Kann ich rückwirkend eine volle EM-Rente bekommen
Das Thema EM-Rente ist brisant. Ca. 1,8 Millionen Menschen beziehen aktuell eine Rente wegen Erwerbsminderung. Dabei der größere Teil eine volle EM-Rente und der geringere Teil eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung! Oftmals werden teilweise EM-Renten als Dauerrenten gewährt. Mit einer solchen Rente kann der Versicherte noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten gehen. Wenn sich dann später der Gesundheitszustand des Versicherten ändert, stellt sich die Frage, ob er dann rückwirkend die volle EM-Rente erhalten kann? Hier unsere Antwort auf diese Frage!
Kann ich rückwirkend eine volle EM-Rente bekommen? Der Sachverhalt, den die Rentenberater im Rahmen eines Beratungsauftrages zu beantworten hatten, ist nachfolgend skizziert.
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Kann ich rückwirkend eine volle EM-Rente bekommen: Die Fragen?
Ich habe im Sommer 2021 meinen 58. Geburtstag. Ich beziehe seit dem 01.06.2018 eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung als Dauerrente ( befristet bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze). Trotz meiner Erkrankungen habe ich mit meinen Arbeitgeber vereinbart, dass ich weiter arbeite. Seit Februar 2019! Aber nur für knapp 20 Stunden die Woche. Es ist ein Teilzeitjob. Dieser belastet mich sehr. Ich fiel in der Vergangenheit immer öfters krankheitsbedingt aus! Seit ein paar Wochen ( ab 2021) kann ich überhaupt nicht mehr arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mir schon gesagt, dass er mir einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht anbieten kann. Kann ich bei der DRV rückwirkend zum Februar 2019 eine volle EM-Rente erhalten, wenn ich nachweise, dass mein Arbeitgeber mir keinen anderen Job anbieten kann. Oder ist es für eine Rückwirkung zu spät?
Kann ich rückwirkend eine volle EM-Rente bekommen: Antwort
Die Antwort vom Rentenberater Peter Knöppel!
Unser Kunde bezieht eine teilweise EM-Rente auf Dauer! Er ist während dem Bezug der Rente noch auf Teilzeit arbeiten gegangen! Leider nunmehr krankheitsbedingt aber nicht mehr arbeitsfähig.
Heißer Tipp vom Rentenberater
Bevor er einen Antrag auf die volle EM-Rente stellt, sollte er mit seinen behandelnden Ärzten Rücksprache führen. Wenn diese eine volle Erwerbsminderung auf Grund der neuen AU-sehen, dann kann unser Kunde ohne weitere Bedenken einen Antrag auf Zuerkennung der vollen EM-Rente stellen. Im Rahmen dessen kann der Arbeitgeber sicher bescheinigen, dass er ihm keinen leidensgerechten Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellen kann.
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Für eine rückwirkende volle EM-Rente müsste sich aus medizinischer Sicht zum Beginn des Leistungsfalles der teilweisen EM-Rente herausstellen, dass schon zu diesem Zeitpunkt auch die volle Erwerbsminderung vorgelegen hat. Dies ist in diesem Fall sehr unwahrscheinlich. Denn erst durch die neue Arbeitsunfähigkeit ist aus meiner Sicht (Peter Knöppel) ein neuer Leistungsfall entstanden. Und ab diesem Leistungsfall ( Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit) wird dann zu bewerten sein, ob unser Mandant Anspruch auf die volle EM-Rente hat.
Längere Zurechnungszeit durch neuen Leistungsfall
Die volle EM-Rente ist eine andere Rente als die teilweise EM-Rente. Sie ist an andere Voraussetzungen geknüpft. Daher muss, dammit unser Kunde Anspruch auf diese volle EM-Rente haben kann, auch ein neuer Leistungsfall feststellbar sein. Nämlich der Tag, an dem die volle Erwerbsminderung bedingt durch Krankheit eingetreten ist. Sollte dieser Tag im Jahr 2021 entstanden sein, so wäre dies für unseren Kunden besser! Denn er bekommt mit dem neuen Leistungsfall auch die „neuen“ Zurechnungszeiten für die volle Erwerbsminderung anerkannt! Damit auch die Aussicht auf eine „noch“ höhere EM-Rente!
Kann ich rückwirkend eine volle EM-Rente bekommen!
Unser Kunde wird die volle-EM Rente nicht rückwirkend erhalten! Die Deutsche Rentenversicherung wird sich auf einen Leistungsfall in der Zukunft festlegen. Für die volle EM-Rente muss unser Kunde einen neuen Renten-Antrag stellen! Denn es geht um die Feststellung der vollen Erwerbsminderung! Ob bei unserem Kunden die volle Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt, ist dann die Frage der medizinischen Bewertung durch Befundberichte, Gutachten und eventuell Reha-Entlassungsberichte!
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
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