Grundrente und der Versorgungsausgleich
Viele Fragen erreichen die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de zum Thema Rente! Und zwar jeden Tag. Ein Thema brennt vielen Rentnerinnen und Rentnern auf den Nägeln – Die Grundrente! Habe ich Anspruch auf die Grundrente? Wenn ja, wie hoch wird diese ausfallen? Welches Einkommen wird angerechnet, wenn ich meinen Rentenzuschlag erhalte? Wie wird der Grundrentenzuschlag berechnet? Warum bekomme ich unter Umständen einen doppelten Abschlag auf meine Grundrente? Und aktuell folgende Frage: Hat die Grundrente Einfluss auf eine bereits durchgeführten Versorgungsausgleich! Oder besser, bekommt mein Ex auch etwas von meiner Grundrente ab, wenn ich diese erhalte? Hier unsere Antwort auf dieses brennende Thema!
Die Grundrente und der Versorgungsausgleich! So kann man kurz und knapp die Überschrift setzen. Bevor wir auf diese Frage eingehen werden, nochmals ein kurzer Einblick in die Grundrente. Sie ist beschlossen und tritt am 01.01.2021 in Kraft. Anspruch auf die Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre bis maximal 35 Grundrentenzeiten nachweisen kann! Und nicht weniger als 0,3 Entgeltpunkte und nicht mehr als 0,8004 Entgeltpunkte im Jahr im Schnitt an Grundrentenbewertungszeiten (Kalendermonate) nachweisen kann. Wer dann einen Zuschlag an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung unter Einschluss des Abschlags von 12,5 % erhält, muss sich dann noch in einem weiteren Schritt einer Einkommensanrechnung unterziehen. Diese Einkommensanrechnung ist im Grunde ähnlich aufgebaut, wie die Einkommensanrechnungen an Witwenrenten.
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Der Zuschlag an Entgeltpunkten aus der langjährigen Versicherung wird dann zum Schluss vor der Einkommensanrechnung noch mit dem Zugangsfaktor aus der bestehenden Rente oder der zukünftigen Rente vervielfältigt. Damit wird aus den errechneten Entgeltpunkten für den Grundrentenzuschlag persönliche Entgeltpunkte. Und genau hier wird es in Zukunft erheblichen Streit geben. Denn wenn der Grundrentenberechtigte geschieden ist und es einen Versorgungsausgleich gab, kann es sein dass der EX seine Hand aufhält. Und dies kann richtig wehtun.
Grundrente und der Versorgungsausgleich: Versorgungsausgleich sichert Anteil an der Grundrente
Wenn der Zuschlag an Entgeltpunkte für die Grundrente auch die Zeit der gemeinsamen Ehe erfasst, dann wird durch den Versorgungsausgleich- wenn es zu einer Scheidung kommen sollte, auch die Grundrente erfasst. So sagt es die Gesetzesbegründung des Grundrentengesetzes auf Seite 39 (Regierungsentwurf vom 08.04.2020).
Aufgepasst EX- Du hast Zugriff auf die Grundrente
Genau heisst es: „Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs – wie sonstige Anwartschaften innerhalb der Ehezeit – zwischen den Ehegatten zu teilen, unabhängig davon, ob die ausgleichsberechtigte Person die Voraussetzungen für eine Grundrente selbst erfüllt“.
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Grundrente und der Versorgungsausgleich: Abänderung eines bestehenden Versorgungsausgleichs auch Jahre nach der Scheidung möglich
Unter bestimmten Umständen kann der Ex eine höheren Versorgunsgausgleich verlangen. Zum Beispiel, wenn sich die Rentenbezüge ändern. So war es auch schon im Falle der Mütterrente 1 für den ein oder anderen Ex-Ehepartner zu unliebsamen Überraschungen gekommen, weil der Ehemann ein Abänderungsverfahren zum bestehenden Versorgungsausgleich beantragte. Aber nur dann mit Aussicht auf Erfolg, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde und sich der Ausgleichswert um mindestens 5 Prozent erhöhte. Bei Grundrentenzuschlägen von bis zu 400€ dürfte diese Grenze sehr schnell überschritten sein.
Ganz schlimm wird es für die Betroffenenen, die schon wegen Kindererziehung weniger in die Rentenkasse einzahlen konnten. Mit dem Grundrentenzuschlag an sich eigentlich mehr Geld in der Tasche hätten. Aber der Ex- der eine deutlich höhere Rente bezieht, auf einmal mit dem Anwalt winkt und dieser den einmal abgeschlossenen Versorgungsausgleich wieder aufleben lässt. Denn der Antragsteller muss selbst nicht die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllen. Er kann auch eine viel höhere Rente beziehen.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Fazit!
Über ein Abänderungsantrag beim Familiengericht kann der Ex-Zugriff auf den Grundrentenzuschlag erhalten. Warum der Gesetzgeber die Grundrente nicht vom Versorgungsausgleich per se ausgenommen hat, ist nicht nachzuvollziehen. Wer dieses Verfahren in Gang setzen will, sollte voher genau prüfen lassen, ob es überhaupt funktionieren kann (Anwendung altes oder neues Recht?) und, ob dieser Antrag nicht auch nach hinten losgehen kann!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf den Grundrentenzuschlag meiner Ex habe!
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