Kein Krankengeld bei Bezug einer Altersvollrente
Viele Versicherte erhalten Sozialleistungen, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Was passiert aber dann, wenn der Versicherte während dem laufenden Bezug von Krankengeld eine volle Altersrente bezieht. Oder er während dem Bezug von dem Krankengeld seine individuelle Regelaltersgrenze erreicht. Und was der Versicherte tun kann, seinen Krankengeldanspruch zu erhalten, wenn er eine Altersrentenleistung bezieht. Hier die Antworten in diesem Ratgeber.
Grundsätzlich gilt das es kein Krankengeld bei Bezug einer Altersvollrente gibt. Dies ist kein Geheimnis, sondern geltende Rechtslage. Nach § 50 SGB V endet für Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, der Anspruch auf Krankengeld. Und zwar von Beginn der Rentenzahlung an. Damit ist klar, nach Bezug einer vollen Altersrente ist der Anspruch auf das Krankengeld passé.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Kein Krankengeld bei Bezug einer Altersvollrente: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente wegen Alters
Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn der Versicherte eine teilweise EM-Rente bezieht oder eine Altersteilrente. Was wird dann mit dem Krankengeldanspruch oder der Zahlung des Krankengeldes. § 50 Absatz 2 SGB V gibt uns hier die Antwort auf die Fragen.
Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente wegen Alters gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung zuerkannt wird. Dies soll heißen, dass dass Krankengeld um den Zahlbetrag der Teilrente wegen Alters gekürzt wird. Aber nur dann, wenn die Rente nach dem Krankengeld bewilligt wird.
Altersteilrente gibt es wegen Anrechnung Hinzuverdienst oder als gewählte Teilrente
Wenn aber Versicherte eine Teilrente wegen Alters auf Grund Anrechnung Hinzuverdienst beziehen und es absehbar ist, dass sie die Hinzuverdienstgrenzen mit dem Einkommen nicht überschreiten, so kann die Krankenkasse den Versicherten auffordern eine Antrag auf Änderung der Hinzuverdienstanrechnung nach § 34 e SGB VI zu stellen. Hierzu gilt eine Frist von 4 Wochen. Wenn der Versicherte Anspruch auf eine Regelaltersrente hat, so kann die Krankenkasse den Versicherten auffordern innerhalb einer Frist von 10 Wochen einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen.
Beratung – Meine Altersrente –
Wissen was für die Rente zu tun ist!
Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Kein Krankengeld bei Bezug einer Altersvollrente: Kein Zwang zur Vollrente
Wenn der Versicherte seine Regelaltersgrenze erreicht hat, so wird ihm Hinzuverdienst nicht mehr an die Rente angerechnet. Er bekommt diese Rente als volle Rente gezahlt. Der Krankengeldanspruch ist weg. Wenn er aber sein Krankengeldanspruch erhalten will, weil er zum Beispiel neben dem Rentenbezug eine versicherter Beschäftigung über 450€ ausübt, dann sollte er aus seiner vollen Rente eine Teilrente machen. Denn mit der Teilrente besteht weiterhin Anspruch auf das Krankengeld, so ergibt es sich aus den Regelungen des § 50 Absatz 2 SGB VI. Einen generellen Leistungsausschluss bei Erreichen der Regelaltersgrenze sieht das Gesetz – wie im SGB III/ Arbeitsförderung- nicht vor. Dennoch ist Vorsicht geboten, im Zweifel sollte der Versicherte grundsätzlich bei seiner Krankenversicherung schriftlich um Auskunft bitten, ob er Anspruch auf Krankengeld bei Bezug einer Altersteilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze hat, wenn der Versicherte statt der vollen Rente eine Teilrente wählt. Was wahlrecht kann daher auch zu Lasten des anderen Versicherungsträgers gehen. so die allgemeine Rechtslage.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Altersrente habe!
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!