Keine Witwenrente trotz Liebesheirat
Wer liebt, der heiratet. So ein Lebensmodell vieler Menschen. Stirbt der Ehepartner, soll der Überlebende gut abgesichert sein. Die Hinterbliebenenrente ist die bekannte gesetzliche Absicherung aus der gesetzlichen Rente. Ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart setzt aber Grenzen, ab wann es eine Witwenrente geben kann. Wir klären auf.
Keine Witwenrente trotz Liebesheirat , so lautet eine richterliche Entscheidung des Sozialgerichtes Stuttgart vom 27.05.2016, Aktenzeichen S 6 R 2504/ 14.
Im zu entscheidenden Fall ging es darum, dass eine Ehe nur 4 Tage gedauert hat. Damit musste, so die Richter des Sozialgerichtes Stuttgart, die Frage geklärt werden, ob es sich bei der Ehe des Anspruchstellers um eine sogenannte Versorgungsehe handelte. Wissenswertes zum Thema Witwenrente können Sie hier nachlesen!
Keine Witwenrente trotz Liebesheirat: Witwerrente
Die Witwerrente gibt es nach dem Gesetz nur, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit in der Rente nachweisen kann und der Überlebende 47 Jahre alt ist oder ein Kind erzieht, welches das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. (Eintrittsalter wurde angehoben, es gibt Vertrauensschutzregelungen). Die Ehe muss mindestens ein 1 Jahr vor dem Tode des Versicherten bestanden haben.
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Dann gibt es aus den Rentenpunkten des Verstorbenen die Witwen/Witwerrente. Wie die Witwenrente berechnet wird, können Sie hier erfahren!
Schwieriger wird der Fall, wenn die Ehe kürzer als ein Jahr war. Dann greift die gesetzliche Vermutungsregelung des § 46 Absatz 2a SGB VI.
Diese sagt: „Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen“, vgl. § 46 Absatz 2 a SGB VI.
In dem vom SG Stuttgart entschiedenen Fall genau es genau um die Frage, ob die kurze Ehezeit von nur 4 Tagen eine reine „Versorgungsehe“ war oder ob andere Gründe es rechtfertigen konnten, dass die Ehezeit eine Witwerrente auslösen konnte.
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Keine Witwenrente trotz Liebesheirat: Versorgungsehe
Hat die Ehe unter 1 Jahr bestanden, so haben die Witwen oder Witwer generell keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Es wird gesetzlich vermutet, dass bei kurzer Ehezeit eine Versorgungsehe vorliegt. Kann aber der Anspruchsteller nachweisen, dass der Grund der Eheschließung ein anderer war, als eine Versorgungsehe einzugehen, so hat er trotz kurzer Ehezeit einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.
Solche Hinterbliebenenrenten werden dann auch bei kurzer Ehedauer unter 1 Jahr kein Problem sein, wenn der Todesfall unvorhergesehen durch Unfall oder Arbeitsunfall oder nicht bekannter körperlicher Krankheit eintritt (plötzlicher Herztod/ Schlaganfall usw).
Beispiel: Die Ehe bestand 6 Monate und der Ehemann stirbt durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Versorgungsehe ist zu verneinen.
Den Nachweis, dass es sich bei der Ehe nicht um eine Versorgungsehe handelt, muss der Anspruchsteller darlegen und gegebenenfalls auch mit allen gängigen Nachweisen beweisen.
Keine Witwenrente trotz Liebesheirat: Der Fall
Seine schwer an Krebs erkrankte Frau starb 4 Tage nach der Eheschließung. Die Trauung fand in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute statt. Seine Frau war schon bettlägerig. Am Tag der Eheschließung musste seine Frau ins Krankenhaus aufgenommen werden. Sie verstarb an der Krebserkrankung. Die Eheleute waren vor der Eheschließung schon 25 Jahre ein Paar ohne Trauschein.
Keine Witwenrente trotz Liebesheirat: Liebe widerlegt Versorgungsehe nicht
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass das vom Kläger vorgetragene Argument der Liebesheirat nicht ausreicht, um eine Versorgungsehe anzunehmen. Die Ehe sei in Kenntnis der tragischen Ereignisse rund um die Krebserkrankung der Ehefrau geschlossen worden. Daher liegt hier, so das Gericht, die Vermutung nahe, dass die Ehe deshalb geschlossen wurde, um die Hinterbliebenenrentenansprüche zu sichern. Das Urteil ist nach Recherche der Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de noch nicht rechtskräftig.
Sozialgericht Heilbronn urteilte bei einwöchiger Ehedauer zu Gunsten der Witwe. Hier war es so, dass es die 2. Ehe mit dem an Krebs verstorbenen Mann war. Die erste Ehe wurde nach fast 30 Jahren geschieden, weil der Ehemann schwer alkoholkrank war. Die neue 2. Ehe hatte mit der Aufnahme der Pflege ihres schwer kranken Mannes faktisch ein Jahr gedauert. Die Ehefrau war selbst durch mehrere eigene Rentenversorgungen in Höhe von 160.000€ wirtschaftlich unabhängig.
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Die Klägerin bekam die Witwenrente in diesem Falle zugesprochen. Urteil des SG Heilbronn vom 23.10.2012, Aktenzeichen S 11 R 561/12.
Keine Witwenrente trotz Liebesheirat: Fazit
Die Frage der Versorgungsehe spielt Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenrente immer wieder eine Rolle. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Selbst die Gerichte sind sich nicht immer einig. Daher sollte bei Beantragung der Hinterbliebenenrente alle Argumente für und gegen eine Versorgungsehe genau geprüft werden. Professionellen Rat und Hilfe in Ihrer Hinterbliebenenrentenangelegenheit erhalten Sie von den Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente habe!
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.