Fehler in den neuen Rentenbescheiden
Auch die neuen Rentenbescheide, die die Rentenversicherung seit Frühjahr diesen Jahres, erstellt sind oft fehlerhaft. Stichproben des Bundesversicherungsamtes haben ergeben, dass ca. 30 bis 50 Prozent der Rentenbescheide falsch sind. Dabei sollen die neuen Rentenbescheide leichter verständlich sein. Geändert haben sich das Aussehen und die Formulierungen. Aber eines fehlt, die Berechnungen zu Rente sind weggefallen. Damit kann der Rentner nicht sofort nachvollziehen, ob seine Rente wirklich richtig berechnet ist! Zweifel bestehen!
Checkliste Rentenbescheid: hier herunterladen
Fehler in den neuen Rentenbescheiden können sich aus der Einkommensanrechnung an die Altersrente oder Hinterbliebenenrente, durch das Fehlen der Berufsausbildungszeiten, Zahlendrehern, Fehlen von ganzen Beitragsjahren oder der der Falschbewertung von Krankheitszeiten und der fehlerhaften Aufteilung von Entgelten in letzten Jahr der Berufsausbildung ergeben.
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Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Ein ganzes Versicherungsjahr fehlt
Bei einer Prüfung eines neues Rentenbescheides durch die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de stellten wir fest, dass für den Versicherten das gesamte Jahr 2015 als Einkommensjahr für seine Arbeit fehlte. Insgesamt waren ca. 58.000€ Einkommen als Pflichtbeitragszeiten nicht gemeldet. Damit ca. 50€ weniger Rente. Wie konnte das passieren? Der Arbeitgeber des Versicherten hat den SV-pflichtigen Verdienst für 2015 der Krankenkasse gemeldet. Der Verdienst wurde fehlerhaft storniert. Wir konnten den Fehler durch einen Neuberechnungsantrag wieder rückgängig machen.
Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Rentenzeiten wurden nicht anerkannt!
Ein weiterer Fehler im Rentenbescheid ist, dass dem Versicherten nicht die ihm günstigste Rente anerkannt bekommen hat. Oder die Rentenversicherung hat die Rentenart nicht erkannt, die dem Versicherten eigentlich zustehen müsste. Durch einen falschen Zeitpunkt des Rentenbeginns können den Versicherten bestimmte Wartezeiten nicht anerkannt werden, die zum Beispiel für eine abschlagsfreie Rente reichen würden. Dann führt der frühere Rentenbeginn fälschlicherweise zu Abschlägen in der Rente.
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Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Kindererziehungszeiten wurden nicht eingetragen
Oft fehlen die Kindererziehungszeiten oder auch Berücksichtigungszeiten. Daher ist genau zu prüfen, ob die Kindererziehungszeiten (Mütterrente) auch tatsächlich richtig erfasst sind. Dies sehen die Versicherten im Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid mit dem Eintrag „Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung“. Dabei spielen die Regelungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes zum 01.07.2014 eine wichtige Rolle. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es maximal 24 Kalendermonate Kinderzeiten angerechnet. Bei Kindern, die nach 1992 geboren sind, sind es maximal 36 Kalendermonate pro Kind. Fehlen Monate, kann es eine andere Rente geben als eigentlich gewollt, weil Wartezeiten fehlen. Dies geht nicht nur Müttern so, sondern auch Vätern, die die Kindererziehungszeiten zugeordnet sind.
Sie sehen: wichtige Wartezeiten für eine spätere Rente.
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Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Krankenzeiten nicht richtig vermerkt
Ein Fehler, der im Rentenbescheid immer wieder auftaucht, sind nicht oder falsch bewertete Krankenzeiten bei Arbeitsunfähigkeit. Denn wer Krankengeld bekommen hat, sollte unbedingt darauf achten, ob dieses auch richtig berechnet worden ist. Der Bezug von Krankengeld zählt in der Regel als Pflichtbeitragszeit und hat Auswirkung auf die Rentenhöhe. Die Probleme liegen oft auch im elektronischen Datenaustausch zwischen den Sozialleistungsträgern.
Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Ausbildungszeiten, Schulzeiten, Hochschulzeiten oder Fachschule fehlen
Ein Klassiker der Fehler im Rentenbescheid. Schulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr fehlen oder die Fachschule ist nicht eingetragen. In der Berufspraxis von rentenbescheid24.de hatten wir vor kurzem ein Fall, da wurden für die Jahre 1972 bis 1974 Hochschulzeiten nicht anerkannt, weil kein Abschlusszeugnis da war. Unsere Kundin hat die begonnene Hochschule nicht abgeschlossen. Ein Fehler, der sich nach einer Rentenberechnung zum Nachteil unserer Kundin auswirkte, weil diese für diese Zeiten keine Rentenpunkte für beitragsfreie Zeiten erhalten hat.
Daneben auch die Fachschule mit einer besonderen Bewertung in der Rentenberechnung. Schulzeiten/Hochschulzeiten können mit 8 Jahren maximal als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Sie haben damit Wartezeitfunktion bei der Altersrente für langjährig Versicherte auf die 35 Jahre.
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Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Berufsausbildungszeiten falsch bewertet
Für die Berufsausbildung gibt es neben den „normalen“ Entgeltpunkte noch einen Zuschlag als beitragsgeminderte Zeiten. Damit werden diese Jahre aufgewertet. Oft sind Kalendermonate oder auch Jahre im Versicherungsverlauf nicht richtig als Berufsausbildungszeiten gekennzeichnet oder erfasst.
Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente oder Altersrente falsch
Oft sind auch die Anrechnung von eigenen Einkommen an die Witwenrente fehlerhaft, weil zu viel Einkommen durch den Arbeitgeber gemeldet wurde, als tatsächlich verdient wurde. Deshalb empfiehlt es sich hier, die Lohnunterlagen genau zu prüfen. Oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit wurde falsch steuerlich bewertet. Daher auch hier genau abgleichen.
Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Datum des Rentenbescheides mit Rentenbeginn abgleichen
Oft wird der Rentenbescheid erst nach dem eigentlichen Rentenbeginn erstellt. Dann steht dem Versicherten in der Regel eine Rentennachzahlung zu, auch hier sollte daher genau darauf geachtet werden, wie hoch die Rentennachzahlung ist oder ob überhaupt eine Nachzahlung in diesen Fällen ausgewiesen ist.
Die Rentenzahlung erfolgt seit 2004 immer am Ende des Monats, dies muss im Rentenbescheid stehen. Daneben muss auch die Rentenart ausgewiesen sein (also Regelaltersrente oder Altersrente für besonders langjährig Versicherte).
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Fehler in den neuen Rentenbescheiden: Abzüge von der Bruttorente müssen korrekt berechnet sein!
Ihre Krankenkasse gibt die Abzüge vor. Hier kann es zu Fehlern kommen, wenn falsche Daten angesetzt werden. Dabei zu höhe Abzüge berechnet werden.
Fazit
Die neuen Rentenbescheide sind nicht frei von Fehlern. Sollten Sie Fehler entdecken, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Rentenbescheides Widerspruch bei der Rentenversicherung einlegen. Diese Frist sollte nicht versäumt werden. Oft sind es die kleinen Fehler mit großer Wirkung. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de prüfen Ihre Rentenbescheide und helfen für Klarheit bei Ihrer Rente! Jeder Rentenbescheid sollte daher geprüft werden!
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