Grundrente: warum sie nicht jeder bekommen wird
Die Grundrente kommt zum 01.Januar 2021! Sie ist am 18.08.2021 mit dem Grundrentengesetz zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Viele Versicherte hoffen auf den Zuschlag an weiterer Rente auf ihre schon bestehende Rente oder auf die zukünftige Rente. Das Team von rentenbescheid24.de berät seit 2019 schon in Sachen Grundrente. Aus vielen Beratungen und Berechnungen heraus ist klar geworden. Nicht jeder wird die Grundrente bekommen. Die Gründe sind einfach zu erklären!
Die Grundrente: warum sie nicht jeder bekommen wird! Die Grundrente ist keine eigene Rentenart. Die Grundrente ist nichts anderes als ein Zuschlag an Entgeltpunkte für langjährige Versicherung!
Peter Knöppel sagt: Die langjährige Versicherung im System der Grundrente hat nichts mit der Altersrente für langjährige Versicherung zu tun. Und schon gar nichts mit der Wartezeit für die Altersrente für langjährige Versicherte = 35 Jahre!
Grundrente: warum sie nicht jeder bekommen wird: Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag an weiteren Entgeltpunkten
Die Grundrente erhält nur wer:
- mindestens 33 Jahres Grundrentenzeiten nachweisen kann,
- wer nicht weniger als 0,3 Entgeltpunkte und nicht mehr als 0,8004 Entgeltpunkte pro Jahr Grundrentenzeit nachweisen kann und
- dessen eigenes steuerpflichtiges Einkommen nicht höher als 1.250€ ist, bei Ehepaaren sind es 1.950€.
Liegen diese Voraussetzungen vor, gibt es die Grundrente als Zuschlag inklusive 12,5 % Abschlag und den weiteren Abschlag, wenn der Versicherte eine Altersrente mit Abschlag bezieht oder beziehen wird.
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Grundrente: warum sie nicht jeder bekommen wird: Gründe warum es nicht mit der Grundrente klappen kann
Der einfachste Grund ist der, dass die Versicherten, die eine Altersrente beziehen und eine entsprechende Wartezeit von 35 Jahren und mehr erreicht haben, denken, dann reicht es schon für die Grundrente. Dies ist aber oft ein Trugschluss. Denn für die Grundrente zählen folgende Zeiten nicht:
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld
- Zeiten des Bezugs von Hartz-IV,
- freiwillige Beitragszeiten,
- Zeiten der Schulausbildung, Fachschulausbildung und Hochschulausbildung,
- Wartezeiten für eine Versorgungsausgleich und
- die Zurechungszeit wegen Bezugs einer EM-Rente!
Diese rentenrechtlichen Zeiten, die für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Altersrente für langjährig Versicherte voll mitzählen, werden für die Wartezeit ab 33 Jahre für die Grundrente nicht anerkannt!
Grundrente: warum sie nicht jeder bekommen wird
Die Kalendermonate im Versicherungsverlauf zur Rentenauskunft oder Rentenbescheid zeigen, wohin die Reise geht. Einfach die Monate zusammenzählen und schon hat die Antwort, ob es mit der Grundrente klappen kann. Wir sagen, wer eine Altersrente für langjährig Versicherte bezieht, muss nicht zwingend Anspruch auf die Grundrente haben! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen Ihnen, ob Sie einen Grundrentenzuschlag erhalten können!
Ja, ich möchte rechtssicher wissen, ob ich einen Anspruch auf die Grundrente habe!
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