Erwerbsminderungsrente wegen Minderung der Sehkraft
Ich gehe jeden Tag in das Büro arbeiten. Ich bin in meiner Sehfähigkeit zu fast 50 Prozent eingeschränkt. Am Computer kann ich Texte nur noch mit einer speziellen Leselupe erfassen und lesen. Habe ich wegen meiner Sehbeeinträchtigung Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, so die Frage eines Arbeitnehmers. Eine spannende Frage, weil diese Frage einen Bereich des Erwerbsminderungsrechtes betrifft, der in die Kategorie der qualitativen Leistungseinschränkungen fällt. Dies soll nichts anderes heißen, als das es Fälle in der Praxis gibt, in denen Versicherte trotz bestehenden (wenn auch eingeschränkten) vollen Leistungsvermögens Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Wir sprechen hier von den Fällen der schweren spezifischen Leistungsbehinderung oder den Fällen der Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen. Zur letzteren Fallgruppe hatte das Bundessozialgericht Ende 2019 eine wichtige Entscheidung getroffen. Wir hatten in einem Beitrag hierzu schon berichtet. Das BSG hatte im Mai 2019 nach einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung angekündigt.
Eine Erwerbsminderungsrente wegen Minderung der Sehkraft zu beanspruchen, ist nicht einfach. Wer in seiner Sehfähigkeit eingeschränkt ist und deswegen nicht mehr arbeiten kann, wird wenn alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen oder vorher einen Reha-antrag. Um zu versuchen, über einen anderen Job oder mit Sehhilfen einen bestehenden Job weiter auszuüben. Oder einen neuen Beruf zu erlernen, der auch mit einer Sehbehinderung möglich ist.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Erwerbsminderungsrente wegen Minderung der Sehkraft: ein Fall der schweren spezifischen Leistungseinschränkung
Wer auf Grund einer Augenerkrankung oder angeboren Sehschwäche seine angestammte Arbeit nicht mehr ausüben kann, ist per se nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmark so eingeschränkt, dass er keine anderweitige Tätigkeit ausüben könnte. Defacto kann er noch stehen und laufen, kommunizieren und mit den Händen arbeiten. Da er aber schlecht schauen und lesen kann, kann er eine Bürotätigkeit nur eingeschränkt oder bei voller Erblindung oder gleichgestellter Erblindung nicht mehr ausüben. In solchen Fällen kann trotz bestehendem Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden täglich eine befristete Erwerbsminderungsrente durchaus möglich sein. Und zwar hat die Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes schon vor vielen Jahren drei wesentliche Fallgruppen herausgearbeitet, die in solchen Fällen trotz bestehendem Leistungsvermögens, Anspruch auf eine befristete EM-Rente haben können. Diese Fallgruppen sind die:
- Wegeunfähigkeit oder Wegfall der Wegefähigkeit als Bestandteil der Erwerbsfähigkeit,
- die Fälle der Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und
- die Fälle der schweren spezifischen Leistungsbehinderung.
Beispiele für Fälle sogenannter schwerer spezifischer Leistungsbehinderung oder Leistungseinschränkungen sind die Blindheit, Einarmigkeit, der Verlust von 2 Gliedmaßen oder auch die durch Krankheit oder Behinderung verursachte Analphabetismus. Und zwar ist der Deutschen Rentenversicherung auf Grund der einzigartigen schwerwiegenden Behinderung ein weites Feld von Verweisungsmöglichkeiten versperrt. Dennoch muss die Deutsche Rentenversicherung einen konkreten Verweisungsberuf in diesen Fällen benennen. Und genau da, wird es dann komplex und schwierig.
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Das beste Beispiel ist die auf Grund unvorhergesehener Augenerkrankung erblindete Krankenschwester. Diese kann als Krankenschwester und auch in vielen anderen Berufen auf Grund ihrer Blindheit nicht mehr arbeiten. Allein der Verweis auf einen Blindenberuf allein, auch wenn die Deutsche Rentenversicherung die Ausbildung fördern würde. So hat es das Landessozialgericht Sachsen in einer Entscheidung vom 14.08.2017 gesehen, Aktenzeichen: L 5 R 336/16.
Erwerbsminderungsrente wegen Minderung der Sehkraft: Antwort auf die Fallfrage
Unser Fragesteller gab und zu verstehen, dass er noch „normal“ arbeit. Er hat eine Sehschwäche von ca.50 Prozent. Er arbeitet im Büro und hat eine spezielle Lesehilfe (Lupe). Diese Hilfe ermöglicht es ihm Texte und Internetanfragen zu bearbeiten. Damit hätte er an sich keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, weil noch er arbeitet.
Selbst für den Fall, dass er wegen seiner aktuellen Sehschwäche nicht mehr arbeiten könnte, würde aus unserer Sicht kein Fall der ungewöhnlichen Leistungsbehinderung vorliegen. Dieser Fall liegt immer nur dann vor, wenn der Behinderung in seinem Ausmaß seine Erwerbsfähigkeit so einschränkt, dass er in seinem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Bei einer Sehschwäche von 50 Prozent dürfte dies noch nicht der Fall sein.
Aus Ihrem Sachverhalt können wir schließen, dass Sie normal arbeiten, also mehr als 6 Stunden täglich. Wenn dies so ist, wäre eine EM-Rente ausgeschlossen, weil diese erst in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Versicherter weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Krankheit oder Behinderung beschäftigt sein kann. Das Landessozialgericht Sachsen hat mit Urteil vom 14.08.2017 (Az. L 5 R 336/16) entschieden, dass eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, wenn es dem Versicherten aufgrund einer hochgradigen Sehschwäche nicht möglich ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Eine schwere spezifische Leistungsbehinderung führt zur Pflicht der Rentenversicherung, eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen. Allein der Verweis auf einen vom Versicherten erlernten Blindenberuf ist nicht ausreichend, auch wenn die Ausbildung von der Rentenversicherung gefördert wurde. Ein Anspruch auf Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente kann in dem Fall auch dann bestehen, wenn der Versicherte grundsätzlich in der Lage ist, sechs Stunden täglich einer Tätigkeit nachzugehen.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Daher wird auf Grund der vorliegenden Sachverhaltes noch nicht von einer hochgradigen Seeschwäche bei unserem Mandanten auszugehen sein.
Erwerbsminderungsrente wegen Minderung der Sehkraft
Die schwere spezifische Leistungseinschränkung ist in den genannten Kategorien der qualitativen Leistungseinschränkungen die zu einer Erwerbsminderungsrente führen können, noch die Fallgruppe die am „einfachsten“ handhabbar ist. Schwieriger wird es bei der Wegefähigkeit oder der Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen. Hier ist die Rechtslage außerordentlich komplex. So kann die DRV die gutachterlich festgestellte Wegeunfähigkeit eines Versicherten dadurch beheben, dass sie ihm berufliche Rehabilitationsmöglichkeiten, wie Fahrhilfen oder Fahrdienste durch einen entsprechenden Reha-Bescheid zur Verfügung stellt.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen