Rentenreformen seit 2001
Die gesetzliche Rente wurde in den letzten 17 Jahren ständig geändert. Immer unter dem Stichpunkt von sogenannten Reformen. Das Wort Reform hat eine vielschichtiges Sprachverständnis. Es steht für abändern, erneuern, umwandeln, modernisieren oder überarbeiten. 2001 ging es los mit der Einführung eines allgemeinen Abschlages auf Erwerbsminderungs– und Hinterbliebenenrenten und der Abschaffung der bis zum 31.12.2000 geltenden Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten. Neurentner ab 2001 erhielten eine Erwerbsminderungsrente. Unser Ratgeber gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen in der Rente.
Die Rentenreformen seit 2001 waren oft mit Verbesserungen aber auch mit einschneidenden Verschlechterungen für die versicherten Bürgerinnen und Bürger versehen. Insoweit ist nicht jede Reform auch für den einzelnen Versicherten immer positiv gelaufen. Wir sprechen nicht von den allgemeinen Rentenanpassungen der letzten Jahre. Diese Rentenwerterhöhungen lassen wir in unserer Übersicht außen vor.
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Rentenreformen seit 2001: Die Übersicht ab 2001
2001 ging es los:
Dieses Gesetz löste die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten durch die teilweise Erwerbsminderungsrente und die volle Erwerbsminderungsrente ab. Daneben wurde für die Geburtsjahrgänge ab dem 02.01.1961 die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit abgeschafft. Es wurde ein Rentenabschlag bei Rentenzugang vor dem vollendeten 63. Lebensjahr eingeführt. Die Altersgrenze bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde stufenweise angehoben vom 60.auf das 63. Lebensjahr.
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Die Zurechnungszeit wurde verlängert. Für eine Übergangszeit gab es Vertrauensschutzregelungen beim Rentenabschlag nach dem alten § 264 c SGb VI in Verbindung mit der Anlage 23 zum SGB VI. Diese Regelungen dürften heute in der Praxis der Erwerbsminderungsrenten keine Rolle mehr spielen.
Abschlagsregelungen des §§ 77 Absatz 4 und 264d SGB VI
Für verschiedene Fallkonstellationen gibt es im Recht der Erwerbsminderungsrenten beim Abschlag noch Übergangsregelungen und Vertrauensschutztatbestände, die zu beachten sind. Erwerbsminderungsrenten können ab 2019 höher sein als vorbezogene Altersrenten!
- Das Altersvermögens- und Altersvermögensergänzungsgesetz aus 2001
- Gesetz zur Verbesserung der Hinterbliebenenrenten 2001
- Das Beitragssatzsicherungsgesetz 2002
- Das zweite und dritte SGB VI Änderungsgesetz 2003
- RV-Nachhaltigkeitsgesetz 2004
- Alterseinkünftegesetz 2004
- Das Gesetz zur Änderung des IV. und VI. Buches Sozialgesetzbuch 2005
- Gesetz zur Änderung des SGB II 2006
- Weitergeltungsgesetz der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006
- RV-und BA-Beitragssatzgesetz 2007
- Einführung der Rente mit 67 -Altersanpassungsgrenzengesetz 2007
- Entfristung der beitragsfreien Entgeltumwandlung 2007
- Rentenanpassung 2008
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
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- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
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- Gesetz zur Änderung des SGB VI 2009
- Haushaltsbegleitgesetz 2011 im Jahr 2010
- Haushaltsbegleitgesetz 2013 im Jahr 2012
- Beitragssatzgesetz 2013 aus dem Jahr 2012
- Beitragssatzgesetz 2014 aus dem Jahr 2013
- RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2014 (Mütterrente 1, Zurechnungszeit auf das 62. LJ)
- Flexirentengesetz 2017
- EM-Leistungsverbesserungsgesetz für das Jahr 2018
- Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wegen der Rentenangleichung Ost an West
- RV-Leistungsverbesserungs-und -Stabilisierungsgesetz ( Rentenpaket 2019 = Mütterrente 2 und neue Zurechnungszeit ab dem 01.01.2019).
Rentenreformen seit 2001
Viele Änderungen im Rentenrecht 2001. Wir werden für jedes einzelne Gesetz eine Übersicht der Änderungen bringen. Damit Sie wissen, was sich im Rentenrecht in den letzten Jahren verändert hat. Für die Rechtsanwendung ist diese Detailwissen unersetzbar. Denn nur so kann sich die Rechtslage je nach Rentenfall erklären und nachvollziehen.
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Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
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- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.