Die neuen Rentenbescheide kommen 2019
Zum Januar 2019 ist es so weit! Die Mütterrente 2 und die neue Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente startet. Der Bundesrat hat das Rentenpaket 2019 durchgewunken. Somit steht den geplanten Rentenänderungen nichts mehr im Wege. Ca. 9 Millionen Rentenbescheide oder Kontenklärungsbescheide werden versandt. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben in einem Video auf unserem Youtube-Kanal die anstehenden Probleme mit den neuen Rentenbescheiden kurz umrissen.
Die neuen Rentenbescheide kommen 2019. Der erste Block der neuen Rentenbescheide kommt im Zuge der neuen Mütterrente 2 ab 01.01. 2019. Danach gibt es die neuen Rentenbescheide für die neuen Erwerbsminderungsrentner, die von der neuen Zurechnungszeit 2019 profitieren. Und ab dem 01.07.2019 gibt es die zweite große Welle neuer Rentenbescheide, wenn die Rentenanpassung oder auch Rentendynamisierung kommt. Wir hatten berichtet, dass es in Ost und West wieder eine hohe Anpassung der Renten geben kann. Die Daten stehen als Prognose fest. Aber genaueres erfahren wir wieder pünktlich im März/April 2019, wenn die Daten der Lohnentwicklungen 2017 / 2018 feststehen.
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Die neuen Rentenbescheide kommen 2019: Welche Rentner oder Versicherte sind betroffen?
Für der ersten großen Welle der neuen Rentenbescheide 2019 sind betroffen:
- Die Bestandsrentnerinnen und Rentner, denen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zugeordnet sind, es gibt die Zuschlagsregelung abschlagsfreier halber Rentenpunkt pro Kind,
- Dies betrifft auch Erwerbsminderungsrentner, denen Kindererziehungszeiten zugeordnet sind,
- Die Zugangsrentnerinnen und Rentner, die also am 01.01.2019 noch nicht in Rente waren, diese erhalten pro Kind vor 1992 geboren und zugeordnet = 6 Kalendermonate Wartezeit Kindererziehungszeiten und bis maximal 0,5 Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten zuerkannt, aber Anrechnung auf Pflichtbeitragszeiten möglich, da auch Kürzung möglich ( additive Anrechnung),
- Witwerrentner, die aus der Rente der verstorbenen Mutter, Ansprüche auf die neue Mütterrente herleiten können,
- Eltern die Kinder adoptiert haben und nach den Neuregelungen ein Anspruch auf die neue Mütterrente 2 / Mütterrente 1 haben können.
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Die neuen Rentenbescheide kommen 2019: Was für Bescheide kommen?
Es kommen im klassischen Sinne zwei Arten von Bescheide:
- Für die Bestandsrentner ein Rentenbescheid, der muss inhaltlich in der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte den abschlagsfreien Zuschlag an Rentenpunkte ausweisen,
- Rentenbescheid für die Zugangsrentnerinnen, die also erst später als zum 01.01.2019 in Rente gehen, hier muss der neue Bescheid auf der ersten Seite die Erweiterung der Kindererziehungszeiten ausweisen und im Versicherungsverlauf die Einspeicherung der neuen Wartezeitmonate, in der Rentenberechnung die Berechnung der neuen Rentenpunkte und den Ausweis in den Entgeltpunkten,
- Feststellungsbescheid für die Versicherten die noch nicht in Rente sind oder gehen können,
- Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht und Ansprüche aus der neuen Mütterrente 2 aus dem Versicherungsleben des Verstorbenen ableitet, bekommt einen neuen Witwen-oder Witwerrentenbescheid,
- Wer einen Anspruch auf eine EM-Rente ab dem 01.01.2019 hat, bekommt einen Rentenbescheid wegen teilweiser oder voller EM-Rente mit Beginn ab dem 01.01.2019 zuerkannt.
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Die neuen Rentenbescheide kommen 2019: Wann soll es losgehen?
Nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung vom 15.12.2018 wird die neue Mütterrente 2 bis Ende März 2019 umgesetzt werden. Für die Zugangsrentnerinnen oder Versicherten, die noch nicht in Rente sind, wird es wohl ab dem 01.01.2019 losgehen. Die Bestandsrentnerinnen müssen sich gedulden, da sollen mit Rentennachzahlung alles bis zum 31.03.2019 geklärt sein.
Die neuen Rentenbescheide kommen 2019: Zweite Welle 01.07.2019
Alle Rentnerinnen und Rentner werden aus allen gesetzlichen Renten (Altersrente, EM-Rente und Hinterbliebenenrente und Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, Unfallrenten) eine Rentenerhöhung bekommen. Ausgenommen sind diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die von der Rentenerhöhung wegen einer Aussparung nicht profitieren können!
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Die neuen Rentenbescheide kommen 2019: Prüfen des Bescheides
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Natürlich sollten alle Rentnerinnen und Rentner ihre neuen Rentenbescheide prüfen. Im ersten Schritt ob alle Zeiten anerkannt sind oder ob der abschlagsfreie Zuschlag für die Mütterrente 2 gewährt wurde. Schwieriger wird es schon bei der Rentenberechnung. Also den Teil, ob die neue Mütterrente bei den Zugangsrentnerinnen und Rentner auch richtig mit den Rentenpunkten aus anderen Beitragszeiten verrechnet/ berechnet wurde. Oder ob die neue Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente richtig mit Entgeltpunkten für beitragsfreien Zeiten berechnet wurde. Viele Versicherte sind damit überfordert. Einfach den neuen Rentenbescheid nehmen und von unseren versierten Rentenberatern oder Rechtsanwälten prüfen lassen!
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