Bundesregierung beschließt die Grundrente
Der monatelange Streit um die Grundrente ist zu endlich Ende. Der Bundesarbeitsminsieter Hubertus Heil und der Gesundheitsminister Jens Spahn haben sich über die letzten Details geeinigt. Die Grundrente ist am 19.02.2020 im Bundeskabinett – der Bundesregierung beschlossen worden. Was seit Jahrzehnten viele Sozialminister versuchten, ist nun geglückt! Die Grundrente wird kommen! Ein guter Tag für den Kampf gegen die Altersarmut! Das Gesetzgebungsverfahren kann losgehen.
Die Bundesregierung beschließt die Grundrente. Am 19.02.2020 um 9.30 Uhr ist es soweit. Das Bundeskabinett hat nach den letzten Änderungen an der Grundrente- wir haben berichtet– die Grundrente beschlossen. Die Bundesregierung hat sich um 9.30 Uhr im Bundeskanzleramt getroffen. Und über die Grundrente entschieden! Das Gesetzgebungsverfahren kann also starten. Damit die Grundrente pünktlich zum 01.01.2021 beginnen kann. Viele Menschen in Deutschland warten auf die Grundrente. Sie wird also doch nun endlich kommen. Jetzt geht das Gesetzgebungsverfahren mit Lesungen im Bundestag los. Da die CDU/CSU und SPD die Mehrheiten im Bundestag haben, ist der Beschluss im Bundestag wohl zu erwarten. Aber sicher wissen wir es erst dann, wenn die Abstimmungen gelaufen sind.
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Bundesregierung beschließt die Grundrente: was erwartet die Versicherte die Anspruch auf die Grundrente haben
Der Versicherte, der Anspruch auf die Grundrente hat, wird einen Zuschlag an Entgeltpunkten zusätzlich zu seinen bestehenden Rentenpunkten bekommen. Damit erhält er oder sie eine höhere Rente. Im Schnitt wird damit gerechnet, dass sich die Renten um ca.80€ monatlich erhöhen werden. Einen Antrag auf die Grundrente muss kein Versicherter stellen.Er bekommt ab dem 01.01.2021 automatisch den Zuschlag.
Bundesregierung beschließt die Grundrente: Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Auch hier nur ganz kurz und zur Übersicht. Wir hatten ausführlich viele Details zur Grundrente besprochen. Hier zum Nachlesen. Anspruch auf die Grundrente hat,
- wer mindestens 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, was Grundrentenzeiten sind können Sie hier nachlesen,
- wer 33 bis 34 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, bekommt einen geringeren Zuschlag an Entgeltpunkten, als wenn er 35 Jahre Wartezeit nachweisen kann,
- wer 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, kann bis zu einem Durchschnittseinkommen 0,8004 Entgeltpunkte einen Zuschlag an Rentenpunkten erhalten,
- wer 33 Jahre Wartezeit nachweisen kann– bekommt einen Zuschlag der deutlich geringer ausfällt, ebenso bei 34 Jahren (hier noch mit einer zusätzlichen Aufstockung an Entgeltpunkten für 12 Kalendermonate),
- es gibt einen allgemeinen Abschlag auf den Entgeltpunktpunktezuschlag von 12,5 %,
- es gibt eine Einkommensanrechnung, bei der alles zu versteuernde Einkommen ab einem Freibetrag von 1.250€ für Alleinstehende und 1.950€ für Paare zu 60 Prozent an die Grundrente angerechnet werden wird,
- es wird nur das zu versteuernde Einkommen erfasst,
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- der Versicherte muss eine Erklärung zum Einkommen und zum Zinseinkommen oberhalb des Sparerfreibetrages abgeben, auch zum ausländischen Einkommen (wie diese Erklärung geprüft werden soll, steht in den „Sternen“)
- es werden verschiedene Freibeträge in der Grundsicherung- Hartz-IV und beim Wohngeld eingeführt,
- ob es zu einer Änderung der Berechnung von Rentenbeiträgen aus dem ALG-1 kommt, ist aktuell noch nicht ganz klar.
Bestandsrentner und Zugangsrentner haben Anspruch
Die Grundrente können Rentnerinnen und Rentner erhalten, die schon eine Rente aus der gRV beziehen oder Neurentner ab dem 01.01.2021. Startpunkt der Grundrente ist der 01.01.2021.
Wer noch keine 33 Jahre bis 35 Jahre Grundrentenzeiten erreicht hat, kann noch weitere Wartezeiten durch Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs erreichen. Minijobs zählen zwar als Grundrentenzeiten (so lesen wir es aus dem Gesetzesentwurf). Sie werden aber nicht in der Berechnung der anrechenbaren Grundrentenbewertungszeiten berücksichtigt! Damit fallen auch Kalendermonate an versicherungspflichtige Minijobs oder Wartezeitmonate aus Entgeltpunkten nicht versicherungspflichtiger Minijobs als Grundrentenbewertungszeiten heraus.
Eines sollte aber klar sein, Rentnerinnen und Rentner, die schon die Regelaltersrente erreicht haben, werden ohne eine ausdrücklichen schriftlichen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit keine zusätzlichen Wartezeiten erreichen können. Denn mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Beschäftigung in der gesetzlichen Rente per se versicherungsfrei.
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Bundesregierung beschließt die Grundrente
Die Grundrente kommt zum 01.01.2021! Das nervige Gezerre um die Grundrente hat ein Ende! Viele Versicherte können jetzt den Blick auf den 01.01.2021 richten und auf die neuen Rentenbescheide warten. Sicher werden auch einige Rentenempfänger enttäuscht sein, aber hilfreich sind auch die neuen Freibeträge in der Grundsicherung. Viele Rentenempfänger werden auch erlöst aufatmen, weil sie nicht mehr die Grundsicherung und Hartz-IV beantragen müssen und mehr Geld in der Tasche haben. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de bieten kompetente Beratung in Sachen Grundrente an. Nutzen Sie schon jetzt unser Grundrentencheck oder unsere umfassende Beratung zur Grundrente! Rund um die Uhr! Wo? Auf rentenbescheid24.de.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente habe!
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