Grundrente ist beschlossen
Der monatelange Streit um die Grundrente ist zu Ende. Hubertus Heil und Jens Spahn haben sich über die letzten Details geeinigt. Die Grundrente soll am 19.Februar 2020 im Bundeskabinett beschlossen werden. Was seit Jahrzehnten viele Sozialminister versuchten, ist nun geglückt! Die Grundrente wird kommen! Ein guter Tag gegen die Altersarmut und vielleicht auch der Beginn für fundamentale Reformen in der Sozialversicherung Deutschlands.
Die Grundrente ist beschlossen. So die Neuigkeiten am 06.02.2020 gegen frühen Abend. Die beiden Minister der SPD und CDU Hubertus Heil und Jens Spahn verkündeten die Botschaft. Die letzten Details zur Grundrente sind besprochen und man hat sich geeinigt. Der Gesetzesentwurf ist schon überarbeitet und zur Abstimmung in die einzelnen Ressort-Ministerien geschickt. Am Mittwoch, den 19.02.2020, wird die Bundesregierung den Gesetzesentwurf beschließen. Danach geht das Gesetzgebungsverfahren mit Lesungen im Bundestag los. Da die CDU/CSU und SPD die Mehrheiten im Bundestag haben, ist der Beschluss im Bundestag wohl zu erwarten. Aber sicher wissen wir es erst dann, wenn die Abstimmungen gelaufen sind.
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Grundrente ist beschlossen: Was wurde geändert?
Die Grundrente also Zuschlag sollen die Versicherten erhalten, die 35 Jahre Wartezeit-Grundrentenzeiten nachweisen können, so die FAZ in einem Artikel vom 06.02.2020! Soll dies die Rolle rückwärts sein, was die Grundrentenzeiten betrifft. Diese Zeitung meint aber sicherlich nur, dass der Versicherte den vollen Zuschlag an Entgeltpunkte erwarten kann, wenn er die 35 Jahre Wartezeit hat. Denn diejenigen, die 33 Jahre oder 34 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, bekommen nur einen Grundrentezuschlag in abgespeckter Version, also Zuschlag-Light. Somit sollen die sogenannten harten Abbruchkanten vermieden werden. Ob dies wirklich eine Änderung zum bestehenden Gesetzesentwurf vom 16.01.2020 ist, werden wir sehen, wenn wir den neuen, geänderten Entwurf in der Hand halten.
Referentenentwurf der Bundesregierung zur Grundrente am 06.02.2020 veröffentlicht!
Bei der Einkommensanrechnung gibt es Änderungen. Anrechenbares Einkommen über den jeweiligen Freibeträgen wird mit 60 Prozent statt mit 40 Prozent angerechnet. Wer mehr als 1.600€ als Single oder mehr als 2.300 € als Paare erreicht, bekommt das Einkommen dann voll auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
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Grundrente ist beschlossen: Selbstauskunft bei Kapitaleinkünften
Grundrentenempfänger müssen der Deutschen Rentenversicherung in einer Art Selbstauskunft mitteilen, welche Kapitaleinkünfte sie haben- auch ausländische Einkünfte sind anzugeben. Damit kann die DRV später auch noch stichprobenartig prüfen, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Fazit!
Die Grundrente kommt! Das Gezerre hat ein Ende! Viele Versicherte können jetzt den Blick auf den 01.01.2021 richten und auf die Grundrentenbescheide warten. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de bieten kompetente Beratung in Sachen Grundrente an. Nutzen Sie schon jetzt unser Grundrentencheck oder unsere umfassende Beratung zur Grundrente! Es kann endlich losgehen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente habe!
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vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.