Wird die unbefristete EM-Rente wirklich für immer gezahlt
Volle Rente wegen Erwerbsminderung oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung! Beide Rentenarten können auf Dauer oder befristet geleistet werden. Wenn EM-Renten auf Dauer geleistet werden, bedeutet dies dann auch, dass diese Renten für immer geleistet werden. Mythos oder Wahrheit! In diesem Beitrag klären wir auf, warum Renten wegen Erwerbsminderung, die als Dauerrenten gezahlt werden, niemals für immer geleistet werden! Es gibt drei wichtige Gründe für unsere Analyse der Rechtslage!
Wird die unbefristete EM-Rente wirklich für immer gezahlt? So eine Frage, die die Rentenberater von rentenbescheid24.de kürzlich erreichte! Grundsätzlich wird einen EM-Rente, die nach dem § 102 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz Sozialgesetzbuch als unbefristete Rente geleistet wird, damit nicht bis zum Lebensende des Versicherten geleistet. Drei Gründe, warum es im Rechtssinne nie eine unbefristete EM-Rente gib, die für immer gezahlt wird.
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Wird die unbefristete EM-Rente wirklich für immer gezahlt: Der Tod beendet eine EM-Rente
Stirbt der Rentenempfänger, so endet die Rentenleistung seiner Rentenversicherung. In § 102 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Nummer 6 steht sinngemäß geschrieben:
Die Rente wird nur bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Berechtigte verstorben ist.
Damit ist klar, eine unbefristete EM-Rente findet ihr Ende, wenn der oder die Berechtigte stirbt.
Wird die unbefristete EM-Rente wirklich für immer gezahlt: Rentenversicherung hebt Rentenbescheid auf
Der zweite Grund, warum es eine unbefristete EM-Rente niemals für immer gezahlt werden kann, liegt darin, dass die Rentenversicherung den Rentenbescheid für die EM-Rente nach den §§ 48 und 45 Sozialgesetzbuch Nummer 10 aufheben und entziehen kann. Oder statt der vollen EM-Rente eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt!
Der Grund für die Aufhebung kann unter anderem darin liegen, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bewilligung der unbefristeten EM-Rente der Entscheidung der Rentenversicherung zu Grunde lagen, geändert haben. So kann der oder die Berechtigte auf Grund neuer Tatsachen wieder mehr als 3 Stunden arbeiten, der Gesundheitszustand hat sich verbessert! Oder die Rentenversicherung hat Anhaltspunkte dafür, dass der oder die Berechtigte arbeitet und deswegen die Bewilligung prüft! Gegebenenfalls mit einem neuen Gutachter dann eine andere Entscheidung trifft!
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Wird die unbefristete EM-Rente wirklich für immer gezahlt: unbefristete EM-Rente sind kraft Gesetzes immer befristet
Im § 43 Absatz 1 und Absatz 2 steht unmißverständlich geschrieben: Renten wegen Erwerbsminderung auf Dauer werden grundsätzlich nur bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der oder die Berechtigte das Lebensalter für ihre Individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.
Somit ist auch klar, dass die EM-Rentner mit unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung sogenannter unbefristeter Zahlung spätestens beim Erreichen der Regelaltersgrenze im Anschluss an der EM-Rente eine Regelaltersrente erhalten, so steht es im § 115 Absatz 3 SGB VI geschrieben.
Aber nur dann, wenn der oder die Versicherte nichts anderes bestimmen/ beantragen. Deshalb werden alle Betroffenen, die eine unbefristete EM-Rente beziehen, vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze aufgefordert, einen Rentenantrag nach R 0110 auszufüllen! Mit diesem Rentenantrag bestimmen die Versicherten gegenüber ihrer Rentenversicherung, ob sie nach Auslaufen der unbefristeten EM-Rente eine Altersrente haben möchten und wenn ja, welche Altersrente es sein soll. Im Normalfall entscheiden sich die Versicherten für eine Regelaltersrente!
Wird die unbefristete EM-Rente wirklich für immer gezahlt!
Klar ist, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung nur bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze geleistet wird! Sie findet ihr automatisches Ende nach den Regelungen des § 43 SGB VI bei Erreichen des Lebensalters für die Regelaltersgrenze!
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