Warum bei Beginn einer EM-Rente Beitragszeiten verschwunden sind
Die Erwerbsminderungsrente ist ein Buch mit sieben Siegeln. Zum einen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die dem Versicherten das Leben schwer machen kann, zum anderen die medizinischen Fragen! Und auch noch die Frage, warum bei meiner Erwerbsminderungsrente auf einmal Beitragszeiten fehlen, die einfach nicht mit Entgeltpunkten für die Rente wegen Erwerbsminderung mitberechnet worden sind. Wir sagen Ihnen, was hinter diesem Problem steckt!
Warum bei Beginn einer EM-Rente Beitragszeiten verschwunden sind? Ich habe meinen EM-Rentenbescheid erhalten. Ich kann nicht verstehen, warum die deutsche Rentenversicherung meine Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Verdienstzeiten nach meiner Erkrankung bis zur Bewilligung der Rente einfach nicht mit in die Rente einberechnet hat. Ich müsste doch eigentlich ein viel höhere Rente bekommen? So die Frage einer besorgten Mandantin, die ihren Erwerbsminderungsrentenbescheid durch das Team von rentenbescheid24.de prüfen lassen möchte.
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Die Antwort für diese Frage, finden wir im Gesetz und in den Hintergründen zur Zurechnungszeit.
Warum bei Beginn einer EM-Rente Beitragszeiten verschwunden sind: Beispiel
Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor. Sie sind 55 Jahre alt erhalten mit Rentenbescheid vom 01.12.2020 eine Rente wegen Erwerbsminderung. Diese Rente beginnt am 01.10.2019. Der Leistungsfall war der 15.09.2019.
In der Zeit vom 15.09.2019 bis zum 01.12.2020 haben Sie folgende Beitragszeiten nachgewiesen:
- 15.09.2019 bis zum 30.10.2019= Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber,
- 01.11.2019 bis zum 30.11.2020= Krankengeld durch die Krankenkasse.
In der Prüfung Ihres Rentenbescheides stellen Sie auf einmal mit Verwunderung fest, dass ab dem 15.09.2019 „nur“ eine Zurechnungszeit vor Rentenbeginn und ab dem 01.10.2019 eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Kalendermonate eintragen ist.
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Die Verdienstzeiten aus der Entgeltfortzahlung und dem Krankengeld sind nicht mit im Versicherungsverlauf des Rentenbescheides enthalten. Sie legen gegen den Rentenbescheid Widerspruch ein und verlangen, dass die Zeiten vom 15.09.2019 bis zum 30.11.2020 mit in den Rentenbescheid erfasst werden und dafür auch Entgeltpunkte berechnet werden!
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Warum bei Beginn einer EM-Rente Beitragszeiten verschwunden sind: Erfolgsaussichten Ihres Widerspruches
Ihr Widerspruch wird keine Aussicht auf Erfolg haben. Warum ist das so? Die Antwort finden wir in § 75 Sozialgesetzbuch Nummer 6.
Für Zeiten nach Beginn der zu berechnenden Rente werden nur Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit berechnet. Bei EM-Renten wegen werden für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (Leistungsfall) liegen, keine Entgeltpunkte nicht ermittelt. Das Gesetz sagt uns also, dass nach Beginn der EM-Rente nur noch Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit berechnet wird. Und das für Beitragszeiten nach Beginn des Leistungsfalles auch keine Rentenpunkte mehr ermittelt werden.
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Warum bei Beginn einer EM-Rente Beitragszeiten verschwunden sind: Nachteil oder Vorteil
Zurechnungszeiten verdrängen andere Beitragszeiten! Dies ist aber im allgemeinen für den betroffenen Rentenempfänger wirtschaftlich gesehen kein Nachteil sein! Eher sogar ein Vorteil. Die Zurechnungszeit kann als beitragsfreie Zeit nach § 71 Sozialgesetzbuch Nummer 6 eine Menge an Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten bringen. Zuletzt nicht auch, weil die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente seit 2019 erheblich ausgeweitet worden ist.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente wegen Erwerbsminderung richtig berechnet wurde!
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