Die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer EM-Rente
Viele Versicherte beantragen eine Erwerbsminderungsrente! Jeder zweite Antrag wird abgelehnt. Die Gründe für eine Ablehnung, ein Scheitern, sind vielfältig. In diesem Beitrag geht es um die wichtigsten Gründe, warum eine EM-Rente im Antrags-oder Widerspruchsverfahren scheitert. Hier zum Nachlesen!
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer EM-Rente sind vielen Betroffenen nicht geläufig. Und auch auf den ersten Blick nicht erkennbar. Viele Antragsteller einer EM-Rente verzweifeln, wenn es um den Rentenantrag und das Rentenverfahren einer EM-Rente geht. Es gibt aus der Rechtspraxis von rentenbescheid24.de drei wesentliche Gründe, warum Anträge auf Erwerbsminderungsrenten scheitern.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer EM-Rente: Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen
Oftmals fehlen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente! Bei cirka 20 Prozent aller Anträge fehlen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen schon beim Rentenantrag. Oder sie gehen verlustig, weil sich die Verfahren in die Länge ziehen und ein späterer Leistungsfall angenommen wird: Und ab diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der 3/5 Belegung nicht mehr vorliegen.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Dies beobachten wir oft im Übergang zum Widerspruch in das Klageverfahren der ersten Instanz oder später im Übergang zur zweiten Instanz beim Landessozialgericht. Was die 3/5 Belegung ist, können Sie hier nachlesen!
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer EM-Rente: der Betroffene macht beim Verfahren nicht mit
Ein ganz erstaunlichser Grund für eine Ablehnung der beantragten EM-Rente ist, dass der Versicherte am Verfahren aus verschiedenen Gründen nicht mitgemacht/ mitgewirkt. Oft sind es einfache Sachen, wie die Antragsformulare der er nicht oder nicht vollständig abgibt. Oder einfach die angeforderten Formulare für Befundberichte an den behandelnden Arzt nicht weiter gibt oder er einen Termin zur Begutachtung versäumt. Aus unserer Beobachtung ist es oft so, dass die meisten Antragsteller dies nicht aus Absicht machen, sondern weil sie einfach mit der Sitution überfordert sind!
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Ja, die Mitwirkung am Antrags-Verfahren ist eine gesetzliche Verpflichtung. Diese stößt aber bei den meisten Betroffenen auf Grund ihrer Erkrankung an Grenzen, ja sie wird zu einer unüberwindlichen Hürde- diese Mitwirkungspflicht. Ängste bauen sich auf, verursacht auch durch Falschvorstellungen oder viele unfachmännischen Ratschläge in einschlägigen Foren im Internet: „So nach dem Motto: Hör auf, da hast du eh keine Chance“.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer EM-Rente: Erwerbsminderung liegt nicht vor
Die meisten EM-Anträge werden aber abgelehnt, weil die Voraussetzungen für die Erwerbsminderung nicht vorliegen. Der Betroffene nicht nachweisen kann, dass er aus medizinischen Gründen weniger als 3 Stunden für eine volle EM-Rente oder 3 bis unter 6 Stunden für eine teilweise Erwerbsminderungsrente arbeiten kann.Die Feststellung zum Vorliegen der Erwerbsminderung trifft ein Mediziner. Dieser checkt Sie durch und stellt fest mit einer Begutachtung fest, ob die Krankheiten oder Behinderungen, die Sie haben für eine volle oder teilweise Erwerbsminderung reichen.
Oft denken Versicherte: “ meine Krankheit wird schon reichen“. Dabei vergessen sie aber, dass die Bewertung der Feststellung der Erwerbsminderung im wesentlichen ein vergleichender Maßstab auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Man kann mit seiner letzten Tätigkeit vielleicht nicht mehr arbeiten! Aber der Antragsteller könnte mit seinem noch vorhandenen Leistungsvermögen einen anderen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben. Wer also zu letzt als Maschinenbauschlosser gearbeitet hat, kann trotz seines Bandscheibenvorfalles als Call-Center Agent arbeiten. Ob er es auch wirklich kann, spielt bei dieser Betrachtung keine Rolle!
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Leider vergessen die Betroffenen ihre eigenen Ärzte einzubinden, damit sie wissen, ob es wirklich reicht mit der Erwerbsminderung! Die DRV fordert Befundberichte ab, die für die Begutachtung wichtig sind. Diese Befundberichte können es in sich haben! Denn wenn im Befundbericht steht, dass Sie „gesund und munter sind“ wird das nichts mit der EM-Rente! Oder Sie beim Gericht einen Tagesablauf schildern und dem Gericht mitteilen, dass Sie nach dem Aufstehen joggen oder ins Fitnessstudio gehen und danach sich mit Freunden treffen, dann scheint es mit dem Krankheit nicht weit her zu sein.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer EM-Rente
Unser Tipp: Sie sollten sich mit ihren Ärzten unbedingt abstimmen. Damit Sie erfahren, was Ihre Ärzte zu der Sache mit der Begutachtung durch den Befundbericht so sagen! Die Frage, ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, ist in der Praxis, so wie wir es erleben, oft sehr umstritten! Deshalb können wir nur empfehlen: arbeiten Sie mir Ihren Ärzten zusammen, lassen sie sich Statements geben, wie es mit der Erwerbsminderung aussehen kann oder suchen Sie die Expertise eines Facharztes!
Gerne können wir Ihnen auch sagen, ob es bei Ihnen für eine Erwerbsminderung reichen kann!
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