Eltern in meiner Krankenkasse familienversichern
Wer mit über 55 Jahren aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln möchte, muss viele Fallkonstellationen für einen Wechsel prüfen. Unter anderem auch die Wechselmöglichkeit über die Familienversicherung eines nahen Angehörigen, der selbst in der gesetzlichen KV Mitglied ist. Was viele privat Krankenversicherte nicht wissen, ist, dass ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung auch über dem 55. Lebensjahr möglich ist. Das Gesetz setzt aber dem Wechsel aus der PKV in die GKV über die Familienversicherung Grenzen. Und zwar auch die Frage, welcher der Angehörigen Sie in seine /ihre Krankenkasse familienversichern kann!
Kann ich die Eltern in meiner Krankenkasse familienversichern? So eine Frage, die die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erreichte.
Raus der PKV rein die GKV mit über 55
Erfahren Sie genau, ob der Wechsel bzw.
Übergang in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
oder die GKV bei Ihnen möglich ist und welche Wege es für Sie gibt.
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Die Eltern in meiner Krankenkasse familienversichern: Was ist die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist eine kostenfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist eine Mitgliedschaft eigener Art und keine Pflichtversicherung. Sie steht neben der:
- Pflichtversicherung und
- der freiwilligen Versicherung in der GKV!
Die Zeiten der Familienversicherung werden als Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) anerkannt. Sie werden auch als Versicherungszeiten im Rahmen des § 6 Absatz 3a SGB V anerkannt!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
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- Wechselmöglichkeiten erfahren
Die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung ist in persönlicher Sicht auf bestimmte Familienangehörige des gesetzlich Krankenversicherten begrenzt! Das Gesetz setzt ganz klare Grenzen!
Wechsel PKV in die GKV - unter 55
Erfahren Sie, ob und wie der Wechsel bzw. Übergang in die GKV möglich ist
und welche gesetzlichen Möglichkeiten Sie nutzen sollten!
Die Eltern in meiner Krankenkasse familienversichern: Wer darf in die Familienversicherung GKV gehen?
In die Familienversicherung eines gesetzlich Krankenversicherten darf nach dem Wortlaut des § 10 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Nummer 5 aufgenommen werden:
- der Ehegatten
- der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- die Kinder und
- die Enkelkinder der familienversicherten Kinder!
Meine eigenen Eltern kann ich nicht in meiner gesetzlichen Krankenkasse familienversichern!
Der Wortlaut des § 10 Absatz 1 Satz 1 SGB V lässt die Familienversicherung für die eigenen Eltern nicht zu!
Die Eltern in meiner Krankenkasse familienversichern?
Die eigenen Eltern kann ich also nicht in meiner Krankenkasse mit familienversichern. Aber den Ehegatten oder die eigenen Kinder, dies ist möglich. Auch wenn der Ehegatte zuvor 30 Jahre in der privaten KV versichert war, ist die Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse über die Familienversicherung legal möglich. Ohne Tricks und Kniffe! Gerne beraten und vertreten wir Sie zu den Möglichkeiten eines Wechsel aus der PKV in die GKV über die Familienversicherung!
Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich aus der PKV in die GKV wechseln kann!
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