Abschlagsfreie Rente durch das Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht teilte durch eine Pressemitteilung mit, dass eine Regelaltersrente ohne Abschlag bei Erstattung der vorangegangenen vorzeitigen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer von der Deutschen Rentenversicherung an den versicherten Rentner zu leisten ist. Hier der Hintergrund zu diesem sicher ungewöhnlichen Fall und die Rechtsfindung durch das höchste deutsche Sozialgericht.
Eine abschlagsfreie Rente durch das Bundessozialgericht zu bekommen, ist sicher ungewöhnlich. Dieser Fall war kurios. Das Bundessozialgericht musste sozusagen in die juristische „Trickkiste“ greifen, damit der Kläger zu seinem Recht kam.
Eine abschlagsfreie Rente durch das Bundessozialgericht: Was ist passiert?
Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte dem Kläger nach einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit Abschlägen eine Regelaltersrente. Diese Regelaltersrente bekam der Kläger mit den Abschlägen, die er zuvor mit der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bekam. Die Abschläge betrugen 15,3 Prozent. Vor seiner Rente erlitt der Kläger 2003 einen Unfall. Die Haftpflichtversicherung hatte den Unfall und den entstandenen Schaden zu 100% gegenüber dem Kläger übernommen.
Die vorzeitige Rente wegen Arbeitslosigkeit wurde durch den Haftpflichtversicherer gegenüber der Deutschen Rentenversicherung vollständig übernommen.
Der Kläger begehrte von der Deutschen Rentenversicherung bei der Überleitung der vorzeitigen Rente zur Regelaltersrente eine abschlagsfreie Rente. Er wollte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung so gestellt werden, als hätte er die Regelaltersrente ohne Abschläge bekommen.
Sein, gegen den Regelaltersrentenbescheid eingelegter, Widerspruch blieb erfolglos.
Eine abschlagsfreie Rente durch das Bundessozialgericht: Abschlag bleibt eigentlich bestehen!
Versicherte, die eine Rente mit Abschlägen bekommen, werden diese Abschläge bei einer späteren Regelaltersrente in der Regel behalten. Wer erst mit der Regelaltersgrenze in die Rente geht, bekommt diese Rente ohne Abschläge. Entweder mit oder ohne Vertrauensschutzregelung.
Die Regelung zum Abschlag findet sich in § 77 Sozialgesetzbuch Nr.6. Die Abschläge für eine Rente beziehen sich immer auf den Zeitraum des vorzeitigen Rentenbeginns zur individuellen Regelaltersgrenze. Dabei spielen spezielle Vertrauensschutzregelungen für die einzelnen Altersrenten eine wichtige Rolle.
Eine abschlagsfreie Rente durch das Bundessozialgericht: Das Sozialgericht entschied zu Gunsten des Klägers!
Das Sozialgericht Braunschweig entschied in diesem Rechtsstreit zu Gunsten des Klägers. Der Kläger hatte Anspruch auf eine Regelaltersrente unter Zugrundelegung eines Zugangsfaktors von 1,0.
Auf Grund der Haftungsübernahme des Haftpflichtversicherers war der Kläger so zustellen, als hätte er die vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die von ihr gezahlten Rentenleistungen an den Kläger durch die Haftpflichtversicherung erstatten lassen. Die Beklagte legte gegen das Urteil die sogenannte Sprungrevision zum Bundessozialgericht ein. Die Beklagte war der Auffassung, dass Rentenminderungen, die durch die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente entstehen, nur durch die Zahlung zusätzlicher Beiträge ausgeglichen werden können. Hier unser Beitrag zum Thema Flexirente und den Rückkauf von Rentenabschlägen.
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Eine abschlagsfreie Rente durch das Bundessozialgericht: Was sagt das BSG dazu?
Wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die wegen dem Unfall vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente erstattet, muss die Berechnung der Regelaltersrente ohne Abschläge erfolgen! So hat es das BSG am 13.12.2017 mit dem Aktenzeichen: B 13 R 13/17 R entschieden. Die Deutsche Rentenversicherung ist vermögensrechtlich durch den Haftpflichtversicherer ausgeglichen worden. Das BSG bestätige die 1. Instanz.
Rechtstechnisch hat das BSG die Anspruchsgrundlage für ihre Entscheidung nicht unmittelbar aus dem § 77 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 SGB VI gefunden. Es hat aber diese Vorschrift im Wege der Analogie angewendet. Grund für eine analoge Anwendung des § 77 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI ist, dass der Gesetzgeber bei der Überleitung des festgestellten Zugangsfaktors bei einer späteren Regelaltersrente in dem Fall einer unfallbedingten Inanspruchnahme der vorzeitigen Rente nicht gesehen hat. Diese Regelungslücke ist nach Ansicht des Gerichtes planwidrig. Diese planwidrige Regelungslücke kann nur so durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden, dass die Festschreibung des abgesenkten Abschlages/Zugangsfaktors durchbrochen wird. Und somit eine abschlagsfreie Regelaltersrente durch die DRV gezahlt werden muss!
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Fazit!
Oft muss das Bundessozialgericht entscheiden, um den Betroffenen zu ihren Recht zu verhelfen. Hier hat das BSG dem Kläger zu einer abschlagsfreien Rente verholfen, die im zusteht! Gratulation! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de helfen auch in Sachen der gesetzlichen Rente!
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente habe!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.