Doppelbesteuerung Rente: Verhandlungstermin am 19. Mai 2021
Der Bundesfinanzhof hat in einer Pressemitteilung am 30.März 2021 bekanntgegeben. Am 19. Mai 2021 wird der Bundesfinanzhof (10.Senat) in Sachen Doppelbesteuerung der Rente mündlich verhandeln und aller Voraussicht nach Ende Mai 2021 ein Urteil fällen. Bis Mitte April 2021 wird der Bundesfinanzhof zu weiteren Verfahrensfragen öffentlich aufklären.
Doppelbesteuerung Rente: Verhandlungstermin am 19.Mai 2021. Die Fieberkurve steigt. Der Bundesfinanzhof wird am 19. Mai 2021 in der Revisionsangelegenheit X R 33/19 – sogenannte doppelte Besteuerung von Altersrenten eine mündliche Verhandlung durchführen. Und Ende Mai 2021 ein Urteil fällen. So kündigte der BFH aus München diesen Verfahrensgang in einer Pressemitteilung am 30. März 2021 an. Die mündliche Verhandlung des X.Senates wird am Mittwoch den 19.05.2021 um 14.00 Uhr im Gustav-Jahn-Saal des Bundesfinanzhofs stattfinden. Der BFH wird voraussichtlich in einem gesonderten Termin Ende Mai 2021 eine Entscheidung verkünden.
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Doppelbesteuerung Rente: Verhandlungstermin am 19.Mai 2021: Sachverhalt um den gestritten wird
Die Kläger sind Eheleute und steuerlich gemeinsam veranlagt. Der Kläger war Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. In seiner späteren Tätigkeit als Selbstständiger blieb er in der Pflichtversicherung als Antragspflichtversicherung. Er bezieht seit Ende 2007 eine gesetzliche Altersrente. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte diese Altersrente im Jahr 2008 mit einem Besteuerungsanteil von 54%. Gegen die Besteuerung seiner Rente, wenden die Kläger ( Eheleute) ein, dass wegen den aus versteuertem Einkommen gezahlten Teils von Rentenversicherungsbeiträgen an die GrV der steuerpflichtige Anteil von 54% zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen doppelten Besteuerung der Altersrente. Die Kläger begründen die doppelte Besteuerung damit, dass die aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgebeiträge höher ausfielen als der steuerfreie Teil der zu erwartenden Rentenzahlungen.
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Doppelbesteuerung: Tag der Entscheidung
Doppelbesteuerung Rente: Verhandlungstermin am 19.Mai 2021: bisheriger Verfahrensgang
Das Finanzgericht, welches die Klage bearbeitet, urteilte gegen die Kläger. Der X. Senat des BFH hat dieses Urteil am 21.06.2016 ( X R 44/14) aufgehoben und an das Finanzsgericht zurückverwiesen. Im nochmaligen Rechtsgang hat das Finanzgericht weitere tatsächliche Feststellungen zur gerügten Doppelbesteuerung getroffen, aber die Klage erneut abgewiesen. der von den Klägern gerügten „doppelten Besteuerung“ getroffen. Damit wird die Revision in diesem Verfahren eröffnet, die Ende Mai 2021 wahrscheinlich mit einem Urteil ihr Ende vor dem BFH findet. Das Bundesfinanzministerium ist der Revision als Verfahrensbeteiligter beigetreten.
Doppelbesteuerung Rente: Verhandlungstermin am 19. Mai 2021: Rechtsprobleme
Der Bundesfinanzhof wird sich in seiner Entscheidung und mündlichen Verhandlung am 19. Mai 2021 zu verschiedenen Berechnungsfragen einer möglichen Doppelbesteuerung von Altersrenten auseinandersetzen. Hierbei wird das Gericht entscheiden müssen, ob bestimmte durch Gesetz steuerfrei gestellte Beträge bei der Ermittlung des steuerunbelasteten zufließenden Teils der Rente einzubeziehen sind. Und diese Rente erhöhen. Dazu zählen unter Umständen:
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der Grundfreibetrag,
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abziehbare Krankenversicherungsbeiträge und weitere offene Detailfragen, wie
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zum Beispiel ob Altersvorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase aus versteuerdem Einkommen geleistet wurden oder durch Sonderausgabenabzug steuerlich unbelastet erbracht wurden.
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