 55 Jahre alt ist und in die GKV wechseln will, hat es schwerer. Wenn immer behauptet wird, ein Wechsel sei mit Erreichen der 55. Jahre generell nicht mehr möglich, so ist diese Behauptung falsch.
Der Selbstständige hat verschiedene Möglichkeiten in die gesetzliche Krankenkasse auch mit über 55 Jahren zu wechseln.
Unter anderem über die komplizierte Regelung des § 6 Absatz 3 a SGB V, die Familienversicherung, eine Arbeitslosigkeit, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im europäischen Ausland, die Rückkehr über eine Witwen-oder Witwerrente. Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Sonderregelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes gesetzlich krankenversichert, wenn sie nicht dort versicherungsfrei sind.
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6 Absatz 3 a SGB V ist eine Möglichkeit für die Selbstständigen in die GKV zu wechseln. Diese Regelung ist schwer verständlich. Sie beinhaltet Fristen und Zeiträume, nach deren Nichteinhaltung oder Ablauf der Weg zurück versperrt ist.
Sämtliche genannte Wechselmöglichkeiten sind komplex und juristische „Feinarbeit“. Allein der Wechsel über das europäische Ausland erfordert vom Betroffenen grundlegende Kenntnisse im europäischen Sozialrecht, den jeweiligen Regelungen des Auslandes, in welchem eine Tätigkeit aufgenommen werden soll oder die Inhalte von Sozialversicherungsabkommen. Dann natürlich auch das deutsche Krankenversicherungsrecht, insbesondere die Regelungen oder Lücken des § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V.
Es kann auch sein, dass sich durch eine Betriebsprüfung bei einem Selbstständigen, der über 55 Jahre alt ist, herausstellt, dass er seit Jahren in der Sozialversicherung pflichtig versichert ist. Dann kann es zu erheblichen Beitragsforderungen der Einzugsstelle kommen. Dennoch könnte hier der Vorteil für den Betroffenen liegen, dass durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung rückwirkend die gesetzliche Krankenversicherungspflicht festgestellt wurde. Damit wäre für den Betroffenen das Altersproblem beseitigt?!
Der Notweg sozusagen ist die Rückkehr in die GKV über die Familienversicherung des Ehepartners oder Lebenspartners. Dann muss die hauptberuflich selbstständige Tätigkeit eingestellt werden. Es darf nicht mehr als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße an Einkommen vorhanden sein!
Als Selbstständiger in die GKV wechseln, ist auch eine Lebensentscheidung
Wer als Selbstständiger in die GKV wechseln möchte, muss unter Umständen seine Tätigkeit beenden. Dies kann auch eine völlig Änderung der Lebensplanung darstellen!
Wer dann in der kostenlosen Familienversicherung aufgenommen wird, wird dann bei Wiederaufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit nahtlos in die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen, außer er entscheidet sich wieder für ein pKV.
Ein ähnliches Prozedere kann auch im Rentenalter gehen, wenn der Versicherte seine Prämien nicht mehr zahlen kann oder will. Dann eröffnet ihm die Familienversicherung eine Möglichkeit in die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Mit allen Vorteilen (oft niedriger Beiträge als in der pKV) und allen Nachteilen (Beitragshöhe ergibt sich aus 14,6 % des Einkommmens und eventuell auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung usw.).
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Daneben steht noch die Option des Wechsels über die Neuregelungen der Krankenversicherung der Rentner seit dem 01.08.2017. Dabei kann unter Umständen der privat versicherte Rentner, der vor Renteneintritt selbstständig war, von den verbesserten Regelungen der Vorversicherungszeit durch Anrechnung von Kindererziehungszeiten profitieren.
Als Selbstständiger zur GKV wechseln: spezialisierte Beratung notwendig!
Wer als Selbstständiger in die GKV wechseln will, muss sorgsam planen und sollte sich durch spezialisierte Fachanwälte für Sozialrecht und gerichtlich Rentenberater beraten lassen.Nur durch eine sorgsame Beratung im Vorfeld kann herausgefunden werden, ob es die Chance zum Wechsel überhaupt gibt. Für Versicherungsvermittler und Maklerberater ist es beruhigend zu wissen, dass ihre Kunden sachgerecht beraten werden. Deshalb lohnt es sich für sie oft, den Kontakt zum Anwalt / Rentenberater aufzunehmen und diese Frage für ihren Kunden abzuklären. Wir, die Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht von rentenbescheid24.de freuen uns über Ihren Anruf oder Kontaktaufnahme.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.