PKV in GKV über Familienversicherung: Teilrente ist kein Verzicht
Die private Krankenversicherung in Deutschland ist nicht billig. Sie finanziert sich ausschließlich über die Prämien der Versicherten. Sie kalkuliert die Höhe der Prämien nach Risiken. Gleichzeitig finanziert der Versicherte in der PKV seine Altersrückstellung, die dazu führen soll, dass er im Alter/Ruhestand günstig in der privaten Krankenversicherung versichert sein kann. Leider oft ein Wunschdenken. Vor allem im Alter zeigt sich, dass die private KV eben nicht mehr günstig ist, sondern teuer und für viele Menschen zur Existenzfrage wird. Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus! Oft müssen die Betroffenen im Alter noch arbeiten gehen, um die private Krankenversicherung zu finanzieren. Zum Hohn klingt da immer wieder, dass ja der privat Versicherte es hätte besser wissen müssen. In der Jugend die günstigen Preise (die heute gar nicht mehr so günstig sind) und im Alter Pech gehabt. Was viele privat Krankenversicherte nicht wissen, dass der Gesetzgeber ihnen einen legalen Weg zeigt, wie sie aus der PKV in die GKV wechseln können. Ohne Tricks und Schummeleien, ganz legal. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bestätigt diese Variante sogar. In einem Rundschreiben vom 12.06.2019. Es geht um den Wechsel aus der PKV in die GKV über die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten.
Der Wechsel PKV in GKV über Familienversicherung:Teilrente ist kein Verzicht. Eine der vielen Varianten aus der PKV in die GKV zu wechseln, ist über die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehegatten. Ganz legal und sogar über dem 55. Lebensjahr möglich. Eine Variante, die zum Beispiel auch Unternehmer oder sogar Rentner nutzen können. Sicher es gibt immer Fallstricke. Aber über die Variante der Familienversicherung konnten die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de viele Versicherte in die GKV bringen. Und diese Versicherte sparen viel Geld! Wie es gehen kann, zeigt dieser Beitrag. Ganz allgemein wohlgemerkt und nicht zum alleinversuchen angedacht. Wir sagen grundsätzlich, wer aus der privaten KV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will, muss sich unbedingt professionell beraten lassen. Denn die Risiken, dass etwas schiefgehen kann, oder dass es auch nicht klappen kann, sind nie auszuschließen.
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PKV in GKV über Familienversicherung:Teilrente ist kein Verzicht: Über 55 Jahre alt und noch kein Rentenbezieher
Ein klassisches Beispiel, welcher Anwendungbereich für den Wechsel PKV in die GKV über die Familienversicherung gemeint ist.
Der privat Krankenversicherte ist hauptberuflich selbstständig tätig und hat keine oder nur geringe Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Er zahlt jeden Monat 800€ Prämie an seine privaten Krankenversicherung. Er ist 62 Jahre alt und will aufhören zu arbeiten. Er ist verheiratet und seine Ehefrau (anders herum natürlich auch möglich) ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig versichert. Er hat Angst, dass er im Alter seine monatlichen Prämien in der privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann. Er hat sich ein kleines Vermögen angespart und plant nunmehr den Weg aus der privaten Krankenversicherung.
Der Weg für ihn führt erst einmal über die Familienversicherung seiner Ehefrau. Grundsätzlich muss unser privat Krankenversicherter mehrere Voraussetzungen erfüllen, damit er in die Familienversicherung seiner Frau wechseln kann:
- sein Ehepartner muss in der GKV versichert sein,
- er selbst darf keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ausüben und
- er darf kein monatliches Gesamteinkommen (sein Einkommen) von mehr als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße haben = 455€ oder keinen Job mit mehr als 450€.
Zum Einkommen zählen auch gesetzliche Renten oder private Renten. Renten sind mit dem Zahlbetrag und nicht mit dem steuerpflichtigen Teil gemeint. Herauszurechnen ist aber unter anderem der Beitragszuschuss zur PKV, wenn eine gesetzliche Rente gezahlt wird und (meist bei Renten an Frauen) der Zahlbeitrag an der Rente für die Kindererziehungszeiten.
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Wenn also unser Betroffener seine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgibt und nicht mehr als (Stand 02.03.2020) 455€ Gesamteinkommen hat (3.185./. 7) oder kein Einkommen höher als 450€ hat, kann bei der Krankenkasse seiner Frau erfolgreich einen Antrag auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse stellen.
Angenommen der Versicherte würde dies ab dem 01.04.2020 tun und erst zum 01.04.2021 einen Anspruch auf eine Altersrente haben, die höher als die 455€ ist, kann in dem einem Jahr kostenfreie Familienversicherung 12 x 800€ = 9.600€ an Prämien sparen.
Wenn er dann am 01.04.2021 seine Altersrente erhält, wird er „automatisch“ über § 188 Absatz 4 SGB V nahtlos freiwillig gesetzlich Versichert in der gesetzlichen Krankenkasse! Dann würde ihm, wenn er nicht mehr als 1.061,67€ monatliche Rente zur Verfügung steht, auf Basis dieser 1061,67€ der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen KV und Pflegeversicherung berechnet. Dieser wäre dann monatlich mit 196,94€ deutlich billiger als 800€ monatliche PKV-Prämie.
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PKV in GKV über Familienversicherung:Teilrente ist kein Verzicht: Rentenbezieher mit rückwirkender Erhöhung der Rente.
Unser privat Krankenversicherter ist 64 Jahre alt und hat seine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit noch nicht eingestellt. Er bezieht monatlich 5000€ Gewinn aus seiner Tätigkeit. Zum 01.05.2020 stellt er einen Rentenantrag auf seine gesetzliche Altersrente und erhält aus dieser 450€. Gleichzeitig stellt er seine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ein. Er beantragt auch am gleichen Tage die Aufnahme in die gKV seiner Frau als Familienversicherung. Diese nimmt den Versicherten in die Familienversicherung auf. Ein Jahr später erhält er von der DRV einen neuen Rentenbescheid. Dieser weist rückwirkend zum 01.05.2020 eine monatliche Rente von 460€ aus, also 5 Euro mehr, als die gesetzliche Grenze von 455€. Er hat rechtzeitig zum 01.06.2020 seine private KV gekündigt (§ 205 VVG).
Verliert unser kostenfreier Versicherter in der Familienversicherung seiner Frau nunmehr rückwirkend seinen Versicherungsschutz in der GKV? Nein! So sagen es die rechtlichen Hinweise des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte es rückwirkend zu einer höheren Rente kommen, so wird der Versicherte erst einen Tag vor Beginn der rechtmäßigen Rentenzahlung kein Mitglied in der Familienversicherung mehr sein (hier in unserem Fall Ende der Familienversicherung am 30.04.2021). Ab dem 01.05.2021 wird er Mitglied in der freiwillig gesetzlichen Versicherung in der gKV. Ersparnis hier monatlich volle 800€ für ein Jahr = 9.600€. Keine Zahlung von freiwilligen Beiträgen für dieses volle Jahr, also auch hier eine Ersparnis.
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PKV in GKV über Familienversicherung:Teilrente ist kein Verzicht: Rentenbezieher wählt eine Teilrente
Unser Beispiels-Versicherter bekommt seit 10 Jahren eine Altersrente von 1.300€ zuzüglich Beitragszuschuss. Er ist 73 Jahre alt und in der PKV versichert. Seine Ehefrau ist in der gesetzlichen KV versichert. Er zahlt 800€ monatlich an privater KV und Pflege.
Ab dem 01.05.2020 wählt unser Versicherte statt der monatlichen Rente die Teilrente von 400€ monatlich. Kann er ab dem 01.05.2020 in die gesetzliche Krankenversicherung Familienversicherung wechseln?
Ja! Die Begründung ist klar vorgegeben. Wenn unser Versicherter mit seiner monatlichen Teilrente unter die Einkommensgrenze des § 10 SGB V rutscht, und keine weiteren anderen Einkommen hat (es zählt nur sein Einkommen und nicht das Familieneinkommen), dann ist die Möglichkeit der Teilrente ein gesetzlicher Weg aus der PKV in die GKV zu gelangen. Denn die Wahl der Teilrente ist kein Verzicht nach § 46 SGB I. Ein Verzicht auf eine Sozialleistung liegt immer nur dann vor, wenn der Versicherte gegenüber dem Sozialleistungsträger auf Ansprüche auf Sozialleistungen schriftlich verzichtet.
Die Wahl der Teilrente ist kein Verzicht im Sinne des § 46 SGB I, sondern ein legitimes Gestaltungsrecht/Wahlrecht nach § 42 SGB VI. So sieht es auch der GKV-Spitzenverband in seinen Hinweisen vom 12.06.2020.
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Fazit! Große Ersparnisse möglich- kein Umweg über das Ausland
Wer mit einem gesetzlichen krankenversicherten Menschen verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, kann auch im hohen Alter versuchen aus der PKV in die GKV zu wechseln. Viele einzelne Komponenten spielen hier eine Rolle. Unter anderem auch die Summe aller Einkünfte und die Frage, ob und wie ich Renten aller Art in Anspruch nehme oder nicht. Generell wäre ein Verzicht nach § 46 SGB I keine gute Idee, weil hier dennoch die nicht in Anspruch genommene Rente (auch die aus dem Ausland) als fiktives Einkommen heran gezogen wird. Wer den Wechsel anpackt und sich gut beraten und vertreten lässt, kann viel Geld sparen. Der Umweg über das Ausland könnte dann auch für den ein oder anderen Versicherten wegfallen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten Sie in Ihren Wechselfragen von der PKV in die GKV über die Familienversicherung. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie können viel Geld sparen!
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