Asthma als Berufskrankheit
Deutschland leidet, wenn im Frühjahr die Pollen fliegen. Die Folge Frühjahrsallergien und Asthmaerkrankungen. Asthma kann aber auch durch berufliche Einwirkungen entstehen. Wer daran leidet, stellt sich die Frage, was er für Ansprüche gegen die Unfallkasse hat? Wir klären auf, was hinter dem beruflichen Asthma steht.
Asthma als Berufskrankheit ist keine Seltenheit. In vielen Berufszweigen kann man sich durch Gase, Stäube und Gifte Krankheiten an den oder in den Atemwegen zuziehen. Dazu gehört auch das Asthma bronchiale.
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Asthma als Berufskrankheit: Was versteht man unter Asthma?
Unter Asthma oder auch Asthma bronchiale wird eine hochgradige Atemnot verstanden, die anfallsweise auftritt. Wenn man über Asthma spricht wird meist das Asthma bronchiale gemeint, der eine obstruktive Lungenerkrankung zugrunde liegt. Zu den Hauptursachen von Asthma zählen Allergien und eine staubbelastete Umwelt.
Arten von Asthma
Bestimmte Arten der Allergien und des Asthmas können allergische Erkrankungen sein, welche auch nebeneinander vorliegen können. Die inhalativen Allergene aus Umwelt und Beruf, lösen in der Regel unmittelbarer eine Allergie aus als die Allergene in Nahrungsmitteln. Berufsbedingtes Asthma sei häufiger als bisher vermutet, wie aus einer europaweiten Studie unter rund 6800 Teilnehmern hervorgehe. Etwa jeder vierte neu auftretende Asthmafall werde durch Umweltfaktoren am Arbeitsplatz hervorgerufen. Bislang wurde davon ausgegangen, dass nur jeder zehnte Asthmapatient am Arbeitsplatz erkrankt. Berufsbedingtes Asthma sei meist dadurch gekennzeichnet, dass die Atemwegsbeschwerden meist nur während der Arbeitszeiten auftreten – über das Wochenende verschwinden die Symptome häufig.
Asthma als Berufskrankheit: die Zahlen!
Man geht davon aus, dass etwa 9 bis 15% der Asthmaerkrankungen bei Erwachsenen berufliche (Teil)-Ursachen haben. Jede elfte Berufskrankheit in der gewerblichen Wirtschaft findet sich bei jungen Berufstätigen unter 25 Jahren. Jährlich sind dies etwa 2500 Beschäftigte.
Als Asthma anerkannte Berufskrankheiten lassen sich zu 58% auf die Berufstätigkeit „Backwarenherstellung“ und „Konditor“ zurückführen. Pro Jahr sind dies etwa 2000 Personen, die ein sogenanntes „Bäckerasthma“ entwickeln. Aber auch in der Holzverarbeitung, der Land- und Forstwirtschaft, bei Frisören, medizinischen und pflegerischen Berufen und im Druckereigewerbe, haben die Beschäftigten, im Vergleich zur Normalbevölkerung ein mehr als doppelt so hohes Asthmarisiko.
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Die Ursache liegt vermutlich in den verschiedensten Reizstoffen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Arbeitnehmer der gefährdeten Berufsgruppen sollten sich beim Arzt regelmäßig untersuchen lassen, ob sie bereits Asthma haben. Ist dies der Fall, sollten sie alle Reizstoffe an ihrem Arbeitsplatz, die Asthma auslösen können, unbedingt meiden.
Meist bedeutet diese Diagnose, dass die Betroffenen auf einen anderen Beruf umschulen müssen.
Was sind Berufskrankheiten?
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung in der Berufskrankheiten-Verordnung als solche benennt und die man sich bei seiner Arbeit (versicherte Tätigkeit) zugezogen hat. Der Gesetzgeber entscheidet, welche Krankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen werden. Asthma gehört dazu.
Die Definition von BK-Nr. 4301 für die Voraussetzungen zur Anerkennung als Berufskrankheit lautet:
„Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive (atemwegsverengende) Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, für die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.“ In der Definition von BK-Nr. 4302 wird die Passage „allergisierende Stoffe“ durch „chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe“ ersetzt, unter BK-Nr. 1315 durch Isozyanate. Alles Wissenswerte zum Thema Berufskrankheiten können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!
Die häufigsten Asthma auslösenden Stoffe am Arbeitsplatz!
Asthma als Berufskrankheit kann durch folgende Stoffe ausgelöst werden:
- Mehlstaub als Allergencocktail mit zugemischten Stoffen und ungewollt hinzukommenden Stoffen. Betroffen: Bäcker, Müller, Konditoren, Getreidehersteller
- Zement, Baustaub, Lacke und Harze, Bitumenausgasungen in der Bauwirtschaft,
- Latex – Betroffen: Ärzte, Krankenhaus- und Praxispersonal
- Holzstaub – Betroffen: Tischler, besonders Teak und Mahagoni
- Labortiere Betroffen: 3-10% aller Personen, die mit den Tieren Kontakt haben (bsp. Ratten, Mäuse, Kaninchen)
- Rohkaffee Betroffen: Arbeiter aus der Kaffee verarbeitenden Industrie und Hafenarbeiter, welche die Kaffeesäcke transportieren
- Bestimmte Enzyme bei Produktion und Verwendung von Waschmitteln: Betroffen: Arbeiter in der Waschmittelproduktion
- Kolophonium (= Rückstand aus der Terpentinölproduktion)Betroffen: Arbeiter aus der Elektroindustrie
- Kunstharze (Epoxidharzderivate) – Betroffen: Arbeiter in der Farben- und Kunststoffindustrie
- Isozyanate – Betroffen: Arbeiter in der chemischen Industrie
Was ist bei Verdacht auf berufsbedingtes Asthma zu tun?
Verdachtsmomente können sein, wenn Sie Beschwerden vor allem während der Arbeit haben, diese sich jedoch am Wochenende oder im Urlaub bessern. Tragen Sie Ihre Beschwerden und Ihren Verdacht Ihrem Hausarzt oder Lungenfacharzt vor. Bei Verdacht auf Berufsasthma wird zur diagnostischen Abklärung nach einem bestimmten Ablauf verfahren. Verschiedenste medizinische und labortechnische Testverfahren finden hier Anwendung.
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Der behandelnde Arzt oder Betriebsarzt muss den begründeten Verdacht dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Die Berufsgenossenschaft prüft dann durch Arbeitsplatzuntersuchungen und medizinische Gutachten, ob die wesentliche Ursache der Erkrankung berufsbedingt ist. Dort wird nach Begutachtung entschieden, ob eine Veränderung am Arbeitsplatz das Problem lösen kann, eine Umschulung begonnen werden muss oder eine Berentung in Wege einer Unfallrente in Frage kommt. Details zur Unfallrente können Sie hier nachlesen.
Wie sieht der Verlauf, die Prognose und Therapie bei berufsbedingtem Asthma aus?
Bei den meisten Menschen, bei denen sich Berufsasthma entwickelt, beginnt die Erkrankung, nachdem sie ein bis zwei Jahre dem auslösenden Stoff ausgesetzt waren. Die Prognose des Berufsasthmas ist oft ungünstig. Bei etwa 70% der Patient kommt es weiterhin zu Beschwerden, obwohl sie nicht mehr dem verursachenden Stoff ausgesetzt sind. Vielfach bleibt eine unspezifische Atemwegsüberempfindlichkeit bestehen.
Die Therapie erfolgt nach dem 4-Stufentherapieschema, das auch bei den anderen Asthmaformen angewendet wird, die nicht durch den Beruf verursacht wurden.
Aus sozialrechtlichen Gründen muss bei Verdacht auf beruflich bedingtes Asthma vor einer überstürzten Arbeitsaufgabe gewarnt werden. Man sollte unbedingt eine vollständige und sorgfältige Abklärung der Ursachen abwarten. Sollte sich aber berufsbedingtes Asthma herausstellen, kann die Berufsgenossenschaft Sie auffordern, den Job zu beenden. Dann muss die Unfallkasse bis zu 5 Jahre aber für den finanziellen Ausgleich bezahlen. Alles zum Thema Übergangsleistungen bei Berufskrankheiten können Sie hier nachlesen.
Wie geht es weiter, wenn berufsbedingtes Asthma vorliegt?
Nachdem Asthma als Berufskrankheit anerkannt wurde, erbringen die Berufsgenossenschaften bestimmte Leistungen. Sie handeln dabei nach folgenden Prinzipien:
- Prävention (Vorbeugung) vor Rehabilitation (medizinische Versorgung und Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag),
- Rehabilitation vor Rente.
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Das Instrument der Vorbeugung von Berufsasthma ist die Minimierung der Asthma auslösenden Stoffe am Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang haben sich beispielsweise bei Bäckerasthma fallweise sogenannte Gesundheitsseminare bewährt – (vornehmlich bei Personen, die unbedingt in ihrem Beruf bleiben wollen). Bei der Rehabilitation nutzen die Berufsgenossenschaften alle Möglichkeiten, um die Erkrankung zu behandeln (ambulante und stationäre Heilbehandlung). Oft ist jedoch eine berufliche Rehabilitation nötig, die in Form Umschulungen gewährt wird. Um die Erkrankten in das Erwerbsleben zurückzuführen, hilft es oft nur, wenn der Betroffene von einem gefährdeten Arbeitsplatz auf einen nicht belasteten versetzt wird.
Asthma als Berufskrankheit kann den Betroffenen ein Leben lang begleiten. Daher sind für alle Fälle Ihre Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft sorgsam zu prüfen. Verletztengeld, Übergangsleistungen und medizinische Behandlungen auf höchsten Niveau, so sind die Ansprüche der Versicherten. Bis hin zur Unfallrente. Versierte Rentenberater und Rechtsanwälte unterstützen Sie in allen Fragen wegen Asthma als Berufskrankheit.
Nicht vergessen!
Sie können wegen Asthma nicht mehr arbeiten gehen. Dann könnten Ihnen Leistungen von der Rentenkasse zustehen. Stichwort Erwerbsminderungsrente!
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Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.