Bekomme ich als Altersrentner Kurzarbeitergeld
Aktuell erreichen uns viele Anfragen zum Thema Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Altersrente. Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland beziehen kleine Renten und müssen diese durch zusätzliches Einkommen aufbessern. Dabei geht es nicht um die Minijobs bis 450€, sondern um ganz reguläre, normale Arbeitsverhältnisse. Der oder die Rentnerin geht im Monat zum Beispiel noch 100 Stunden arbeiten neben der Rente. Und hat ein Arbeitsentgelt von 1.200€ Brutto. Viele Rentnerinnen und Rentner sind verzweifelt! Wegen der Corona-Krise werden sie von ihren Chefs nach Hause geschickt. Es steht die Frage im Raum, habe ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KuG), wenn ich eine Altersrente beziehe oder ich die Regelaltergrenze überschritten habe? Hier uns Antwort!
Bekomme ich als Altersrentner Kurzarbeitergeld, wenn ich wegen der Corona-Krise von meinem Chef nach Hause geschickt werde! Die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Rentenbezug (Altersvollrente oder ab Erreichen der Regelaltersgrenze) haben nach den neuen gesetzlichen Regelungen des KuG zum 01.03.2020 keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
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Viele der Rentnerinnen und Rentner bekommen nur eine kleine Rente und müssen daher arbeiten gehen. Wegen der Corona-Krise werden diese Menschen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Deshalb werden sie extrem benachteiligt. Die Politik hat sie wohl bei der neuen Regelung für das Corona-Kurzarbeitergeld vergessen.
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Bekomme ich als Altersrentner Kurzarbeitergeld: Unsere Antwort
Nach der geltenden Rechtslage: Nein! In unserem Beispiel!
Ich bin 72 Jahre alt und beziehe eine volle Regelaltersrente und gehe noch mit 100 Stunden in der Woche arbeiten. Nun hat meine Firma mich bis zum Ende April in die Kurzarbeit geschickt. Habe ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Grundsätzlich sind Personen, mit Eintritt der Regelaltersgrenze in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, so sagt es der § 28 SGB III.
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist ausgeschlossen:
- für Menschen, die nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtig versichert sind, wie zum Beispiel Arbeitnehmer, die das für die Regelaltersgrenze erforderliche Lebensalter vollendet haben und zwar ab Beginn des Folgemonats,
- für Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,
- Personen die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 IV ausüben,
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- Versicherte, die eine unständige Beschäftigung berufsmäßig ausüben und
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, die als Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen oder während der Zeit des Krankengeldbezugs und
Kein Kurzarbeitergeld bei Bezug einer vollen Altersrente!
Der Anspruch auf KuG ruht immer dann, wenn Arbeitnehmern eine volle Rente wegen Alters beziehen oder auch rückwirkend zuerkannt wurde! Hat der Arbeitnehmer die Rente noch nicht erhalten, wird das Kurzarbeitergeld bezahlt. Danach aber später bei rückwirkender Rentenzahlung verrechnet.
Wer also eine Regelaltersrente bezieht oder die Regelaltergrenze erreicht hat, hat nach dem Gesetz keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld. Weil er versicherungsfrei im Sinne des Sozialgesetzbuch Nummer 3 (Recht der Arbeitsförderung) ist.
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Bekomme ich als Altersrentner Kurzarbeitergeld? Fazit
Das KUG ist eine wichtige Sozialleistung! Deren Aufgabe es ist, bei schwieriger wirtschaftlicher Lage, wenn Aufträge deswegen ausbleiben, den Betrieb zu retten und den Mitarbeiter finanziell abzusichern. Wer aber älter ist als die Regelaltersgrenze hat keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld! Diese Regelung ist in Zeiten der Corona-Krise nicht nachvollziehbar! Viele Rentnerinnen und Rentner müssen wegen ihrer geringen Renten arbeiten gehen. Sie sind auf die Rente angewiesen. Deshalb wäre es gut, wenn die Politiker um Hubertus Heil auch dieser Gruppe von Menschen hilft und zwar ganz schnell. So wie es für die Soloselbstständigen auch ein Hilfspaket von 50 Milliarden Euro geben wird.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld habe!
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