Die Feuerwehrrente
Wenn die Alarmglocken klingen, fahren sie los und sind dann unter Einsatz ihres Lebens für die Allgemeinheit tätig. 1,3 Millionen Feuerwehrleute sind in freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Und dies Tag und Nacht. Um das Ehrenamt attraktiv zu machen, gibt es die Feuerwehrrente. Was dahintersteckt, wir klären auf.
Die Feuerwehrrente soll ein Anreiz sein, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder für diese Tätigkeit neben der eigentlichen Arbeit zu gewinnen. Immer mehr freiwillige Feuerwehren leiden unter Mitgliederschwund und Personalmangel. Dabei müssen die Feuerwehrleute in vielen Einsätzen rund um die Uhr Menschen in Not schnell und effektiv helfen.
Grundlegend ist der Brand-und Katastrophenschutz in Deutschland auf dem Ehrenamt aufgebaut. Ohne dem freiwilligen und kostenfreien Einsatz der Feuerwehrleute wäre dieser wichtige Schutz in Deutschland nicht gewährleistet.
Vielfach treten schon allein deshalb Probleme auf, weil die Menschen in Deutschland geänderte Arbeitsverhältnisse haben, zum Beispiel als Pendler oft hunderte Kilometer von zu Hause weg sind.
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Neben der Alterung der Gesellschaft eines der Hauptprobleme der Feuerwehren. Um diesem Trend entgegenzusteuern, haben viele Gemeinden und Kommunen in Deutschland die Feuerwehrrente eingeführt.
Feuerwehrrente ist eine private Absicherung
Der Brand-und Katastrophenschutz ist in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländern. Dort gibt es verschiedene Landesgesetzes. Die eigentliche Arbeit spielt sich in Gemeinden und Kommunen ab.
Um Feuerwehrleute auch eine attraktiven Anreiz für das Ehrenamt zu geben, haben viele Gemeinden und Kommunen die Feuerwehrrente auf Basis der privaten Absicherung, meist über private Versicherungsunternehmen, eingeführt.
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Wie funktioniert die Feuerwehrrente?
Die Feuerwehrrente wird durch die Kommunen als privater Beitrag für freiwillige Feuerwehrleute monatlich an ein Versicherungsunternehmen gezahlt. Hierzu werden aus dem Gemeindehaushalt Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Entweder die betreffende Gemeinde zahlt die Prämien allein oder der Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau gibt noch etwas mit dazu.
Die Feuerwehrrente ist somit eine freiwillige private Zusatzrente, ähnlich einer privaten Rentenversicherung oder Rürup-Rente.
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So hat die Stadt Herzogenrath bekanntgegeben, dass sie die Feuerwehrrente einführen will. Für die aktiven Feuerwehrleute sollen im Jahr 350€ in eine Rentenversicherung eingezahlt werden. Dies würde der Stadt ca. 45.000€ m Jahr kosten. Nach dem Stand 2016 würde ein Feuerwehrmann mit 35 Jahren freiwilligen Dienst für die Stadt Herzogenrath mit ca.200€ monatlicher Feuerwehrrente rechnen können.
In dem Bundesland Sachsen hat die Partei der Linken einen Gesetzesentwurf für das sächsische Gesetz für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eingebracht, der ab dem 01.01.2014 mit einem neuen § 18 a, eine obligatorische Altersabsicherung für die sächsischen Feuerwehrleute einführen soll.
In Sachsen-Anhalt wird in Zusammenarbeit mit der ÖSA-Versicherung eine Feuerwehrrente über die Städte und Gemeinden angeboten, die diese eingeführt haben.
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Feuerwehrrente eine bundesweite Angelegenheit
In Baden-Würtemberg wird über eine bundesweite Altersabsicherung der Feuerwehrleute nachgedacht. Mehrere Oberbürgermeister drängen auf eine bundesweite einheitliche Regelung. Dabei geht es auch um die finanzielle Entlastung der Städte, die neben der Organisation und Bereitstellung der Feuerwehren auch noch die freiwilligen Prämien für die Feuerwehrleute zahlen müssen. Deshalb soll der Bundesrat damit befasst werden. Ziel ist es, dass zusätzliche Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Feuerwehrleute, eingetragen werden. Auch ein Zeichen der Wertschätzung für ihre Arbeit.
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Gesetzlicher Unfallschutz neben der Feuerwehrrente!
Feuerwehrleute sind im Ehrenamt gesetzlich unfallversichert.
Freiwillige Feuerwehrleute sind über § 2 Nr.11 SGB VII oder über die Satzung einer speziellen Feuerwehrunfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Dies bei Unfall im Einsatz, Wegeunfall oder Berufskrankheit.
Die freiwilligen Feuerwehrleute sind in ihrem Einsatz für die Gefahrenabwehr gesetzlich unfallversichert. Sie genießen den gleichen Schutz, wie ein Arbeitnehmer auf Arbeit bei Arbeits-oder Wegeunfällen. Wissenswertes hierzu können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen.
Die Berufsgenossenschaften heißen in aller Regel Feuerwehr-Unfallkasse und sind über die Bundesländer organisiert. Die Beiträge für den Unfallschutz zahlen die Gemeinden und Kommunen, wie die Arbeitgeber.
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