Muss ich als Rentner auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen
Viele Anfragen und Beratungswünsche die die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de jeden Tag erreichen. Es geht rund um die Rente, Rentenantrag stellen, Rentenbescheid prüfen. Aber auch um solche wichtigen Fragen, ob und in welcher Höhe Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden kann, oder ob der Rentner auf Einnahmen neben der Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss. Im besonderen um die Frage, ob ich als Rentner auf Gewinne aus Vermietung einer Ferienwohnung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung abführen muss. Ich bin Mitglied in der KVdR. Hier unsere Antwort!
Muss ich als Rentner auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich selbst Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner bin.
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Die meisten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind in der Krankenversicherung der Rentner krankenversichert. Diese Art der Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn der Rentenantragsteller mindestens 90 Prozent seiner zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war. Mitgliedschaft heißt:
- Pflichtmitgliedschaft,
- freiwilliges Mitglied oder
- in Mitglied über die Familienversicherung des Ehepartners.
Nur für den Fall, dass ich hauptberuflich selbstständig tätig bin und die Vorversicherungszeit an sich erreichen würde, tritt eine Sperrwirkung ein. Dann kann ich nicht Mitglied in der KVdR werden. Und zwar solange nicht, solange ich hauptberuflich selbstständig tätig bin.
Muss ich als Rentner auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen: Ich habe Gewinne aus der Vermietung einer Ferienwohnung
Uns erreichte eine Schnellfrage auf rentenbescheid24.de: „Ich bin pflichtversicherter Rentner und vermiete eine Ferienwohnung. Muss ich aus den Gewinn der Mieteinnahmen an meine Krankenkasse zusätzlich zur Rente auch noch Krankenkassenbeiträge abführen?“
Die Frage können wir mit einem klaren Nein beantworten.
Sie müssen nicht befürchten, dass Sie zusätzlich wegen den Gewinnen Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge an Ihre Krankenkasse zahlen müssen. Sie sind Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Er zahlt auf seine Rente Krankenkassen-und Pflegebeiträge. Von den Krankenkassenbeiträgen übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte.
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Wenn Sie noch Gewinne aus nicht gewerblicher und nebenberuflicher Tätigkeit wie Vermietung und Verpachtung hat, fallen hierauf keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge an. Diese Tatbestände der Gewinne lösen keine neue Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
Hauptberufliche selbstständige Tätigkeit löst Beitragspflicht aus
Nur wenn unser Rentner hauptberuflich selbstständig tätig wäre, würden die Einkünfte aus dieser Tätigkeit die Beitragspflicht in der GKV auslösen. Im Rahmen der privaten Vermietung einer FeWo liegt im Regelfall keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. Oder wenn er generell freiwilliger Selbstzahler in der GKV wäre, dann müsste er auf die Gewinne nach § 240 SGB V Beiträge an seine Krankenkasse zahlen.
Muss ich als Rentner auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen
Die Frage ist beantwortet! Deshalb lieber Fragesteller können Sie Ihre Gewinne beitragsfrei weiter genießen! Außer es ändert sich die Rechtslage oder die Gesetze oder Sie haben uns etwas an wichtigen Details aus Ihrem Sachverhalt verschwiegen. Dann könnte unsere Antwort auch anders aussehen!
Ja, ich möchte wissen, wie ich Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden kann!
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