Hilfe meine EM-Rente wird wegen des Verletztengeldes gekürzt
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält, muss sich unter Umständen Hinzuverdienst anrechnen lassen. Ursache der Erwerbsminderung kann ein Arbeitsunfall sein. Die Folge ist, dass die Betroffenen dann in der ersten Zeit des Unfalles Verletztengeld beziehen. Und genau dieses Verletztengeld kann an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet werden. Vor allem dann, wenn die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird. Für den Versicherten der bei Rentenantrag auf die EM-Rente vergisst anzugeben, dass er er Verletztengeld bezieht, kann es ein böses Erwachen geben. Möglicherweise mit der Forderung der Rentenversicherung, dass er Rente zurückzahlen muss.
Hilfe meine EM-Rente wird wegen des Verletztengeldes gekürzt, ist das Rechtens? Nach den gesetzlichen Regelungen des § 96a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Nummer 6 kann Verletztengeld als Hinzuverdienst an eine volle Erwerbsminderungsrente angerechnet werden!
Hilfe meine EM-Rente wird wegen des Verletztengeldes gekürzt, ist das Rechtens? Sachverhalt um den es geht
Worum geht es: Mein Ehemann hat Erwerbsminderungsrente und Verletztengeld bekommen jetzt soll er an der Rentenkasse 8.500Euro zahlen obwohl man uns gesagt hat das,das Verletztengeld nicht berechnet wird ,wir haben deswegen bei der Rentenversicherung nachgefragt und dann so was?
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Hilfe meine EM-Rente wird wegen des Verletztengeldes gekürzt, ist das Rechtens? Was sagt das Gesetz?
Da wir den Rückforderungsbescheid im Detail nicht kennen, können wir nur folgendes raten. Als erstes legen Sie gegen den Bescheid der DRV Widerspruch ein. Hierzu haben Sie eine Frist von einem Monat nach dem der Bescheid bei Ihnen zugegangen ist. Sie sollten den Bescheid und die Forderung exakt prüfen lassen. Diese Prüfung sollte aus unserer Sicht ein versierter Anwalt oder Rentenberater vornehmen. Dann sind auch die Fragen im Hinblick auf den § 45 SGB X abzuklären. Ob die Rentenversicherung Ihnen zu Recht oder zu Unrecht vorwirft, dass Sie die Zahlung des Verletztengeldes nicht angegeben haben, was bei einer rückwirkenden Bewilligung der EM-Rente in den Zahlungszeitraum des Verletztengeldes im schwierig zu begründen ist. Eines dürfte klar sein, in dem Bewilligungsbescheid der EM-Rente sind Mitteilungspflichten abgedruckt. Diese werden leider gerne übersehen oder nicht zur Kenntnis genommen. Die Gründe hierfür können auch im Aufbau des Rentenbescheides liegen. Oftmals kann man in diesen Bescheides wichtiges von unwichtigen nicht unterscheiden. Dies liegt auch am drucktechnischen Aufbau des Bescheides.
Aber klar ist, § 96a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 SGB VI sagt, dass das Verletztengeld an die volle Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet werden kann!
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Hilfe meine EM-Rente wird wegen des Verletztengeldes gekürzt, ist das Rechtens?
Klar ist, dass neben dem Hinzuverdienst- Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen, bei der EM-Rente noch zusätzlich weitere Hinzuverdienste anrechenbar sind. Es wird unterschieden zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Bei der teilweisen EM-Rente kann zum Beispiel Krankengeld als Hinzuverdienst anrechenbar sein, hingegen bei der vollen EM-Rente nur das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Differenzierung ist wichtig.
Ja, ich möchte wissen, ob bei mir aus medizinischen Gründen eine Erwerbsminderung vorliegen kann!
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