IV-Rentenstelle lässt Rentner observieren
Man glaubt es kaum, aber die IV-Invalidenstelle der Schweiz hat einen Invalidenrentner tatsächlich für 13 Monate observieren lassen. Und danach die zuerkannte IV-Rente weggenommen. Sie geht sogar noch weiter und will ca. 23.000 Schweizer Franken an Rentenleistung zurück haben. Und dies nur deshalb, weil der observierte IV-Rentner gelächelt haben soll. Wir klären über diesen Fall auf.
Die IV-Rentenstelle lässt Rentner observieren, dies ist nichts Neues. Neu ist nur, mit welcher Intensität sie dies macht. Und welches Misstrauen in der Sozialversicherung der Schweiz gegenüber ihren Versicherten besteht.
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IV-Rentenstelle lässt Rentner observieren: Was ist passiert?
Der Rentner arbeitete 30 Jahre lang als Taxifahrer. Er bekam Rückenprobleme und beantragte bei der IV-Stelle die Invalidenrente. Ein Gutachter stellt fest, dass der Versicherte die Rückenleiden hat und ein Bein kaum noch bewegen kann, bei teilweiser bewusster Aggravation. Soll heißen, der Versicherte nimmt sein medizinisches Problem „übertriebener“ war, als es tatsächlich da ist. Aber es ist tatsächlich da. Der Betroffene simuliert dabei in der Regel nicht. Die Aggravation ist oft im Zusammenhang mit Schmerzstörungen zu beobachten. In einer Gutachtersituation stellt der Versicherte sein Leiden übertriebener dar, aber auch aus Nervosität usw., also alles menschlich nachvollziehbare Stimmungen. So auch bei dem betroffenen Versicherten. Es kann aber auch sein, dass die Aggravation eine Rente ausschließt, wenn sich das Leiden überwiegend aus den Übertreibungen ableiten lässt. Der Gutachter der IV-Stelle bestätigte eine halbe IV-Rente ab 2011.
Dennoch wird eine Mitarbeiterin der IV-Stelle misstrauisch, als sie in der Akte liest, dass der Versicherte aggraviert. Damit nahm das Unheil seinen Lauf.
IV-Rentenstelle lässt Rentner observieren: Die Observation durch die IV-Stelle
Die IV-Stelle beauftragt eine Observation und lässt den Versicherten 13 Monaten fast täglich mit Filmen und Fotos verdeckt kontrollieren. Detektive beobachten ihn fast rund um die Uhr. Dabei wird sozusagen sein ganzes Leben aufgenommen. Dabei auch, dass er sich mit Freunden trifft, wie er Auto fährt, im Garten ist, einkauft oder einfach auch manchmal lacht.
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Eben dieses Lachen kostete seine Rente. Ihm wurde die monatliche Rente gestrichen und die IV-Stelle fordert von 2014 bis 2016 ca. 23000 Schweizer Franken zurück.
Lachen ist nicht gut für die Rente, sollte man in der Schweiz meinen!
In der Schweiz sind solche Observationen an der Tagesordnung. Sie werden auch von privaten Versicherungen angeordnet. 2016 führte die IV-Stelle 270 Observationen durch. Hierfür zahlte die Rentenstelle ca. 8 Millionen Franken. Einsparungen ergeben sich in Höhe von 178 Millionen Franken gegen (vermeintlichen) Mißbrauch von Rentenleistungen.
IV-Rentenstelle lässt Rentner observieren: Rechtsgrundlage
2017 urteilte der europäische Gerichtshof, dass solche Überwachungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Danach ging es in der Schweiz sehr schnell. Ein Gesetz wurde aus dem Boden gestampft. Jetzt kann mit richterlicher Genehmigung sogar der Versicherte mit GPS-Überwachung beobachtet werden.
In Deutschland ist ein solches handeln schwer vorstellbar, obwohl private Versicherungen in begründeten Fällen auch zu Überprüfungsmaßnahmen greifen.
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IV-Rentenstelle lässt Rentner observieren: Jetzt Simulation
Auf Grund der Observationsergebnisse ist der Versicherte in den Augen der IV-Stelle ein Simulant.
Er ging dagegen in die Klage beim Kantonalgericht und verlor. Nunmehr lässt er über das Schweizer Bundesgericht die Rechtsmäßigkeit der Nachstellung prüfen. Dabei geht es auch um die Verhältnismäßigkeit der Observation!
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Einen strafrechtlichen Anlass für diese Amtshandlung der Schweizer IV-Stelle gab es gegen den Versicherten nicht! Nur die Aggravation und der Versicherte konnte nach Schweizer Recht noch eine Halbtagstätigkeit durchführen, daher die halbe IV-Rente
Fazit!
Eine staatliche Sozialbehörde lässt einen Versicherten 13 Monate observieren, um dann nachzuweisen, dass dieser ein Simulant sei, obwohl er nachweislich erkrankt ist. In Deutschland benötigt man eine Rechtsgrundlage für eine solche Observation. Diese ist nur bei Straftaten vorgesehen und dann nur mit Genehmigung eines Richters. Eine sozialrechtliche Observation gibt es in Deutschland nicht. Nachstellungen, wie in der Schweiz, durch Sozialbehörden in Deutschland, wäre so nicht möglich! Und dies aus gutem Grund!
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