Rente 2018: Wichtige Änderungen für die Altersrente
2018 wird in der Rente ein spannendes Jahr. Zum 01.01.2018 um 0.00 Uhr steigt die Zurechnungszeit zur Erwerbsminderungsrente. Wissenswertes hier zum Nachlesen! Daneben gibt es viele andere Änderungen im Rentenrecht.
Rente 2018:Wichtige Änderungen für die Altersrente und andere Bereiche des Sozialrechts!
Anhebung der Regelaltersgrenze
Die Rente 2018 bringt Änderungen in der Rente. Jedes Jahr ändert sich die Regelaltersgrenze. 2018 steigt sie auf 65 Jahre und 7 Monate, für Versicherte die 1953 geboren sind und 2018 in Rente gehen. 2031 ist das Jahr, in dem die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht wird. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es nur noch die Regelaltersrente mit 67 Jahren.
Rente mit 63 auch 2018 möglich!
Die Geburtsjahrgänge 1955 können ab dem 01.01.2018 mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Dies mit Abschlägen. Es fallen aber auch Vertrauensschutztatbestände bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen weg.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Der Rentenbeitrag sinkt 2018!
Wir hatten in einem Beitrag vom 10.11.2017 berichtet, was der neue Rentenversicherungsbericht 2017 offenbarte. Der Rentenbeitrag sinkt um 0,1 % auf 18,6%. Dank der guten Konjunktur und den vielen neuen Jobs in Deutschland.
Die Bezugsgröße steigt 2018
Die Bezugsgröße ist ab dem 01.01.2018 bundeseinheitlich für die Flexirente/Teilrente ein Betrag von 3.045€. Die Bezugsgröße ist eine Rechengröße für die Sozialversicherung und Rente!
Die nächste Rentenerhöhung kommt 2018
Wie schon berichtet, wird es ab dem 01.07.2018 eine neue Rentenerhöhung in West und Ost geben. Auf Grund der guten Konjunkturlage und der stark gestiegenen Löhne in West und Ost ist eine Rentenerhöhung von 3 oder sogar mehr Prozent möglich. Genaues erfahren wir im Frühjahr 2018. Damit steigen auch die aktuellen Rentenwerte! Im Frühjahr 2018 werden die Zahlen bekannt gegeben. Im Bundesgebiet West sind es 31,03€ pro Entgeltpunkt. Im Beitrittsgebiet Ost 29,69€ für einen Entgeltpunkt.
Die Rentenwerte sind bei der Berechnung der Rente ein wichtiger Faktor.
Die Rentenangleichung Ost an West geht in die erste Runde!
Ab dem 01.07.2018 startet auch die Rentenangleichung. Wir hatten in unserem Beitrag über die 3 Rentengesetze hiervon berichtet. Die ostdeutschen Bestandsrentner werden von der Rentenangleichung sicher mehr profitieren, als die späteren Zugangsrentner. Im gleichen Maße, wie die Rente angeglichen wird, sinkt auch der Umwertungsfaktor zur Höherbewertung der ostdeutschen Einkommen zur Rente.
Anhebung der Altersgrenzen ab 2018 bei der Rente ab 63
Wer zum Geburtsjahrgang 1955 gehört, kann im Jahr 2018 mit Erreichen des Lebensalters von 63 Jahren und 6 Kalendermonaten abschlagsfrei in die Rente gehen. Der Versicherte benötigt noch 45 Jahre Wartezeit als Voraussetzung für die Rente. Aber auch ab September 1954 geborene Versicherte erreichen Anfang 2018 diese Rente, aber mit 63 Jahren und 4 Kalendermonaten.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Beispiel: Wer am 03.09.1954 geboren ist, kann am 01.02.2018 in die abschlagsfreie Altersrente mit 45 Wartezeitjahren gehen! Wissenswertes zu der Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie hier nachlesen!
Nur kurz zur Erinnerung!
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt seit dem 01.07.2014 ab 63.Lebensjahr abschlagsfrei. Bis zum Geburtsjahrgang 1952 direkt ab 63 und danach jedes Jahr späteren Geburtsjahrgang steigt die Altersgrenze um 2 Kalendermonate an.
Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können dann 2029 mit glatt 65 Jahren in diese vorgezogene Altersrente gehen. Dann gilt die Regelung, wie sie schon seit 2012 bestanden hat.
Erwerbsminderungsrente und Zurechnungszeit ab 2018
2018 wird die Zurechnungszeit vom 62 Lebensjahr stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Das EM-Rentenleistungsverbesserungsbesetz aus dem Juli 2017 macht es möglich. Wir hatten berichtet (3 Rentengesetze). Daneben kann sich auch schon eine Verbesserung in der Rentenhöhe bei der EM-Rente ergeben. Wenn eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wird, wird eine Zurechnungszeit ab Beginn der Erwerbsminderung stufenweise bis zum 65. Lebensjahr berechnet.
Rechnerische Verbesserung der EM-Rente neben der Zurechnungszeit
Hat der Versicherte in der Zeit des Rentenantrages bis zur Bewilligung Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld bezogen, so gilt die Zurechnungszeit für diese Zeit als Anrechnungszeit. Dafür gibt es Zuschläge an Entgeltpunkten. So verlangt es das Gesetz. Daher nachprüfen und gegebenenfalls berechnen lassen.
Die neue Pflichtversicherungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse 2018
Ab 2018 gibt es eine neue Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 59.200 €. Diese Grenze gilt bundeseinheitlich. Daneben gibt es eine neue Beitragsbemessungsgrenze in der GKV in Höhe von 52.200€. Bis zu dieser Jahresverdienstgrenze müssen Beiträge in die GKV abgeführt werden.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen
Die Flexirente zeigt die ersten Auswirkungen
Zum 01.01.2017 startete die Flexirente in das Rentenjahr 2017. Dann kann der Versicherte sich für den Fall, dass er frühzeitig in Altersrente gehen will, den zuerwartenden Abschlag zu verbesserten Bedingungen zurückkaufen. Wir hatten in unserem Ratgeber Flexirente darüber berichtet. 2018 ist das erste Jahr in der Flexirente, in dem es keinen geteilten Jahresfreibetrag auf Einkommen zur Rente gibt. Wer 2017 schon in Rente war und einen Hinzuverdienst hatte, musste sich mit den Einkommensfreibetrag vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 und dem neuen Jahresfreibetrag von 6.300€ herumschlagen! Wer erst nach dem 01.07.2017 in Rente gegangen ist, hatte hingegen keine Probleme. Ab dem 01.07. 2017 gelten die neuen Regelungen für die Teilrente bei Hinzuverdienst auf eine vorgezogene Altersrente!
Unbegrenzter Hinzuverdienst
Bei einer Regelaltersrente gibt es keine Einkommensanrechnung mehr!
Hörbotschaft zum Artikel
– Rente 2018: Änderungen in der Rente 2018 und vieles mehr! –
Länger Arbeiten für die Rente soll sich 2018 lohnen!
Wer über die Regelaltersgrenze weiter arbeitet, kann dann eigene Beiträge zur Rente bezahlen. Daneben zahlt der Arbeitgeber in diesem Modell auch in die Rentenkasse ein.
Bis zum 31.12.2016 war eine Beitragspflicht bei Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus, nicht vorgesehen. Nur der Arbeitgeber zahlte ein, aber ohne finanziellen Vorteil für den Rentner.
Erfahren Sie jetzt, ob Sie 2018 ohne Abschläge früher in Rente gehen können →
Wie jedes Jahr: Beitragsbemessungsgrenze 2018 wird angehoben!
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung steigt auch 2018 wieder. Details und Wissenswertes zum Thema der Beitragsbemessungsgrenzen können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Jahresentgeltgrenze, für die in der Rentenversicherung Beiträge abgeführt werden müssen. Wird darüber hinaus verdient, werden keine Beiträge mehr abgeführt. Die Beitragshöhe beträgt zurzeit 18,7 Prozent. 2018 werden es 18,6%.
Die Zahlen in der freiwilligen Versicherung 2018
Wer nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt, kann in Deutschland ab dem 16.Lebensjahr freiwillige Beiträge zur Rente zahlen. Bis 2016 galt, wer eine vorzeitige volle Altersrente bezog, konnte keine freiwilligen Beiträge mehr zur Rente zahlen. Seit 2017 ist diese Regelung Dank der Flexirente geändert worden. Wer eine vorzeitige Altersvollrente vor der Regelaltersrente bezieht, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Rentenbeiträge einzahlen. Es kann sich auch aus steuerlichen Gründen lohnen. Daneben steigt die spätere Regelaltersrente an. In der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rente gibt es den Mindestbeitrag und den Höchstbeitrag.
Der Mindestbeitrag sinkt bundeseinheitlich 2018 auf 83,70€ monatlich. Der Höchstbeitrag steigt auf 1.209,00€ monatlich, von ehemals 1.187,45€
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Der Steuerfreibetrag zur Rente ändert sich 2018!
Wer 2018 in Rente geht muss 74 Prozent seiner Rente versteuern, wenn er bestimmte Einkommensgrenzen mit diesem Anteil übersteigt. Ab 2018 gilt bundeseinheitlich ein steuerlicher Grundfreibetrag von 9.000€.
2018 sind 24 Prozent der gesetzlichen Rente generell steuerfrei. Werden die Renten jährlich angepasst, ist der Anpassungsteil an der neuen Rente gegebenenfalls steuerlich zu berücksichtigen.
Rentenanwartschaften für Pflege steigen ab 2018
Ab 2017 wurden neue Pflegegrade in der Pflegeversicherung eingeführt. Diese ersetzen die alten Pflegestufen.
Wer einen nahen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt, bekommt auch nach alter Rechtlage Rentenpunkte in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben. Ab Januar 2017 erhöhen sich somit die Rentenpunkte bei Pflege naher Angehöriger. Denn die Rentenversicherungspflicht in der Pflege beginnt ab 2017 schon bei 10 Stunden wöchentlich, wenn man eine Pflegeperson ab Pflegegrad 2 pflegt. Oder man pflegt mehrere pflegebedürftige Personen. Die 10 Stunden Pflegeaufwand müssen mindestens auf 2 Tage in der Woche verteilt sein.
Was sich nicht ändert, ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden neben der Pflege berufstätig sein darf und die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. Der Aufwand der Pflege wird durch die Pflegekasse/ Krankenkasse eingeschätzt. Wissenswertes zur Aufwertung der Rente zur Pflege können Sie hier nachlesen!
2018 soll es die neue Solidarrente geben!
Die Rente im Jahr 2018 soll auch etwas für Menschen bringen, die bisher wenig für ihre Rente machen konnten, weil sie Geringverdiener sind. Viele Menschen können trotz Arbeit von ihrer Rente im Alter nicht leben. Das allgemeine Rentenniveau sinkt. Es wird befürchtet, dass viele Millionen Rentner in Zukunft von ihren Altersbezügen nicht mehr leben können. Die Altersarmut droht.
Die SPD und die CDU ringen um eine Solidarrente oder Lebensleistungsrente. Wir hatten in den Wahlprogrammen zur Rente der CDU und SPD zum Bundestagswahlkampf 2017 berichtet.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Neuerung im Schwerbehinderungsrecht ab 2018
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz und den Änderungen des SGB IX zum 01.01.2018 ändert sich Vieles im SGB VI. Behinderte Menschen, die in einer anerkannten Werkstatt oder in Blindenwerkstätten nach § 226 SGB IX arbeiten, waren schon der Pflichtversicherung in der Rente gleichgestellt. Ab 2018 wird der Leistungsanbieter der anerkannten Behindertenwerkstätten erweitert. Behinderte Menschen, die bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX tätig sind (nicht mehr nur anerkannte Behindertenwerkstätten), sind ab 2018 auch in der gesetzlichen Rente pflichtversichert. Das gesamte SGB IV wird mit großen Änderungen versehen sein. Die Auswirkungen auf die Praxis sind völlig ungewiss. Erhebliche Änderungen sind in dem Bereich des Merkzeichen aG zu erwarten.
Eine Bürgerversicherung für alle ab 2018?
Geht es nach der SPD, soll eine Bürgerversicherung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Darin sollen in verschiedenen Konstellationen alle Bürger der Bundesrepublik einheitlich krankenversichert werden. Die Diskussionen über diese „neue“ Versicherung sind im vollen Gange. Aus Sicht vieler Betroffener, die im Alter die Beiträge zur privaten Krankenkasse nicht mehr zahlen können, möglicherweise eine gute Lösung. Wir werden die Entwicklungen abwarten und gegebenenfalls über Neuerungen zu diesem Thema berichten.
Initiative für Deutschland
zurück in die GKV
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
Unser Fazit!
Viele Zahlen und Fakten zur Rente im Jahr 2018. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Es sind wieder echte Verbesserungen für die Rentnerinnen und Rentner zu erwarten. So auch für die Rentner, die wegen Krankheit vorzeitig in Rente gehen müssen. Auch die Versicherten können von besseren Leistungen profitieren. Die Rentenangleichung Ost an West wird ab dem 01.07.2018 starten.
Ja, ich möchte mit dem neuen Sorglos-Paket “ früher in Rente“ sorgenfrei 2018 in meine Rente gehen!