EM-Rente auf Dauer durchgesetzt mit 21000€ Nachzahlung
Wieder eine Erfolgsgeschichte von rentenbescheid24.de! Das Team von rentenbescheid24.de hat eine Rente wegen Erwerbsminderung für eine Mandantin von uns durchgesetzt. im Widerspruchsverfahren ohne anschließende Klage! Unsere Mandantin wird noch ganz nebenbei rund 21.000€ Rentennachzahlung erhalten. Die Erleichterung und Freude am Telefon war groß! Einen kleinen Wehrmutstropfen gibt es aber auch. Die EM-Rente beginnt am 01.12.2018. Ein Monat vor Einführung der neuen Zurechnungszeit ab 2019. Damit ist die Rente etwa 50-70 niedriger, als wenn sie am 01.01.2019 begonnen hätte. Wir haben deshalb unserer Mandantin geraten Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen!
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben eine EM-Rente auf Dauer durchgesetzt mit 21000€ Nachzahlung! Für unsere Mandantin ist die Zeit des Wartens, der Unsicherheit und der Angst vor dem finanziellen Abstieg vorbei. Rechtszeitig vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes 1 kam der erlösende Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Unsere Mandantin erhält auf unseren Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid EM-Rente ihre volle Rente bewilligt. Und zwar bis zum Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze. Damit ist diese Rente auf Dauer bewilligt und nicht befristet. Wann EM-Rente zu befristen sind, können Sie hier nachlesen!
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EM-Rente auf Dauer durchgesetzt mit 21000€ Nachzahlung: Keine Angst vor dem Widerspruch
Legen Sie gegen den Rentenbescheid zur EM-Rente immer dann Widerspruch ein, wenn Sie bemerken oder denken, dass die Rente falsch berechnet wurde oder die Rente zu niedrig ist! Die DRV zahlt trotz Widerspruchverfahren die Rente weiter, so wie es im Bescheid steht. Grundsätzlich sollten Sie das Widerspruchsverfahren nicht allein angehen. Die Fallen und Tücken sind groß!
EM-Rente auf Dauer durchgesetzt mit 21000€ Nachzahlung: Kurz der Sachverhalt unserer Beauftragung
Die Versicherte wandte sich an uns, weil Sie am 28.April 2020 die Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung durch ihre Rentenversicherung via Bescheid erhalten hat.
Sie beauftragte uns. Wir legten gegen den Ablehnungsbescheid vom 28.04.2020 Widerspruch ein und forderten die Akte ab. Nach Eingang der Akte in unserem Büro nahmen wir Rücksprache mit unserer Kundin. Sie übergab uns noch diverse Befundberichte! Dann fertigten wir eine Begründung unseres Widerspruchs. Die wesentlichen Gründe lagen im medzinischen Bereich, so unter anderem:
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
- ein orthopädischer Beschwerdekomplex, weil die Widerspruchsführerin an einer multiplen degenerativen Erkrankung des Bewegungsapparates an den kleinen und großen Gelenken leidet ( unter anderem eine therapieresistente schmerzhafte Schultereckgelenksarthrose, schmerzhafte Entzündung des Sehnenansatzes m. supraspinatus und eine Schultergelenksarthrose) und weiterer orthopädischer Befundlagen
- an den Händen ein schmerzhafter und nicht zufriedenstellender funktioneller Zustand nach Carpaltunnel-Op re/li und Sehnenscheidenspaltung re.,darüber hinaus imponieren belastungsabhängige Schmerzen mit deutlicher Progredienz in Schmerzgrad und Beweglichkeitseinschränkung an allen Fingergelenken beider Hände und Handgelenke,
- schmerzhaften Beschwerden an den oberen Extremitäten werden noch durch ein rezidivierend präsentes schmerzhaftes und weiter funktionell einschränkendes BWS-Syndrom ergänzt und
- ein psychiatrisch-psychosomatischer Beschwerdekomplex mit einer lang bestehenden schwere depressive Episode mit Angstanteilen, eine somatoforme Schmerzstörung, eine mögliche PTBS nach Demütigung am vormaligen Arbeitsplatz bei vorhandener emotionaler Sensitivität und Überangepaßtheit, bedrängende tachykarde Sensationen mit affektiver Beteiligung(Nähe zur Herzphobie) und langzeitig bestehende somatoforme Funktionsstörungen mehrerer Organsysteme (besonders GIT-System).
Krankheiten und psychische Erkrankungen führen oft zu sozialem Rückzug und Ausgrenzung!
Krankheitein und Symptome führen oft zu ausgeprägten neuropsychologischen Einschränkungen, Verlust jeglicher emotionaler Stabilität, Schlafstörungen, regelmäßiger Tageserschöpfung, depressiv geprägtem Gedankenkreisen, Antriebslosigkeit und ausgeprägtem sozialen Rückzug.
EM-Rente auf Dauer durchgesetzt mit 21000€ Nachzahlung: Kein Therapieerfolg erkennbar
Die durch unsere Mandantin vorgenommenen Therapien im pharmakologischen, psychotherapeutischen und rehabilitativen Bereich, ergaben nur unzureichende Ergebnisse bzw. waren ausdrücklich wirkungslos. Damit manifestierten sich die Leistungseinschränkungen und der Leidensdruck unserer Kundin weiter.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
EM-Rente auf Dauer durchgesetzt mit 21000€ Nachzahlung: Vorwurf unzureichender Sachaufklärung
Nach Prüfung und Würdigung der Daten und Unterlagen- vor allem Akte der DRV- kamen wir zum Ergebnis, dass in beiden aufgeführten Beschwerdebereichen ( Orthopädie und Psychiatrie-Psychosomatik) keine angemessene Sachaufklärung durch die Rentenversicherung stattgefunden hat. Unsere Widerspruchsführerin hat nach unserer Einschätzung ein aufgehobenes Leistungsvermögen!
EM-Rente auf Dauer durchgesetzt mit 21000€ Nachzahlung: Ohne weiteres kam anfang Oktober der Rentenbescheid
Leider, wie oft durch die DRV, ohne Zwischennachricht zum Sachstand, kam dann doch die erlösende Nachricht! Unsere Mandantin erhält eine dauerhafte volle EM-Rente bis zu ihrer Regelaltersrente bewilligt. Der Rentenbeginn ist der 01.12.2018. Mit der alten Zurechnungszeit bis Vollendung 62 Jahre und 3 Kalendermonate. Wir haben unserer Mandantin empfohlen nachzudenken, ob sie nicht gegen den Bescheid Widerspruch einlegt. Weil ein späterer Rentenbeginn zu einer höheren Zurechnungszeit und damit zu einer höheren Rente führt. Da die Rente ausschließlich aus medizinischen Gründen gewährt wurde, wird ein Widerspruch wegen der Rentenhöhe nicht zur Einstellung der Rentenleistung führen! Denn die DRV hat ja die medizinischen Voraussetzungen der EM-Rente anerkannt und festgestellt!
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