VBL-Rente 2017
Seit 1929 gibt es die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. So nennt man die VBL. Sie gewährt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes nach deren Ausscheiden eine VBL-Rente 2017.
Die VBL-Rente 2017 ist eine gesetzliche Rente, die nach eigenen Vorschriften durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Rentenfall gezahlt wird.
Die VBL ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und dem Bundesministerium für Finanzen beaufsichtigt.
Die VBL-Rente 2017: wer ist versichert?
Versichert sind in der VBL diejenigen Menschen, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst antreten. Ca. 4,5 Millionen Menschen sind vom ersten Tag der Beschäftigung an in der Pflichtversicherung der betrieblichen Altersvorsorge der VBL versichert. Und zwar im Tarif VBLklassik.
Die VBL deckt die Lücke, die im fallenden Rentenniveau der gesetzlichen Rente entsteht. Folgende Risiken werden durch die VBLklassik abgesichert:
- Betriebsrente,
- Rente bei Krankheit als Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrentenschutz
- Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeiten werden angerechnet,
- es gibt jährliche Rentenanpassungen
Daneben kann man sich in der VBL durch Zusatztarife besonders absichern.
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Die VBL-Rente 2017: Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Ansprüche und die Formen der Absicherung finden sich in der VBL-Satzung.
So haben Versicherte einen Anspruch auf eine Rente, wenn sie bestimmte Wartezeiten in der VBL erreicht haben.
Die Wartezeit beträgt in der VBL 60 Kalendermonate. Es werden für jeden Kalendermonat Wartezeit, für den der Versicherte mindestens jeweils 1 Tag Beiträge und Umlagen gezahlt hat.
Ist der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten, gilt die Wartezeit als erfüllt an. Ähnliche Regelungen finden sich in der vorzeitigen Wartezeiterfüllung der Erwerbsminderungsrente.
Da die VBL-Rente 2017 eine Betriebsrente ist, gelten die Regelungen der unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz. Für den Abrechnungsverband Ost gelten Besonderheiten der Wartezeit. Als Wartezeiten werden auch Kalendermonate ohne Aufwendungen für die Pflichtbeitragszeiten nach dem Ausstieg aus der Versicherung berücksichtigt.Durch Neuregelungen der Unverfallbarkeitsfristen zum 01.01.2018 werden die Unverfallbarkeitsregelungen von 5 Jahre auf 3 Jahre verkürzt.
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Die VBL-Rente 2017: die Rentenhöhe
Die VBL-Rente wird berechnet in dem die festgestellten Versorgungspunkte mit dem Faktor 4 € multipliziert werden. Dies ergibt die Mindestbetriebsrente oder Garantierente der VBL. Dies ist die Rentenformel der VBL-Rente. So steht es in § 35 der VBL-Satzung.
Gehen Sie schon vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente in die „vorzeitige“ VBL-Rente, so wird Ihnen pro Monat vorzeitigen Rentenbeginn 0,3 % Rente gekürzt. Begrenzt ist die Kürzung auf maximal 10,8%.
Für den Abrechnungsverband Ost gilt bei vorzeitigen Rentenbeginn ein Kürzungsfaktor von 0,4% pro Kalendermonat vorzeitigen Rentenbeginn.
Die eigentliche Rentenberechnung erfolgt durch die Versorgungspunkte, ähnlich der Entgeltpunkte in der Deutschen Rentenversicherung. Die Versorgungspunkte errechnen sich aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt geteilt durch 12, geteilt durch 1000 x Altersfaktor.
Die Altersfaktoren befinden sich in einer Tabelle nach § 36 Absatz 3 VBL-Satzung.
Die VBL-Rente 2017: die Startgutschrift
Ein heikles Thema: die Startgutschrift. Rentenanwartschaften der Arbeitnehmer bis zum 01.01.2002 wurden auf Grund von Übergangsregelungen in das Versorgungspunktemodell übertragen. Dabei werden bis zum 31.12.2001 erworbene Anwartschaften in Versorgungspunkte umgerechnet. Diese Versorgungspunkte werden dem Beschäftigten als Startgutschrift nach § 79 VBL-Satzung auf dessen Konto gutgeschrieben.
An dieser Startgutschrift entzündete sich erheblicher Streit. Es kam zu massiven Rechtsstreitigkeiten bis zum Bundesgerichtshof, weil viele der Betroffenen (vor allem aus den Abrechnungsverband West) schlichtweg enteignet worden sind.
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Der Rechtsstreit wegen der Startgutschrift
Die Überführung der Zusatzversorgung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in die Startgutschrift erfolgte auf Grundlage des § 18 Absatz 2 Betriebsrentengesetz.
Es gab vor dem Bundesgerichtshof mehrere Entscheidungen zu den Startgutschriften rentenferner Jahrgänge. So die Entscheidungen vom 09.03.2016, IV ZR 9/15 und vom 25.01.2017, Aktenzeichen: IV ZR 229/15 und IV ZR 409/15. Zuvor hat es massiven Widerstand gegen die Umwandlung der zum Teil jahrzehntelang angesparten Betriebsrentenanwartschaften gegeben, so dass der Bundesgerichtshof mehrfach in der Vergangen die Umwandlung und Berechnung der Startgutschrift für unwirksam erklärte.
Der Bundesgerichthof hatte 2007 schon in einem aufsehend erregenden Urteil die Berechnung der Startgutschriften als rechtswidrig beanstandet. Dann gab es den Versuch einer Neuregelung durch die Tarifvertragsparteien zum 30.Mai 2011. Diese Neuregelung wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 09. 03.2016 ebenfalls abgewiesen.
Die VBL-Rente 2017: Die Rettung der Startgutschrift?
Im Juni 2017 gab es eine Einigung der Tarifvertragsparteien zu einer neuen Berechnung der Startgutschrift. Es ging vor allem um eine verfassungskonforme Regelung. Bisher bekam jeder rentenferne Versicherte pro Jahr Pflichtversicherung 2,25 % der für geltenden höchsten Volleistung. Dieser Faktor wird mit der Neuregelung verändert. Mit der Änderung erhalten nach Aussagen der Tarifvertragsparteien die meisten der Versicherten höhere Prozentpunkte. Die Änderungen sollen automatisch umgesetzt werden, so eine Mitteilung der VBL. Ein gesonderter Antrag durch die Versicherten ist nicht notwendig.
Die Einigung der Tarifvertragsparteien steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Tarifvertragsparteien.
Neue Klagewelle ?
So wie die Situation aussieht, wird sich auch gegen die Neuregelung Widerstand regen. Es ist also mit neuen Klageverfahren zu rechnen, wie in der Vergangenheit auch. Es ist nur zu hoffen, dass die Tarifvertragsparteien ihre Hausaufgaben richtig gemacht haben und die Vorgaben der Rechtsprechung umgesetzt haben.
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Die VBL-Rente 2017: Nettorente!
Die VBL-Rente 2017 wird noch um die gesetzlichen Krankenversicherungs-und Pflegebeiträge gekürzt. Auch gegen diese Beiträge, neben der Beiträge bei der gesetzlichen Rente, regt sich massiver Widerstand. Die Pflichtbeiträge entwerten die aufgebauten Rentenansprüche der Betriebsrente, so die Aussagen vieler Betroffener. Ähnlich wie der Betriebsrenten aus Direktversicherungen nach dem Betriebsrentengesetz.
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich meine VBL-Rente beantragen kann!